Google Ads für Arztpraxen: was Berufsrecht, HWG und Datenschutz zulassen

Wer für eine niedergelassene Praxis Google Ads schaltet, arbeitet nicht in einem Werbemarkt, sondern in einem regulierten. Vier Regelwerke gelten gleichzeitig und unabhängig voneinander: das Heilmittelwerbegesetz, die Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer, die Werberichtlinien von Google selbst und die DSGVO. Keines hebt ein anderes auf, und geprüft wird jedes von einer anderen Stelle. Googles Freigabe läuft maschinell und dauert Minuten. Berufsrechtliche Fragen klärt die zuständige Kammer, in der Regel erst auf Hinweis. Datenschutz prüft die Aufsichtsbehörde des Landes. Eine Anzeige, die durch die Google-Prüfung läuft, kann berufsrechtlich trotzdem unzulässig sein, und eine berufsrechtlich einwandfreie Anzeige kann an einer Google-Richtlinie scheitern, ohne dass ein Gesetz verletzt wäre.

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Warum

Heilmittelwerbegesetz: was im Anzeigentext nicht vorkommen darf

Der zweite Teil dieser Seite betrifft etwas anderes, das häufiger über Erfolg oder Misserfolg entscheidet als jede Anzeigenformulierung: ob die beworbene Leistung überhaupt zusätzlichen Deckungsbeitrag erzeugt. Bei einer Arztpraxis gilt das nur für einen Teil des Leistungsspektrums.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt Werbung für Heilmittel, Verfahren und Behandlungen. Für Suchanzeigen ist vor allem § 11 einschlägig. Er untersagt unter anderem Werbung mit Dankschreiben und Empfehlungen Dritter, Darstellungen, die Angst erzeugen, und Vorher-Nachher-Bilder bei bestimmten Eingriffen. Der Wortlaut steht frei zugänglich bei gesetze-im-internet.de, und weil das Gesetz mehrfach novelliert wurde, gehört vor jeder Argumentation die aktuelle Fassung gelesen und nicht die Zusammenfassung eines Ratgebers.

Das trifft ausgerechnet die Bausteine, die in anderen Branchen Standard sind. Ein Patientenzitat im Anzeigentext, eine Erweiterung, die Bewertungen sichtbar macht, ein Beschreibungsfeld, das mit den Folgen einer unbehandelten Erkrankung arbeitet: alles Muster, die in einem generischen Dienstleisterkonto normal sind und hier vor dem Livegang einzeln geprüft werden müssen. Das Verbot gilt für Anzeige und Zielseite gleichermaßen, denn beworben wird die Leistung, nicht das Anzeigenformat. Wer eine Landingpage mit Erfahrungsberichten aufbaut und in der Anzeige sauber bleibt, hat das Problem nur verschoben.

Praktisch heißt das: Anzeigentexte für eine Praxis bestehen aus Leistung, Qualifikation, Verfügbarkeit und Kontaktweg. Sie bestehen nicht aus Superlativen, Erfolgsquoten oder Patientenstimmen.

Frau vor einer Wand mit bunten Haftnotizen, davor sechs Personen mit Laptops an einem Besprechungstisch
Abb. 1 - Frau vor einer Wand mit bunten Haftnotizen, davor sechs Personen mit Laptops an einem Besprechungstisch
Im Detail

Berufsordnung: sachliche Information ist erlaubt, Anpreisung nicht

Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte erlaubt sachliche berufsbezogene Information und untersagt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung (§ 27 MBO-Ä). Verbindlich ist aber nicht die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, sondern die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer, für eine Praxis in Hannover also die der Ärztekammer Niedersachsen. Deren Fassung kann abweichen, auch in der Nummerierung, weshalb Zitate aus überregionalen Quellen vor der Verwendung am Kammertext abzugleichen sind. Die Kammern geben zu Werbefragen Auskunft, und in Zweifelsfällen ist diese Auskunft mehr wert als jede Agenturmeinung.

Die Grenze zwischen Information und Anpreisung verläuft nicht dort, wo viele Konten sie vermuten. Nicht der Ton ist das Kriterium, sondern die Nachprüfbarkeit. “Schwerpunkt Diabetologie, Termine innerhalb von zehn Werktagen” ist Information, sofern der Satz stimmt. “Die beste Betreuung in der Region” ist Anpreisung und zusätzlich vergleichend. Das ist kein Stilhinweis, sondern die Linie, an der ein Anzeigentext kippt.

Zwei Konsequenzen für die Kontoführung folgen daraus, und beide sind langweilig. Erstens: automatisch generierte Assets sind das größte Risiko, weil Google Überschriften aus der Zielseite ableiten kann und damit Text entsteht, den niemand in der Praxis freigegeben hat. Für ein Arztkonto gehören diese Automatiken deaktiviert und die Assets manuell gepflegt. Zweitens: verantwortlich ist berufsrechtlich die Praxis, nicht die Agentur. Jeder Text braucht eine dokumentierte Freigabe durch die Praxisinhaberin oder den Praxisinhaber, und jede Änderung gehört mit Datum archiviert, damit Monate später belegbar ist, was wann lief.

ElementIn der Arztpraxis
Fachgebiet, Schwerpunkt, Qualifikationzulässig, sachliche Information
Terminverfügbarkeit, Sprechzeiten, Kontaktwegzulässig
Patientenbewertungen, Dankschreiben, Empfehlungen Dritternach HWG untersagt
Vergleich mit anderen Praxen, Superlativenach Berufsordnung untersagt
Heilungs- oder Erfolgsversprechenuntersagt und zusätzlich irreführend
Automatisch erzeugte Anzeigentexte ohne Freigabetechnisch möglich, fachlich nicht vertretbar
Zwei Männer arbeiten in einem hellen Büro nebeneinander am Laptop, auf dem Bildschirm Programmcode

Die Richtlinien von Google sind ein eigenes Regelwerk

Google führt eine eigene Richtlinie für Gesundheitswesen und Medikamente. Teile der Werbung im Gesundheitsbereich sind eingeschränkt, an eine Zertifizierung gebunden oder länderabhängig gar nicht zulässig. Welche Kategorien das im Einzelnen betrifft, ändert sich und steht in der Richtlinie selbst unter support.google.com/adspolicy. Die einzig belastbare Vorgehensweise ist, die konkret beworbene Leistung dort vor dem Kampagnenstart nachzuschlagen, statt sie aus dem Gedächtnis einzuordnen. Eine abgelehnte Anzeige kostet kein Bußgeld, aber sie legt die Kampagne still, und wiederholte Verstöße gefährden das Konto.

Häufiger übersehen wird die Richtlinie zu personalisierter Werbung. Google untersagt, personalisierte Werbung auf sensible Kategorien auszurichten, und Gesundheitszustände gehören dazu. Damit fällt ein Vorgehen aus, das außerhalb des Gesundheitsbereichs zum Handwerk gehört: aus den Besuchern einer Seite zu einem konkreten Krankheitsbild eine Remarketing-Liste zu bilden und diese Gruppe erneut anzusprechen. Wer eine Unterseite zu einer Erkrankung betreibt, darf deren Leser nicht als Zielgruppe verwenden.

Was bleibt, ist die Ausrichtung über die Suchanfrage selbst. Der Nutzer beschreibt sein Anliegen im Moment der Suche, die Anzeige antwortet darauf, und danach wird kein Profil weitergeführt. Für Suchkampagnen ist das ohnehin der tragende Mechanismus. Die üblichen Ausbaustufen über Zielgruppenlisten und Ähnlichkeitsgruppen entfallen weitgehend, und die Arbeit verlagert sich dorthin, wo sie in einem Praxiskonto hingehört: in den Suchbegriffbericht. Der wird wöchentlich gelesen, und ausgeschlossen werden zuverlässig drei Gruppen, die nichts einbringen: Notfallsuchen, Stellensuchen und Suchen nach namentlich genannten Nachbarpraxen.

Lächelnder Mann mit dem Hörer eines alten Wählscheibentelefons am Ohr

Tracking: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien

Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten. Das betrifft nicht nur die Patientenakte, sondern jede Verarbeitung, aus der sich ein Gesundheitsbezug ableiten lässt. Ein Kontaktformular, das nach dem Anliegen oder dem Beschwerdebild fragt, verarbeitet solche Daten und braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage.

Für die Messung folgt daraus eine einfache Trennung. Ein Conversion-Ereignis darf zählen, dass eine Terminanfrage abgeschickt wurde. Es darf nicht mitliefern, worum es ging.

  • Die Conversion ist der abgeschlossene Vorgang, also die abgesendete Terminanfrage oder der ausgelöste Anruf.
  • Der Inhalt des Anliegens bleibt im Formular und verlässt die Praxisumgebung nicht.
  • Die Bestätigungsseite trägt keine sprechende URL. Eine eigene Dankeseite je Beschwerdebild schreibt genau das Merkmal in die Adresse, das nicht heraussoll, und von dort läuft es in jedes angebundene Messsystem.
  • Kampagnen- und Anzeigengruppennamen tragen keine Diagnosen, weil sie in Konto und Berichten sichtbar sind.
  • Formularfelder für das Anliegen sind optional, damit ein Termin auch ohne Angabe zustande kommt.
  • Messtags laden erst nach erteilter Einwilligung, und der Zustand ohne Einwilligung ist der getestete Normalfall, nicht die Ausnahme.

Ein Anruf ist unter diesen Bedingungen oft die sauberere Conversion als ein Formular: messbar als Ereignis, ohne dass unterwegs jemand ein Beschwerdebild in ein Textfeld tippt, das anschließend durch mehrere Systeme läuft.

Nahaufnahme einer Laptop-Tastatur, darüber blau eingefärbter HTML-Quelltext

Wirtschaftlichkeit: welche Leistung eine Kampagne überhaupt tragen kann

Hier scheitern die meisten Praxiskampagnen, und es hat mit Werberecht nichts zu tun. Kassenleistungen sind budgetiert und pro Fall pauschaliert, Selbstzahler- und Privatleistungen sind es nicht. Ein zusätzlicher Kassenpatient erzeugt Arbeit und in vielen Konstellationen keinen zusätzlichen Erlös, der die Klickkosten deckt. Nicht die Klickzahl entscheidet über Wirtschaftlichkeit, sondern die Leistungsart.

Die dazugehörige Zahl steht nicht in einem Blog, sondern in der eigenen Abrechnung. Vor dem Start gehören drei Werte auf ein Blatt: was ein Fall dieser Leistungsart tatsächlich einbringt, wie viele Anfragen zu einem gehaltenen Termin werden und wie viele Klicks zu einer Anfrage. Erst das Produkt daraus sagt, was ein Klick kosten darf. Fehlt einer der drei, misst die Kampagne später Aktivität statt Ertrag.

Als Kampagnenziel tragen damit:

  1. Selbstzahler- und IGeL-Leistungen. Nicht budgetiert, Erlös pro Fall bekannt, also rechenbar.
  2. Privatleistungen und Leistungen mit eigener Honorierung. Gleiche Logik, gleicher Rechenweg.
  3. Freie Kapazität in einer konkreten Sprechstunde. Wenn eine Spezialsprechstunde Termine offen hat, ist Nachfrage exakt dorthin ein legitimes Ziel.
  4. Der Aufbau eines neuen Schwerpunkts. Zeitlich befristet, mit definiertem Budget und der Bereitschaft, den Versuch zu beenden.

Die Gegenprobe: eine breite Kampagne auf das allgemeine Leistungsspektrum einer bereits ausgelasteten Praxis erzeugt Klicks, Anfragen und Arbeit im Empfang, aber keinen Ertrag. Das ist kein Optimierungsproblem, das bessere Anzeigentexte lösen.

Die zweite Grenze ist die Kapazität. Der begrenzende Faktor sind Behandlungszeit und Terminraster, nicht das Budget. Ein Konto, das mehr Anfragen erzeugt, als das Terminbuch aufnimmt, verschlechtert die Lage: Wartezeiten steigen, Rückrufe bleiben liegen, und die Bewertungen, die man ohnehin nicht bewerben darf, leiden trotzdem. Sinnvoll ist, das Tagesbudget an den tatsächlich freien Terminen auszurichten, Anzeigen nur in Zeiten laufen zu lassen, in denen jemand ans Telefon geht, und die Kampagne zu pausieren, wenn die Sprechstunde voll ist.

Smartphone auf dunklem Untergrund, auf dem Display eine Google-Trefferliste zur Suche „Online Marketing Experte“

Anzeige und Unternehmensprofil greifen ineinander

Für die Praxissuche ist das Google Unternehmensprofil für viele Patienten der Einstiegspunkt, noch vor der Website. Über Standorterweiterungen hängen Adresse, Öffnungszeiten und Anrufoption direkt an der Anzeige. Bevor Budget in Klicks fließt, gehören Sprechzeiten, Telefonnummer, Urlaubszeiten und Terminhinweise im Profil auf Stand. Ein bezahlter Klick, der auf veraltete Öffnungszeiten trifft, ist teurer Verlust.

Aufgeklappter Laptop auf dunklem Untergrund, auf dem Bildschirm eine Google-Trefferliste zur Suche „Online Marketing Experte“

Was diese Seite nicht ersetzt

Diese Darstellung ordnet die Regelwerke ein, sie ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext des HWG, die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer und der jeweils aktuelle Stand der Google-Richtlinien, die sich ohne Ankündigung ändern. Grenzfälle klärt die Kammer oder eine Fachanwältin für Medizinrecht, Fragen zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung die eigene Datenschutzbeauftragte.

Frau vor einer Wand mit bunten Haftnotizen, davor sechs Personen mit Laptops an einem Besprechungstisch

Kurz zusammengefasst

Google Ads ist für eine Arztpraxis kein Kanal, den man aufdreht, sondern einer, den man eng zuschneidet. Rechtlich bleiben sachliche Information, Qualifikation und Verfügbarkeit, während Bewertungen, Vergleiche und Erfolgsversprechen ausfallen. Technisch bleibt die Ausrichtung über die Suchanfrage, während Zielgruppenlisten mit Gesundheitsbezug ausfallen. Wirtschaftlich bleiben Selbstzahler-, IGeL- und Privatleistungen sowie freie Kapazität in einer bestimmten Sprechstunde, während das budgetierte Kassenspektrum ausscheidet. Wer diese drei Filter vor dem ersten Klick anlegt, hat ein kleines, unaufgeregtes Konto, das rechnet. Wer sie danach anlegt, räumt auf.

Zwei Männer arbeiten in einem hellen Büro nebeneinander am Laptop, auf dem Bildschirm Programmcode
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