Muster 2: Textbaustein für extern eingebundene Google Fonts
Dieser Baustein gilt, wenn Stylesheets oder Schriftdateien weiterhin von Google-Servern abgerufen werden. Setzen Sie ihn erst nach einer technischen und rechtlichen Prüfung ein: Rechtsgrundlage, Empfänger, mögliche Drittlandübermittlung und eine gegebenenfalls erforderliche vorherige Einwilligung müssen vorher geklärt sein.
Externe Einbindung von Google Fonts
Auf dieser Website nutzen wir Google Fonts zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten. Anbieter des Dienstes ist [vollständige Firmierung und Anschrift des Anbieters gemäß dessen aktuellen Anbieterinformationen eintragen]. Je nach Verarbeitung können weitere verbundene Unternehmen einbezogen sein.
Wenn Sie der Nutzung von Google Fonts über unser Consent-System zugestimmt haben, stellt Ihr Browser eine Verbindung zu Servern des Anbieters her. Dabei wird insbesondere Ihre IP-Adresse übermittelt. Zusätzlich können technische Informationen wie Zeitpunkt des Abrufs, aufgerufene Datei, Browsertyp, Betriebssystem und Referrer verarbeitet werden.
Zweck der Verarbeitung ist die technisch zuverlässige und einheitliche Darstellung unserer Website.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Soweit für den Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät oder deren Speicherung eine Einwilligung nach den anwendbaren telemedien- beziehungsweise digitaldienstespezifischen Vorschriften erforderlich ist, umfasst die abgefragte Einwilligung auch diesen Vorgang.
Die Verbindung wird erst hergestellt, nachdem Sie Ihre Einwilligung erteilt haben. Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über [Link oder Bezeichnung der Consent-Einstellungen] widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann nicht ausgeschlossen werden. Zu den eingesetzten Übermittlungsmechanismen und Garantien: [konkrete Angaben zu Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln oder sonstigem Mechanismus ergänzen].
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter, zu Speicherdauern und zu Ihren Rechten: [aktuelle Datenschutzhinweise des Anbieters verlinken].
Was Sie vor der Veröffentlichung ergänzen müssen
Die Platzhalter sind kein Stilmittel, sondern Pflichtangaben. Nach Art. 13 DSGVO müssen betroffene Personen unter anderem über Verantwortliche, Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und ihre Rechte informiert werden. Ein Satz wie “Wir verwenden Google Fonts” genügt dafür regelmäßig nicht.
Konkret einzutragen sind:
- Anbieter mit aktueller, vollständiger Firmierung und Anschrift
- die tatsächlich aufgerufenen Domains
- die verarbeiteten Datenarten und der konkrete Zweck
- die gewählte Rechtsgrundlage
- das eingesetzte Consent-Management-System und der Weg zum Widerruf
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- Speicherdauer oder die Kriterien für ihre Festlegung
- mögliche Drittlandübermittlungen und der konkrete Übermittlungsmechanismus
- aktuelle Links zu den Anbieterinformationen