Definition
Die Benutzungsmarke ist eine im Gegensatz zur Registermarke nicht im Markenregister eingetragene Marke. Um als Benutzungsmarke gekennzeichnet zu werden, muss die Marke die sogenannte Verkehrsgeltung besitzen, was bedeutet, dass sie innerhalb einem bestimmten Personenkreis ausreichend bekannt ist und zum richtigen Unternehmen zugeordnet wird. Dafür muss das Zeichen sich von anderen Unternehmen abheben.
Merkmale der Benutzungsmarke
Um als Benutzungsmarke bezeichnet zu werden, muss die Marke neben der Voraussetzung der Verkehrsgeltung, wettbewerbsfähig sein. Des Weiteren kann die Marke sowohl bundesweit als auch regional verwendet werden und es fallen keine Kosten für den Erwerb an. Allerdings ist sie aufgrund der strikten Voraussetzungen, schwer zu erhalten und verspricht zudem wenig Sicherheit, da sie nicht eingetragen wird. Der Schutz, unter dem die Marke fällt ist dadurch eher schlecht beweisbar.