Alles über das Angebot
Das Angebot, auch Antrag oder Offerte genannt bezeichnet laut des deutschen Zivilrechts eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags hinausläuft.Bestimmungen eines Angebotes
Ein Angebot muss so gestaltet sein, dass der Empfänger diesem durch ein simples Einverständnis zustimmt. In der Regel reicht ein einfaches Ja vollkommen aus.Die Bestanteile eines Vertrages
Da es sich bei einem Angebot um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, muss es daher zumindest die wesentlichen Bestandteile eines Vertrags beinhalten.Diese sind:- die Vertragsparteien,
- die Hauptpflichten und
- die Leistungspflichten.