Von Klickpreis über Anfragequote zu Kosten pro Neupatient
Die Rechnung hat drei Glieder, und sie endet nie beim Klickpreis.
Das erste Glied ist der Klickpreis selbst: für allgemeine Ortssuchen im genannten Bereich von 1 bis 5 Euro, für ausgeprägte Selbstzahlerleistungen spürbar darüber, weil dort auch Anbieter mit größerem Budget mitbieten.
Das zweite Glied ist die Anfragequote, der Anteil der Klicks, der zu einem Anruf oder einer Terminanfrage führt. Eine auf Zahnarztpraxen spezialisierte Agentur gibt für professionell aufgebaute Kampagnen Conversion-Raten zwischen 7 und 15 Prozent an, je nach Region und Angebot. An der unteren Grenze kostet eine Anfrage rund vierzehn Klicks, an der oberen knapp sieben. Bei 3 Euro pro Klick liegt der Preis je Anfrage damit zwischen etwa 20 und 43 Euro. Diese Spanne ist kein Detail, sondern der Unterschied zwischen einer tragfähigen und einer defizitären Kampagne, und sie hängt fast vollständig an der Zielseite und der Erreichbarkeit, nicht am Gebot.
Das dritte Glied ist die Übernahmequote in der Praxis: Wie viele Anfragen werden zu Terminen, wie viele Termine zur eigentlichen Behandlung. Erst dieser Wert macht aus Kosten pro Anfrage die Kosten pro Neupatient. Kommt die Hälfte der Anfragen als Termin an, verdoppelt sich die Zahl aus dem zweiten Glied. Wird die Hälfte dieser Termine zur Behandlung, verdoppelt sie sich erneut.
Der eigentliche Entscheidungssatz steht am Ende dieser Kette: Kosten pro Neupatient werden gegen den Fallwert der Behandlung gestellt, nicht gegen ein Klickbudget. Für ein Implantat darf diese Zahl ein Vielfaches dessen betragen, was bei einer Zahnreinigung noch vertretbar ist. Eine PZR trägt einen dreistelligen Anfragepreis in aller Regel nicht aus sich heraus, sondern nur über die Behandlungen, die sich daran anschließen. Wer beide über denselben Zielwert steuert, drosselt entweder die profitable Kampagne oder subventioniert dauerhaft die unprofitable. Praktisch heißt das: Jede Kampagne bekommt eine eigene Obergrenze für die Kosten pro Anfrage, hergeleitet aus Fallwert und Übernahmequote der eigenen Praxis. Beide Werte stehen in Abrechnung und Terminbuch, nicht im Google-Ads-Konto. Ohne sie ist jede Gebotsentscheidung geraten.






