Beraterhonorar
In dem heutigen ONMA Lexikon Artikel befassen wir uns kurz mit dem Begriff des Beraterhonorars.
Alles zu den Honoraren Eigenständige Berater wie Consulting Firmen etc. welche lediglich ihre Beratungsdienstleistung anbieten verlangen häufig ein sogenanntes Beraterhonorar. Hierbei handelt es sich um die direkte Vergütung ihrer Leistung. Allerdings kann die Bezahlung vorher fest vereinbart sein oder sogar Erfolgsbezogen sein. In der Unternehmensberatung sind Tagessätze von 300-5000€ durchschnittlich angemessen, je nach Qualifikation, Unternehmensgröße und Hierarchiestufe des Beraters. Bezug zur ONMA Bei der ONMA sind Beraterhonorare grundsätzlich nicht angesetzt, da wir keine klassische Unternehmensberatung sind. Unser erstes Beratungsgespräch um den Kunden und das Unternehmen kennenzulernen ist völlig kostenfrei!
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