Was Sie bei der Verlinkung Ihres Impressums beachten müssen
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Was Sie bei der Verlinkung Ihres Impressums beachten müssen
Ein Impressum auf Ihrer Webseite gehört heute nicht mehr zum guten Ton. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe und in unregelmäßigen Abständen haben Sie sich als Unternehmer mit neuen Rahmenbedingungen des Gesetzgebers auseinanderzusetzen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie sich selbst darum kümmern oder diese Arbeit auslagern. Die Tätigkeit muss durchgeführt werden.
Doch was müssen Sie bei der Platzierung des Impressums auf Ihrer Webseite beachten? Reicht es wirklich aus, dieses im unteren Bildschirmbereich zu verlinken?
Das Impressum muss auch leicht erkennbar sein
Grundsätzlich können wir die o.g. Fragen mit einem klaren Ja beantworten. Hierbei müssen Sie jedoch einen Rahmen beachten, sodass Sie sich aus der Sicht des Gesetzgebers wirklich auf der sicheren Seite bewegen.
Ihr Impressum muss leicht zu erkennen sein. Dieses darf also nicht versteckt auf der Webseite platziert werden. Darüber hinaus muss Ihr Impressum ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein. Die Grundlage dazu hat der Gesetzgeber in § 5 des Telemediengesetztes (TMG) manifestiert.
Was bedeutet nun aber eine leichte Erkennbarkeit in Bezug auf Ihr eigenes Impressum? Leider ist dies ein Beispiel dafür, dass der Gesetzgeber nicht immer klar definiert, was er von Ihnen erwartet.
Angenommen Sie platzieren den Link zu Ihrem Impressum im unteren Ende Ihrer Webseite. Hierbei wählen Sie zur Darstellung eine schwache Schrift in einer der Webseite ähnlichen Farbgebung. Darüber hinaus verzichten Sie darauf, den Schriftzug hervorzuheben.
Mit dieser Vorgehensweise tragen Sie definitiv nicht dazu bei, Ihr Impressum leicht erkennbar zu platzieren. Dieser Sachverhalt wurde in einem Rechtsstreit vor dem OLG Frankfurt (Az.: 6 U 187/07) geführt.
Das Urteil dieses Rechtsstreits war eindeutig: Der hinreichenden Anbieterkennzeichnung wurde vom Dienstanbieter nicht nachgekommen. Jedoch bezog sich das Urteil nicht auf die Platzierung des Links, sondern auf die Gestaltung dessen.
Wie Sie das Impressum Ihrer Webseite richtig platzieren
Auf Basis des beschriebenen Urteils des OLG Frankfurt lässt sich nicht abstreiten, dass dennoch ein subjektiver Spielraum offengeblieben ist.
Feststeht: Die Platzierung war nicht der Anlass des Verstoßes. Vielmehr stand das Design des Links im Vordergrund, welches zur Erkennung beiträgt.
Bei dem Design des Impressumlinks sowie der Platzierung sollten Sie daher darauf achten, dass der Link Ihrem User ins Auge springt.
Sie können diesen Link in einem hervorgehobenen Informationsbereich platzieren oder aus Sicht der Schriftwahl eine klare Abhebung erwirken. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein und hinterfragen Sie Ihre Vorgehensweise kritisch. Wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind, so liegen Sie meist auch auf der richtigen Seite.
Was der Debatte gut tut: Es ist als Normalzustand anzusehen, dass der Link zu dem Impressum im unteren Bereich der Webseite platziert wird. Dies wird von den meisten Webseitenbetreibern exakt so praktiziert, sodass Sie sich bei dieser Vorgehensweise unter dem Radar bewegen.
Fazit
Die Positionierung des Impressums ist weniger wichtig, als die eindeutig erkenntliche Darstellung des Links selbst. Achten Sie darauf, dass der Link zu Ihrem Impressum einfach zu finden ist. Der Link muss dauerhaft verfügbar sein. Wenn Sie es schaffen, den Link so erkenntlich zu platzieren, dass der User nicht vorbeischauen kann, so haben Sie in aller Regel alles richtig gemacht. Es kommt also auf die leichte Erkennbarkeit und nicht auf die reine Platzierung an.