Als Abmahnung bezeichnet man eine Aufforderung einer Person oder einem Unternehmen gegenüber, eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten zu unterlassen.Abmahnungen sind in jedem Bereich möglich. Im Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht haben sie eine außergewöhnliche Bedeutungskraft.Wird eine Verwarnung ausgesprochen, so muss der Betroffene bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die abgemahnte Handlung vermeiden und in Zukunft dauerhaft unterlassen. Ist dies nicht der Fall, so kann es zu einem Gerichtsprozess kommen. Außerdem kann der Abgemahnte Einspruch gegen die Entscheidung erheben, wenn er davon überzeugt ist, im Recht zu sein.
Abmahnungen im Online Marketing
Ausgesprochen oft kommen solche Abmahnungen auch im Online Marketing vor. Es werden leider viele Grenzen überschritten, über die man im Voraus nicht Bescheid weiß. Damit eingehend wird es immer schwieriger auch im Online Marketing keine Grenzen zu überschreiten. Oft scheitern Agenturen daran und die Rechtsverletzungen werden ihnen zum Verhängnis.
Unsere Agentur ist Ihr Partner
Natürlich treffen auch die ONMA Online Marketing GmbH diese Rechtsbestimmungen. Wir halten uns immer absolut auf dem Laufenden und vermeiden dadurch jegliche Art der Rechtsverletzung.