Die Blankoverordnung verschiebt die Entscheidung in die Praxis
Seit dem 1. November 2024 ist in der gesetzlichen Krankenversicherung die Blankoverordnung für Physiotherapie möglich. Die Auswahl von Heilmittel, Menge und Frequenz liegt dann bei der Praxis statt beim verordnenden Arzt. Grundlage ist die Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Heilmittelverbänden.
Für die Suchstrategie ist das der interessanteste Hebel der Branche. Vorher lautete die Frage bei einem Rezept in der Hand: Wer hat einen Termin frei? Jetzt kann sie lauten: Wer entscheidet fachlich so, wie ich es brauche? Damit wird die Praxiswahl inhaltlich aufgeladen, und genau darüber schreibt bislang fast niemand.
Eine Seite, die erklärt, was eine Blankoverordnung ist, was sie für den Ablauf bedeutet und ob Ihre Praxis danach arbeitet, beantwortet eine echte Frage von Menschen mit Rezept in der Hand. Sie ist außerdem einer der wenigen Inhalte in diesem Feld, die ein Wettbewerber nicht in zehn Minuten kopiert, weil er dafür eine Aussage über sein eigenes Vorgehen treffen muss und nicht nur über sein Angebot.






