Fachanwalt ist ein verliehener Titel, kein Keyword
Ein häufiger und teurer Fehler passiert auf der Ebene einzelner Wörter. Die Berufsordnung erlaubt die Angabe von Praxisfeldern und Tätigkeitsschwerpunkten, verlangt aber, dass benannte Teilbereiche der Berufstätigkeit von der Bezeichnung Fachanwalt eindeutig abgegrenzt sind (§ 7 BORA). Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führen will, muss besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen; verliehen wird sie von der Rechtsanwaltskammer (§§ 2 bis 5 FAO).
Das kollidiert direkt mit verbreiteter SEO-Praxis. “Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover” ist eine stark nachgefragte Wortkombination, und die Versuchung, sie in Seitentitel und Überschriften zu setzen, ist entsprechend groß. Ohne verliehene Bezeichnung ist das keine Optimierung, sondern ein berufsrechtliches und wettbewerbsrechtliches Risiko. Die saubere Lösung ist keine Verkleinerung, sondern eine Verschiebung: Wer keinen Fachanwaltstitel führt, baut Sichtbarkeit über tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkte und über reale Fallkonstellationen auf, nicht über einen geschützten Begriff. Diese Konstellationen haben in der Summe ohnehin mehr Suchvolumen als der Titel selbst.






