Abfangwerbung

Im ONMA LEXIKON erfahren Sie, dass die Abfangwerbung illegal ist. Die ONMA Online Marketing GmbH informiert Sie über jede Art der Online Marketing Werbung.

Definition

Als Abfangwerbung bezeichnet man eine Werbekampagne, die in der Nähe des konkurrierenden Unternehmens stattfindet. Handzettel, Plakate oder persönliche Ansprache von Kunden, die auf eigene Angebote oder auf Nachteile des Konkurrenzangebotes aufmerksam machen, um Marktanteile zu übernehmen, sind streng verboten und werden strafrechtlich verfolgt.

Wir machen für Sie Werbung.

Bei der ONMA Online Marketing GmbH sind wir immer auf dem aktuellsten rechtlichen Stand und achten auf mögliche Straftaten. Daher werden von uns keine Abfangwerbungen in die Wege geleitet. Andere Straftaten im Marketing (und auch in allen anderen Bereichen) werden von uns keineswegs unterstützt. Gerne erstellen wir für Sie andere Arten der Werbung und bringen Sie bei Google auf die erste Seite ! Seien Sie Ihrer Konkurrenz immer einen Schritt voraus und vertrauen Sie uns. Ihr Team von der ONMA Online Marketing GmbH.

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