AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ONMA GmbH – Stand 01.11.2025.
01§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Firma ONMA GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich des professionellen Online Marketings mit dem Ziel, mithilfe einer verbesserten Auffindbarkeit der Auftraggeber in Suchmaschinen qualifizierte Besucher auf die jeweilige Webseite zu leiten und neue Auftraggeberanfragen zu generieren.
(2) Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der ONMA GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Abweichend vom § 1 Abs. 2 dieser AGB gelten für die Inanspruchnahme von Google AdWords ausschließlich diejenigen AGB, welche unter adpoint.de/agb zu finden sind.
(4) Abweichend vom § 1 Abs. 2 dieser AGB gelten für die Inanspruchnahme von Auftraggebertests.com ausschließlich diejenigen AGB, welche unter kundentests.com/agb zu finden sind.
02§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Für das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrags ist neben der Unterschrift und dem Firmenstempel auf dem Vertrag auch die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats durch den Auftraggeber erforderlich.
(2) Mitarbeiter und/oder Beauftragte der ONMA GmbH dürfen keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen oder diesen AGB abweichenden Vereinbarungen treffen.
03§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Das Ziel der ONMA GmbH ist es, die Neukundengewinnung des Auftraggebers qualitativ und quantitativ zu verbessern. Hierzu können diverse Maßnahmen des professionellen Online Marketings ergriffen werden, sofern der Auftraggeber diese jeweils vertraglich in Anspruch nimmt.
(2) Die konkrete Leistungsbeschreibung ist dem Vertragsvorspann zu entnehmen. Ferner können alle Leistungsbeschreibungen für die unterschiedlichen Dienstleistungen hier eingesehen werden.
(3) Die Optimierung wird für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen (im Folgenden „Keywords“ genannt) vorgenommen.
(4) Der Erfolg der Suchmaschinenoptimierung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und kann daher nicht konkret benannt werden. Sobald die Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung deaktiviert werden, werden die Positionen in Google sowie in anderen Suchmaschinen im Ranking fallen.
04§ 4 Änderung von Vertragsbedingungen
(1) Die ONMA GmbH ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung, der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt, wird Änderungen jedoch nur aus wichtigen Gründen durchführen (insbesondere neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder andere gleichwertige Gründe).
(2) Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Auftraggeber per Email spätestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Email, gelten sie als angenommen. Die ONMA GmbH weist den Auftraggeber in der Email, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, gesondert sowohl auf die Widerspruchsfrist hin als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.
05§ 5 Rechte bei Mängeln
(1) Die ONMA GmbH meldet im Rahmen der Leistungserstellung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an, kann aber aus technischen Gründen nicht garantieren, dass die Suchdienste die jeweiligen Webseiten auch in der geplanten Form aufnehmen.
(2) Die ONMA GmbH kann nicht garantieren, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, unterbrechungs- und fehlerfrei verlaufen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Vorarbeit durch eine andere Agentur oder den Webseiteninhaber unsere Arbeit erheblich erschweren kann.
(3) Als „Mangel“ werden ausschließlich reproduzierbare Fehler verstanden, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen der ONMA GmbH liegen. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwarefehlern, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten oder menschlichen Fehlern des Auftraggebers etc. resultiert, gilt nicht als Mangel.
(4) Liegt ein Mangel in diesem Sinne vor, verpflichtet sich der Auftraggeber, entstehende Fehlermeldungen o.Ä. zu protokollieren (idealerweise in Form von Screenshots). Eine Nachbesserung durch die ONMA GmbH findet daraufhin durch Neuanmeldung der Internetseiten, Überprüfung der Ergebnisse, Optimierung der Seiten oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Marketingstrategie statt.
(5) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben, § 640 Abs. 2 S. 1 BGB. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
06§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Projektergebnisse auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Auftraggeber ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen oder Nichtlesbarkeit von Texten und Bildern, sind der ONMA GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Der Auftraggeber kann hierfür eine Email an den Projektmanager oder info@onma.de senden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben.
(2) Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen der ONMA GmbH innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Auftraggeber gerügt werden.
(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Projekt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
07§ 7 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
(1) Der Auftraggeber behält sämtliche Rechte an den Domains, die bereits vor der Zusammenarbeit mit der Auftragnehmerin in seinem Namen angemeldet waren, sowohl während des Vertragsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung. Die ONMA GmbH betreut diese lediglich oder fungiert als Hoster im Sinne eines Resellers.
(2) Meldet die ONMA GmbH beispielsweise im Rahmen einer Multi Level Domain Strategie oder vergleichbarer Projekte für den Auftraggeber in eigenem Namen Domains an, erhält der Auftraggeber auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung keine Nutzungsrechte an diesen Domains. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übernahme der Domains wünscht, so hat er der ONMA GmbH den dafür erforderlichen Zeitaufwand von 200€ zu ersetzen. Die entsprechende Pauschale ist im Voraus zu entrichten. Der Wert der Domain wird zum Kündigungszeitpunkt individuell ermittelt.
(3) Kosten für mögliche Reservierungen und das Hosting zusätzlicher Domains werden während der Vertragslaufzeit, sofern vorher schriftlich vereinbart, durch die ONMA GmbH getragen.
(4) Meldet die ONMA GmbH eine Domain auf den Namen des Auftraggebers an, räumt der Auftraggeber der ONMA GmbH hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs oder anderer wichtiger Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
(5) Die ONMA GmbH ist berechtigt, unentgeltlich, zusätzlich erstellten Content nach Vertragsende zu löschen.
(6) Vermietete Backlinks, die vom Auftragnehmer gesetzt wurden, dürfen im Namen des Auftraggebers wieder zurückgenommen werden. Kunden willigen ein, bei einfachem Linkbuilding durch Branchenportale und Webkataloge sowie Presseportale und Social Media Verzeichnisse und Artikelverzeichnisse auf eine Nachweispflicht zu verzichten. Diese wird nur beim Premiumlinkbuilding ermöglicht.
(7) Die ONMA GmbH kann im Rahmen der Zusammenarbeit für den Auftraggeber gekaufte Grafiken, Bilder und Videos oder auch kostenfrei verwendbare Grafiken, Bilder und Videos auf der Webseite des Auftraggebers integrieren. Die Integration der Urheberrechte der Grafiken, Bilder und Videos erfolgt im Impressum. Für etwaige Verletzungen des Urheberrechts, die durch vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen des Impressums und den dortigen Pflichtangaben zur Urheberrechtsbenennung entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(8) Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Quellcodes und Designs dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der ONMA GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die ONMA GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
08§ 8 Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Schadensersatz
(1) Wenn nicht explizit anders definiert, verstehen sich die Preise als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen und werden mittels SEPA Lastschrift abgebucht. Sollte eine Lastschrift nicht möglich sein, so gerät der Auftraggeber ohne weitere Erklärungen der ONMA GmbH mit der Zahlung in Verzug. Der aktuelle Stundensatz beläuft sich auf 150€ pro Stunde.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass sein Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges die erforderliche Deckung aufweist. Die ONMA GmbH kann ab Eintritt des Verzuges Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB sowie Mahngebühren von je 15 € netto pro Kommunikationsmaßnahme geltend machen.
(3) Die ONMA GmbH kann die Preise durch schriftliche Ankündigung mit einer Frist von 3 Monaten erhöhen, wenn diese bei Abgabe der Erklärung 12 Monate nicht erhöht wurden. Die Erhöhung darf nur erfolgen, sofern und soweit sich die für die Erbringung der Leistung angefallenen Material- und Personalkosten insgesamt erhöht haben und nur soweit, wie sich dadurch der Gesamtpreis erhöht. In der Erklärung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren sich erhöht haben und wie sich dies auf die Erhöhung des Gesamtpreises auswirkt. Eventuelle Kostensenkungen bei anderen Kalkulationsgrundlagen sind zu berücksichtigen. Der Auftraggeber kann das Leistungsverhältnis binnen einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Preiserhöhungserklärung außerordentlich mit der Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Bis zum Ablauf der Frist bleibt der Preis dann unverändert. Sinken die in Satz 2 genannten Kosten insgesamt, kann der Auftraggeber eine den sinkenden Kosten entsprechende Preissenkung verlangen. Auch der Auftraggeber kann diesen Anspruch mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich geltend machen, wenn der Preis 12 Monate nicht gesenkt worden ist. In diesem Fall kann die ONMA GmbH kündigen. Die Regelung der Sätze zu 4 und 5 gelten entsprechend.
(4) Bei spontaner Kündigung der SEPA Lastschrift oder bei fehlender Deckung des Kontos ist die ONMA GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die Rückbuchungsgebühren, die durch die Bank erhoben werden, in Rechnung zu stellen.
(5) Hat der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages Anlass gegeben oder den Vertrag selbst außerordentlich gekündigt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann die ONMA GmbH den Ersatz des durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schadens verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht den regelmäßigen Zahlungsansprüchen bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzüglich der ersparten Aufwendungen.
(6) Darüber hinaus ist die ONMA GmbH berechtigt, für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Zahlung der Schadensersatzforderung in Verzug gerät, nach vorheriger Kundgabe die Webseite des Auftraggebers abzuschalten, sofern das Hosting der Domain(s) auch durch den Auftragnehmer gestellt wird und Vertragsbestandteil ist.
(7) Sollte sich beim Auftraggeber durch interne Veränderungen der Ansprechpartner für die ONMA GmbH wechseln, bedarf es einer Einarbeitung des neuen Ansprechpartners. Der jeweilige Stundenaufwand wird dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.
(8) Die ONMA GmbH ist dazu befugt, nach Vertragsabschluss und Fertigstellung des Projektes dieses als Referenz auf der eigenen Webseite zu nutzen.
(9) Sollte der Auftraggeber ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Auftragnehmers führen wollen, werden diese Gespräche mit einem Stundensatz von 250 € abgerechnet.
(10) Das Bestreben von Auftragnehmer- und -geber sollte eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sein. Dass es jedoch gerade bei festen Deadlines und unerwarteten Kundenwünschen oftmals zu Verzögerungen oder Konflikten kommt, wünschen Auftraggeber oft kurzfristige Klärungsgespräche. Sollte dadurch der betriebliche Alltag des Auftragnehmers gestört werden, wird der doppelte Stundensatz für das Klärungsgespräch berechnet.
09§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Verträge, die die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung zum Gegenstand haben, werden je nach Leistungsumfang des Produkts, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, für mindestens 12 Monate abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt bei Suchmaschinenoptimierungsverträgen nach dem Onlinegehen bzw. mit dem Beginn des tatsächlichen Linkaufbaus, und nicht zwingend mit Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform (per Brief, Email oder Fax).
(3) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags durch die ONMA GmbH liegen unter anderem vor, wenn
a) der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon, bzw. von Beträgen, die 500 EUR übersteigen, in Verzug gerät und trotz Mahnung keine Zahlung leistet.
b) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet,
c) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird,
d) der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsinhalte über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten wie z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.
(4) Projektübergabe: Sollte der Auftragnehmer den Webservice durchgeführt haben, so sind die Aufwendungen zur Projektübergabe wie FTP Zugangsdaten oder Auth Codes generieren im Voraus pauschal mit zwei Arbeitsstunden des aktuellen Stundensatzes per Überweisung zu begleichen.
10§ 10 Nutzungsrechte, Verantwortlichkeit, Freistellung
(1) Der Auftraggeber räumt der ONMA GmbH sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den der ONMA GmbH einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
(2) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von der ONMA GmbH und/oder von Dritten im Auftrag des Vermarkters erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei der ONMA GmbH. Die ONMA GmbH räumt dem Auftraggeber an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache/ausschließliche zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Suchmaschinenoptimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.
(3) Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht selbst verantwortlich. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Auftraggebers, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt weiterhin ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
(4) Die ONMA GmbH behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien der ONMA GmbH verstoßen. Die ONMA GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers enthaltenen Inhalte durch.
(5) Der Auftraggeber stellt die ONMA GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind.
(6) Die ONMA GmbH ist berechtigt, die im Namen des Auftraggebers erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn die ONMA GmbH von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.
(7) Die ONMA GmbH erstellt manuelle Backlinks immer nach den neuesten Bedingungen von Suchmaschinen und deren Algorithmen. Im Nachhinein können keine Backlinks kostenlos entfernt werden.
(8) Die ONMA GmbH behält sich vor, die angesammelten Daten (Grafiken, Bilder o.Ä.) zu verwahren oder übergibt sie auf Wunsch an den Auftraggeber nach der Kündigung für 100€ pro GB. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten nach der Vertragsbeendigung beim Auftragnehmer gelöscht.
(9) Wenn der Auftraggeber über den Auftragnehmer die Erstellung von Foto- und Videomaterial beauftragt, gelten besondere Nutzungsrechte:
A. Einfaches Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 1 UrhG: Für alle produzierten Videos. Zeitlich für 365 Tage nach Erstellungsdatum nutzbar. Nutzbar für alle werblichen Zwecke. Die Nutzung zur Eigenwerbung bleibt dem Urheber vorbehalten. Bei Nutzung über den Zeitraum hinaus werden 450 € pro Jahr berechnet.
B. Exklusive Nutzungsrechte nach § 31 Abs. 3 UrhG: Zeitlich und räumlich uneingeschränkt nutzbar. Die Nutzung zur Eigenwerbung bleibt dem Urheber vorbehalten.
11§ 11 Google Analytics
(1) Vertragspartner von Google Analytics kann nur der Inhaber der Domain selbst sein, nicht die ONMA GmbH.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Vertragsabschluss, den Google Analytics Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) selbstständig mit Google abzuschließen. Dies ist möglich unter: https://support.google.com/analytics/answer/3379636
12§ 12 Mitwirkungspflicht
(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch die ONMA GmbH ist die Mitwirkung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird die ONMA GmbH bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber stellt der ONMA GmbH insbesondere alle zur Suchmaschinenoptimierung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
(2) Bestehen die Leistungen der ONMA GmbH in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Auftraggebers bei deren Ausarbeitung, wird der Auftraggeber die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.
(3) Der Auftraggeber wird die für die Berechnung des Traffics notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.
(4) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die ONMA GmbH für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
(5) Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, der ONMA GmbH alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze des Vermarkters zu ersetzen. Weitergehende Rechte des Vermarkters bleiben unberührt. Sollte sich der Auftraggeber im laufenden Projekt vier Wochen nicht beim Auftragnehmer melden, fällt eine Wiederaufnahmegebühr von 250€ an.
(6) Nimmt die ONMA GmbH auf Anweisung des Auftraggebers eine Fehlersuche vor und stellt fest, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches der ONMA GmbH vorliegen, kann die ONMA GmbH den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
(7) In den meisten Fällen müssen Domains und Webseiten durch die ONMA GmbH als Reseller betreut werden. Hierzu ist seitens des Auftraggebers die Übergabe des KK-Providerwechsels inklusive Unterschrift und AUTH-Code notwendig.
13§ 13 Wartungsarbeiten
Die Durchführung von Wartungsarbeiten oder Änderungen der Webseite sind nicht Gegenstand des Vertrages über die Suchmaschinenoptimierung. Änderungswünsche nach Abnahme der Homepage sowie erforderliche Wartungsarbeiten bzw. administrative Aufgaben werden jeweils nach dem aktuell gültigen Stundensatz abgerechnet.
(1) Veränderungen der Homepage können beispielsweise folgende Leistungen beinhalten: Updates von Themes und Plugins, Sicherheitsmaßnahmen, Backups, Support der Webseite, Aktualisierung bestehender Seiten, Einbindung neuer Fotos in bestehende Seiten, Entfernen von Fotos aus bestehenden Seiten, Einbinden & Entfernen von Text in bestehenden Seiten, kleine Layoutänderungen, Blogs hochladen und gestalten, die regelmäßige W3C Validierung oder Optimierung der Ladegeschwindigkeit sowie Anpassung für mobile Darstellungen und „Responsive Design Anpassungen“. Exemplarische administrative Aufgaben können sein: Betreuung des Auftraggebers, administrative Tätigkeiten, Support in technischen Bereichen, E-Mail Wartung (Löschen & Anlegen neuer E-Mail-Adressen) sowie die Einrichtung von Weiterleitungen, usw.
(2) Monatliche Hosting-, Backup-, Security-, Domain- und E-Mail-Leistungen beinhalten: Automatisierte Prozesse wie zum Beispiel Updates von Themes und Plugins, Sicherheitsmaßnahmen sowie regelmäßige Backups der Webseite. Bereitstellung von E-Mail Adressen zur Webseite sowie deren Zugangsdaten für die Nutzung. In den monatlichen Hosting-Leistungen sind keine manuellen Bearbeitungen inbegriffen. Sofern manuelle Bearbeitungen erforderlich sind, werden diese nach dem aktuell gültigen Stundensatz abgerechnet.
(3) WordPress Funktionalitäten: Die ONMA GmbH plant mit größter Sorgfalt Maßnahmen und setzt Änderungswünsche effizient um. Sollte es hier zu einem Mehraufwand kommen, kontaktiert die Agentur den Auftraggeber unverzüglich, um das weitere Vorgehen zu besprechen und den Auftraggeber vor zu hohen Kosten zu schützen. Ferner sind regelmäßig zusätzliche Updates und Wartungsarbeiten notwendig, um der hohen Dynamik im Internet gerecht zu werden. Die ONMA GmbH übernimmt keine Garantie für die fehlerfreie Funktionalität von Themes (bspw. von ThemeForest) und Plugins (aus dem Plugin Verzeichnis von WordPress). Diese werden durch Drittanbieter bereitgestellt und entsprechen nicht immer aktuellen Sicherheitsstandards. Sollte durch Drittanbieterlösungen ein Problem auftreten, wird der Auftraggeber darüber informiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sicherheitsrelevante Probleme werden im Rahmen des Hostingvertrages durch die Agentur beseitigt und in Rechnung gestellt. Alle Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen werden nach dem aktuell gültigen Stundensatz berechnet. Die ONMA GmbH informiert den Auftraggeber rechtzeitig vor Umsetzung, sodass der Auftraggeber die Möglichkeit hat zu widersprechen. Diese Information kann per E-Mail oder Telefon erfolgen.
(4) Sofern eine Webseite gehackt wurde, haftet die ONMA GmbH nicht für entstandene Schäden. Die ONMA GmbH ist berechtigt, den Aufwand zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Webseite mit dem aktuell gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen. Gegebenenfalls ist die ONMA GmbH im Falle eines Hackerangriffs berechtigt, selbst ohne schriftliche Autorisierung des Auftraggebers, die Webseite sofort abzuschalten, um mögliche Übergriffe auf andere Auftraggeberwebseiten zu unterbinden.
(5) Hosting und Email: Sofern der Auftraggeber über die ONMA GmbH Hosting, Web- und Emailspace nutzt, ist die ONMA GmbH berechtigt, Mehraufwand, der über die vereinbarten Leistungen hinausgeht, nach dem aktuell gültigen Stundensatz in Rechnung zu stellen. Ein solcher Mehraufwand kann z. B. durch das An- und Abmelden von Emailadressen, sowie das An- und Abmelden oder die Übergabe von Domains entstehen. Ferner kann der fehlerfreie Empfang von Emails und die Verfügbarkeit der Webseite nicht dauerhaft garantiert werden, da dies vom Anbieter/Provider des Empfängers abhängt. Sollte der Auftraggeber ein Standard-Hosting in Anspruch nehmen, wird eine Verfügbarkeit bis zu 98% im Jahr gewährleistet.
(6) Datenmanagement: Um zu gewährleisten, dass Auftraggeber Daten (Fotos, Texte, Grafiken etc.) jederzeit empfangen können, ist ein hoher administrativer und technischer Aufwand erforderlich. Die ONMA GmbH behält sich daher vor, dem Auftraggeber pro Datensatz pauschal 30 € netto in Rechnung zu stellen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages wird dieser Betrag im Voraus in Rechnung gestellt.
14§ 14 Haftung
(1) Die ONMA GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhaft verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die ONMA GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die ONMA GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der vorgenannten Fälle vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann.
(2) Zur Wiederbeschaffung von Daten ist die ONMA GmbH nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbaren Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15§ 15 Geheimhaltungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung durch die ONMA GmbH oder im Auftrag der ONMA GmbH handelnden Personen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichneten Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.
16§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
18§ 18 Änderungsmitteilung
Die ONMA GmbH behält sich vor, die AGB zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB wird die ONMA GmbH dem Absender die Änderungen der AGB in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen („Änderungsmitteilung“). Die Änderungen werden wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt, wenn der Absender diesen Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an die ONMA GmbH. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Auf die vorgenannte Folge eines unterbliebenen Widerspruchs wird die ONMA GmbH den Absender in der schriftlichen Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
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Web: www.onma.de
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