Barrierefreie Website für Unternehmen in Hannover
Wir prüfen Ihre bestehende Website nach WCAG 2.2, priorisieren konkrete Barrieren und unterstützen bei der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Ihre Website ist online und funktioniert, trotzdem kommen manche Menschen nicht durch: Im Hauptmenü bleibt der Tastaturfokus hängen, ein Screenreader liest ein Formularfeld nur als “Eingabefeld” vor, der Fließtext liegt knapp unter dem geforderten Kontrastwert. Solche Barrieren fallen im Arbeitsalltag selten auf, weil sie sich mit Maus und gutem Bildschirm nicht bemerkbar machen.
Wir prüfen bestehende Unternehmenswebsites in Hannover auf genau diese Punkte, dokumentieren jeden Befund nachvollziehbar und beheben ihn auf Wunsch direkt in Ihrer Website. Grundlage ist ein fachlicher Accessibility Audit nach WCAG 2.2, kein Screenshot aus einem Prüfwerkzeug.
Sie erhalten am Ende drei Dinge: eine belastbare Bestandsaufnahme, eine begründete Reihenfolge der Maßnahmen und eine Nachprüfung der korrigierten Bereiche.
Wer an einer nicht barrierefreien Website scheitert
Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. An denselben Stellen scheitern auch Personen mit nachlassender Sehkraft, mit eingeschränkter Feinmotorik, mit einem gebrochenen Arm oder mit einem Bildschirm in direkter Sonne.
Typische Konstellationen sehen so aus:
- Ein Kontaktformular lässt sich ausfüllen, aber die Fehlermeldung erscheint nur farbig markiert und wird von assistiver Technik nicht angekündigt.
- Ein Akkordeon klappt per Mausklick auf, meldet seinen Zustand aber nicht, sodass unklar bleibt, ob der Bereich offen oder geschlossen ist.
- Ein Bild transportiert die eigentliche Information, etwa Öffnungszeiten oder Preise, und hat keine Textalternative.
Klare Gliederung, verständliche Texte und eine einfache Bedienung helfen dabei nicht nur Menschen mit Behinderungen. Sie verbessern die Nutzung für ein deutlich breiteres Publikum, und genau das macht die Arbeit an Barrieren auch wirtschaftlich sinnvoll.
Prüfumfang festlegen, bevor geprüft wird
Vor dem Audit klären wir, was geprüft wird. Bei größeren Websites ist eine Prüfung jeder einzelnen URL weder nötig noch aussagekräftig, weil viele Seiten auf denselben Vorlagen und Komponenten beruhen. Wir stellen stattdessen eine repräsentative Auswahl zusammen: Startseite, Leistungsseiten, Kontakt- und Formularstrecken, Navigation, Suche, eingebundene Dokumente und alle Bereiche, die individuell programmiert wurden.
Ebenso legen wir das Konformitätsziel fest. In der Praxis ist die Stufe AA der übliche Bezugspunkt, weil sich daran auch die gesetzlichen Anforderungen orientieren. Was geprüft wurde und was nicht, steht später im Bericht, damit die Aussage überprüfbar bleibt.
Was wir im Accessibility Audit untersuchen
Fachliche Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 des W3C. Sie ordnen ihre Anforderungen vier Prinzipien zu: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Wahrnehmbar
Informationen dürfen nicht ausschließlich über einen einzigen Sinneskanal zugänglich sein. Wir prüfen Bilder, Grafiken, Videos, Überschriftenstruktur, Farbverwendung und Kontraste.
Relevante Nicht-Text-Inhalte brauchen nach Erfolgskriterium 1.1.1 eine Textalternative. Entscheidend ist dabei nicht, dass ein Alt-Attribut vorhanden ist, sondern dass es den Zweck des Bildes im konkreten Kontext vermittelt. Rein dekorative Bilder sollten umgekehrt so ausgezeichnet sein, dass assistive Technologien sie überspringen.
Kontraste messen wir, statt sie zu schätzen. Für normalen Text verlangt die Stufe AA grundsätzlich ein Verhältnis von mindestens 4,5 zu 1, für großen Text 3 zu 1. Ausnahmen und Details beschreibt Erfolgskriterium 1.4.3. Häufig betroffen sind Platzhaltertexte in Formularen, helle Grautöne in Fußzeilen und Beschriftungen auf farbigen Schaltflächen.
Bedienbar
Eine Website muss ohne Maus nutzbar sein. Nach Erfolgskriterium 2.1.1 müssen Funktionen grundsätzlich über eine Tastaturschnittstelle bedienbar sein. Wir testen Navigation, Untermenüs, Dialogfenster, Slider, Formulare und Schaltflächen vollständig mit der Tastatur.
Dabei zählt mehr als die reine Erreichbarkeit: Die Fokusreihenfolge muss der sichtbaren Anordnung folgen, die Fokusmarkierung muss erkennbar sein, und jedes geöffnete Element muss sich wieder verlassen lassen, ohne die Seite neu zu laden.
WCAG 2.2 hat diesen Bereich erweitert. Geprüft wird unter anderem, ob eingeblendete Leisten oder Banner das gerade fokussierte Element verdecken, ob Bedienelemente eine Zielfläche von mindestens 24 mal 24 CSS-Pixeln bieten und ob Funktionen, die eine Ziehbewegung verlangen, alternativ mit einem einfachen Klick oder Tastendruck ausgelöst werden können. Auch wiederkehrende Hilfsangebote sollen an konsistenter Stelle stehen, und eine Anmeldung darf nicht zwingend das Merken oder Abtippen kryptischer Zeichenfolgen voraussetzen.
Verständlich
Fehlende Beschriftungen, unerwartete Seitenwechsel und unklare Fehlermeldungen erschweren die Nutzung, besonders mit Screenreader oder Vergrößerungssoftware.
Wir untersuchen, ob Eingabefelder eindeutig bezeichnet sind, ob Pflichtangaben erkennbar werden und ob Fehlermeldungen das konkrete Problem benennen, statt allgemein auf einen Fehler hinzuweisen. Wiederkehrende Navigationselemente sollten an gleicher Position bleiben, und die Sprache der Seite muss technisch korrekt ausgezeichnet sein, damit die Sprachausgabe die richtige Aussprache wählt.
Robust
Assistive Technologien müssen erkennen, welche Funktion ein Element hat und in welchem Zustand es sich befindet. Das betrifft aufklappbare Bereiche, Tabs, modale Dialoge, Statusmeldungen und alle individuell programmierten Steuerelemente.
Wir prüfen die semantische HTML-Struktur sowie zugängliche Namen, Rollen und Zustände. Wo native HTML-Elemente ausreichen, sind sie die verlässlichste Grundlage. ARIA-Attribute setzen wir gezielt dort ein, wo eine Funktion anders nicht korrekt vermittelt werden kann. Falsch gesetzte ARIA-Rollen verschlechtern die Zugänglichkeit häufig, statt sie zu verbessern.
Warum automatische Tests nicht genügen
Automatisierte Prüfwerkzeuge sind sinnvoll und Teil unseres Vorgehens. Sie finden fehlende Alternativtexte, viele Kontrastprobleme, ungültige Attribute und strukturelle Fehler zuverlässig und schnell über viele Seiten hinweg.
Sie beweisen aber nichts. Ein Werkzeug erkennt, dass ein Bild ein Alt-Attribut besitzt, nicht ob der Text den Inhalt sinnvoll beschreibt. Es erkennt eine Überschriftenebene, nicht ob die Gliederung logisch ist. Tastaturfallen, verwirrende Fokusfolgen und missverständliche Formularmeldungen lassen sich ebenfalls nicht vollständig maschinell bewerten.
Das W3C weist ausdrücklich darauf hin, dass automatisierte Werkzeuge Barrieren erkennen, eine vollständige Bewertung durch fachkundige manuelle Tests jedoch nicht ersetzen. Unser Audit kombiniert daher beides und ergänzt es je nach Umfang um Tests typischer Nutzungssituationen mit Tastatur und Screenreader.
Ein Prüfbericht, mit dem Ihr Team arbeiten kann
Sie erhalten keinen Rohexport aus einem Prüfprogramm. Jeder Befund ist so beschrieben, dass Verantwortliche, Redaktion und Entwicklung die Ursache nachvollziehen können. Dokumentiert wird, soweit anwendbar:
- die betroffene Seite oder Komponente
- das zugehörige WCAG-Erfolgskriterium
- der aktuelle Zustand mit Screenshot oder Codeausschnitt
- die Auswirkung auf betroffene Personen
- die Schritte zur Reproduktion
- eine konkrete Empfehlung zur Behebung
- die fachliche Priorität
Wiederkehrende Fehler fassen wir zusammen, statt jede Fundstelle einzeln aufzulisten. Die Priorisierung berücksichtigt die Schwere der Barriere, ihre Verbreitung und ihre Lage innerhalb zentraler Abläufe. Ein Fehler in der Kontaktstrecke wiegt schwerer als derselbe Fehler auf einer selten aufgerufenen Unterseite.
Barrieren priorisiert beheben
Auf Wunsch endet die Arbeit nicht mit dem Bericht. Typische Maßnahmen sind semantisch korrekte Überschriften und Seitenbereiche, geeignete Alternativtexte samt Kennzeichnung dekorativer Bilder, zugängliche Formulare mit eindeutigen Beschriftungen, bedienbare Menüs und Dialoge, sichtbare Fokusmarkierungen, ausreichende Farbkontraste, verständliche Status- und Fehlermeldungen sowie korrekte Namen, Rollen und Zustände für assistive Technologien.
Tritt ein Problem auf vielen Seiten auf, suchen wir die gemeinsame Ursache. Eine Korrektur an einer zentral eingebundenen Komponente ist verlässlicher und dauerhafter als hunderte Einzelanpassungen. Nach der Umsetzung prüfen wir die betroffenen Bereiche erneut und kontrollieren, ob durch die Änderung keine neuen Barrieren entstanden sind.
Unterstützung bei der Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit soll den tatsächlichen Stand einer Website wiedergeben. Eine unveränderte Vorlage aus dem Netz leistet das nicht, weil sie den geprüften Umfang und die bekannten Einschränkungen nicht kennt.
Wir liefern die fachlichen Inhalte: den zugrunde gelegten Prüfstandard, die Prüfmethode, den geprüften Umfang, bekannte Einschränkungen und das Datum der letzten Überprüfung, jeweils auf Basis der tatsächlichen Ergebnisse.
Dabei unterscheiden wir die gesetzlichen Zusammenhänge. Die BITV 2.0 regelt barrierefreie Informationstechnik für öffentliche Stellen des Bundes. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht für erfasste Dienstleistungen eigene Informationspflichten vor. Beides führt nicht automatisch zum selben Dokument.
Rechtliche Einordnung für Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seine zentralen Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025.
Ob eine konkrete Unternehmenswebsite darunter fällt, hängt nicht allein an ihrer öffentlichen Erreichbarkeit. Maßgeblich sind insbesondere die angebotene Dienstleistung und deren Ausrichtung auf Verbraucher. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG grundsätzlich von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen.
Ein Accessibility Audit dokumentiert die technische und redaktionelle Situation Ihrer Website belastbar. Er ersetzt weder die rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls noch eine behördliche Zertifizierung. Unsere Leistung ist die fachliche Bewertung, nicht die Rechtsberatung.
Zusammenarbeit in Hannover
Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen in Hannover und der Region, die eine bestehende Website gezielt prüfen und verbessern lassen möchten. Besonders sinnvoll ist der Audit, wenn bisher keine systematische Kontrolle stattgefunden hat, wenn konkrete Hinweise oder Beschwerden vorliegen oder wenn interne Verantwortliche eine belastbare Grundlage für die Umsetzung brauchen.
Der Ablauf in fünf Schritten:
1. Website und Zielsetzung klären
Wir erfassen Aufbau, zentrale Funktionen und bereits bekannte Probleme und legen gemeinsam das Konformitätsziel fest.
2. Prüfseiten auswählen
Wir bestimmen eine aussagekräftige Auswahl aus Seitentypen, Komponenten und Kernprozessen.
3. Automatisch und manuell prüfen
Werkzeuggestützte Analysen werden durch Tastaturtests, strukturelle Prüfungen und fachliche Bewertung ergänzt.
4. Ergebnisse erläutern und priorisieren
Sie erhalten den Bericht und eine Einordnung der wichtigsten Befunde, auf Wunsch im Termin mit Ihrer IT oder Redaktion.
5. Beheben und nachprüfen
Die Maßnahmen werden nach Priorität umgesetzt, danach kontrollieren und dokumentieren wir den neuen Stand.
Persönliche Termine vor Ort sind möglich, ebenso die Zusammenarbeit mit Ihrer internen IT oder Ihrem bestehenden Dienstleister. Die Prüfung ist unabhängig davon, mit welchem System Ihre Website betrieben wird.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Wird die gesamte Website geprüft?
Das hängt vom vereinbarten Umfang ab. Üblich ist eine repräsentative Auswahl aus Seitentypen, Komponenten und Kernprozessen. Besonders kritische oder individuell entwickelte Bereiche können vollständig untersucht werden.
Kann ein Prüfprogramm die Konformität bestätigen?
Nein. Automatische Werkzeuge decken nur einen Teil der möglichen Barrieren ab. Für eine belastbare Bewertung sind manuelle Tests und fachliche Entscheidungen notwendig.
Muss alles auf die höchste Stufe gebracht werden?
In der Regel nicht. Bezugspunkt ist üblicherweise die Stufe AA. Welche Kriterien gelten, legen wir vor der Prüfung gemeinsam fest.
Ist die Website danach vollständig barrierefrei?
Der erreichte Stand hängt vom Prüfumfang, den umgesetzten Maßnahmen und den weiterhin gepflegten Inhalten ab. Wir dokumentieren transparent, was geprüft wurde und welche Befunde nach der Nachprüfung offen bleiben. Eine pauschale Garantie oder Zertifizierung geben wir nicht ab.
Ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit immer Pflicht?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Pflicht vom anwendbaren Rechtsrahmen abhängt. Wir liefern die fachlichen Angaben zum geprüften Zustand, die rechtliche Einordnung sollte im Zweifel eine qualifizierte Stelle vornehmen.
Barrierefreie Website in Hannover prüfen lassen
Sie möchten wissen, wo Ihre bestehende Website Barrieren aufweist und welche Maßnahmen zuerst wirken? Wir prüfen sie anhand der WCAG 2.2, liefern einen nachvollziehbaren Prüfbericht und unterstützen Sie bei der priorisierten Behebung.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch für den Accessibility Audit Ihrer Website.
