Die Rechtsgebietsstruktur ist der Sichtbarkeitshebel
Die meisten Kanzleiwebsites scheitern nicht am Berufsrecht, sondern an ihrer Gliederung. Sie führen eine Seite “Leistungen” mit einer Aufzählung von zwölf Rechtsgebieten, jedes mit drei Sätzen. Das ist berufsrechtlich einwandfrei und in der Suche wertlos, weil es zu jedem einzelnen Thema zu wenig sagt, um als Antwort zu gelten.
Der Hebel liegt darin, jedes Rechtsgebiet als eigene, tragfähige Einheit zu behandeln und darunter die tatsächlich gefragten Einzelthemen abzubilden. Arbeitsrecht ist kein Thema, sondern eine Ebene. Darunter liegen Abfindung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage, Zeugnisberichtigung, Betriebsratsanhörung. Erbrecht ist eine Ebene, darunter liegen Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbengemeinschaft, Erbausschlagung. Danach wird gesucht, nicht nach der Ebene darüber. Eine Kanzlei mit vier ernsthaft ausgebauten Rechtsgebieten ist sichtbarer als eine mit zwölf angedeuteten.
Diese Struktur hat einen berufsrechtlichen Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Sie erzwingt Sachlichkeit. Eine Seite, die den Pflichtteilsanspruch erklärt, kommt ohne werbliche Superlative aus, weil das Thema selbst trägt. Superlative entstehen typischerweise dort, wo inhaltlich nichts steht.






