Berufsordnung: sachliche Information ist erlaubt, Anpreisung nicht
Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte erlaubt sachliche berufsbezogene Information und untersagt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung (§ 27 MBO-Ä). Verbindlich ist aber nicht die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, sondern die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer, für eine Praxis in Hannover also die der Ärztekammer Niedersachsen. Deren Fassung kann abweichen, auch in der Nummerierung, weshalb Zitate aus überregionalen Quellen vor der Verwendung am Kammertext abzugleichen sind. Die Kammern geben zu Werbefragen Auskunft, und in Zweifelsfällen ist diese Auskunft mehr wert als jede Agenturmeinung.
Die Grenze zwischen Information und Anpreisung verläuft nicht dort, wo viele Konten sie vermuten. Nicht der Ton ist das Kriterium, sondern die Nachprüfbarkeit. “Schwerpunkt Diabetologie, Termine innerhalb von zehn Werktagen” ist Information, sofern der Satz stimmt. “Die beste Betreuung in der Region” ist Anpreisung und zusätzlich vergleichend. Das ist kein Stilhinweis, sondern die Linie, an der ein Anzeigentext kippt.
Zwei Konsequenzen für die Kontoführung folgen daraus, und beide sind langweilig. Erstens: automatisch generierte Assets sind das größte Risiko, weil Google Überschriften aus der Zielseite ableiten kann und damit Text entsteht, den niemand in der Praxis freigegeben hat. Für ein Arztkonto gehören diese Automatiken deaktiviert und die Assets manuell gepflegt. Zweitens: verantwortlich ist berufsrechtlich die Praxis, nicht die Agentur. Jeder Text braucht eine dokumentierte Freigabe durch die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber, und jede Änderung gehört mit Datum archiviert, damit Monate später belegbar ist, was wann lief.
| Element | In der Arztpraxis |
|---|---|
| Fachgebiet, Schwerpunkt, Qualifikation | zulässig, sachliche Information |
| Terminverfügbarkeit, Sprechzeiten, Kontaktweg | zulässig |
| Patientenbewertungen, Dankschreiben, Empfehlungen Dritter | nach HWG untersagt |
| Vergleich mit anderen Praxen, Superlative | nach Berufsordnung untersagt |
| Heilungs- oder Erfolgsversprechen | untersagt und zusätzlich irreführend |
| Automatisch erzeugte Anzeigentexte ohne Freigabe | technisch möglich, fachlich nicht vertretbar |






