Erfolgsversprechen sind der häufigste Fehler im Anzeigentext
Die Textbausteine, die in fast jeder anderen Branche funktionieren, sind hier die verbotenen. Anzeigen müssen den ethischen Regeln des Anwaltsberufs entsprechen, Ergebnisversprechen wie „Gewinnen Sie Ihren Prozess" sind zu vermeiden. Das gilt genauso für abgeschwächte Varianten mit derselben Wirkung: „Wir holen Ihr Geld zurück", „Kündigung erfolgreich abwehren", „Ihr Recht wird durchgesetzt".
In die Anzeige gehört stattdessen das Vorgehen. „Prüfung Ihrer Kündigung binnen drei Werktagen" ist eine Leistungsaussage, „Erstberatung zum Pflichtteil, Ablauf und Kosten transparent" ebenfalls. Solche Texte klingen nüchterner als das, was Wettbewerber teilweise schalten, und sie konvertieren in der Praxis nicht schlechter, weil in Rechtsfragen ohnehin nach Verlässlichkeit gesucht wird und nicht nach Superlativen. Nebenbei filtern sie Anfragen mit einer Erwartungshaltung heraus, die die Kanzlei im Erstgespräch sonst wieder einfangen müsste.






