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Unsicherheit - Safe Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die ONMA will mit diesem Beitrag Unternehmen aus der Region bei der Prüfung und Umsetzung aus diesem Urteil resultierenden Anforderungen unterstützen.

Lesedauer: 2 Min. Kategorie: Strategie
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Unsicherheit – Safe Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Safe Harbor wegen des Datentransfers in die USA sorgte für Unsicherheit. Die ONMA will mit diesem Beitrag einerseits Fragen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.10.2015 klären. Andererseits wollen wir Unternehmen aus der Region bei der Prüfung und Umsetzung aus diesem Urteil resultierenden Anforderungen unterstützen.

Datenaustausch zwischen USA und EU

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte im Oktober 2015 die Safe Harbor-Vereinbarung, die bis dahin den Datenaustausch zwischen den USA und der EU regelte. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs sahen den ausreichenden Schutz der Informationen in den Vereinigten Staaten vor Zugriff der Geheimdienste nicht ausreichend gewährleistet und kippten daraufhin die Vereinbarung.

Der Privacy Shield

Die EU-Kommission und die USA einigten sich Anfang Februar auf einen neuen Rahmen für den gegenseitigen Datenaustausch, den EU-US Privacy Shield . Datenschützer in der EU wollen den EU-US Privacy Shield als Nachfolger von Safe-Harbor prüfen. Wer also weiterhin auf Safe Harbor setzt, ist vor Untersuchungen nationaler Datenschützer der EU nicht mehr sicher.

Safe Harbor – Endgültig am Ende

Nachdem der Europäische Gerichtshof Datentransfers in die USA nach den Regeln von Safe Harbor für rechtswidrig erklärt hatte, waren Unternehmen gezwungen auf andere juristische Grundlagen auszuweichen. Sie nutzen insbesondere die Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules. Dabei war nach dem Urteil unklar, ob das Urteil gegen Safe Harbor auch diese Rules nicht gekippt hatte. Europas Datenschützer hatten sich darauf geeinigt, diese vorerst zu akzeptieren und Unternehmen eine Schonfrist zu gewähren, die weiter auf Safe Harbor setzten.

EU-US-Datentransfer: Hamburger Firmen droht Bußgeld

Drei Hamburger Firmen, die auch Monate nach dem Urteil des EuGHs ihren Datenverkehr nach Safe Harbor nicht umgestellt haben, droht nun ein hohes Bußgeld. Das Abkommen sei für rechtswidrig erklärt worden und nationale Datenschützer müssten gegen Unternehmen vorgehen, die das Abkommen trotzdem weiter anwendenden.

Zukunft von Privacy Shield

Wie es mit den Standardvertragsklauseln und den Binding Corporate Rules weitergeht, lässt sich erst sagen, wenn die rechtlichen Grundlagen für Privacy Shield endgültig geklärt seien. Unter anderem müssten die USA ihren Geheimdiensten Grenzen in Bezug auf personenbezogene Daten aufzeigen. Dies stelle die Grundlage für ein endgültiges Abkommen dar. Auswirkungen der Safe Harbor Sachlage auf die Nutzung von Google Analytics: Die Auftragsdatenverarbeitung von der hamburgischen Aufsichtsbehörde ausgehandelten Form, die mit Google vereinbart wurde, basiert auf Safe Harbor. Deshalb müssten eigentlich alle Google Analytics Einsätze jetzt unrechtmäßig sein. Sie wären durch die Aufsichtsbehörden verfolgungswürdig oder durch die Verbraucherschutzverbände abmahnfähig.

Wir empfehlen unseren Kunden

Zwar ist das Thema Privacy Shield als Nachfolger für Safe Harbor kurz in den Medien präsent gewesen, aber aktuelle Informationen gibt es dennoch nicht. Wir empfehlen unseren Kunden Google Analytics nicht neu einzusetzen, sondern zu warten und andere Lösungswege zu nutzen. Der einzig sichere Weg für Datenübermittlungen in die USA sind unserer Auffassung nach, zurzeit die EU-Standardvertragsklauseln. Ferner können wir uns vorstellen, dass Google dies zukünftig anbietet, um kein Geschäft zu verlieren.

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