Definition
Handel zwischen inländischen Käufern und Verkäufern wird als Binnenhandel bezeichnet. Damit ist jener Teil der Güterdistribution gemeint, der innerhalb der nationalen Grenzen verläuft. Die Träger des Binnenhandels sind in der Regel die Einzelhändler und der Binnengroßhandel.
Erklärung
Der Handel an sich ist einer der wichtigsten Säulen der gesamten Wirtschaftstätigkeiten auf Mikro und Makroebenen. Die Dimensionen vom Handel sind allerdings so Umfassend, dass sie Untergliedert werden müssen, da sie für statistische Vergleiche nützlich sein können. Hier fällt auch die regionale Unterteilung von Handelsaktionen drunter.
Dementsprechend wird bei Ein-und Verkauf von Waren und sogar Dienstleistungen zwischen Binnen-und Außenhandel unterschieden. Wie der Name es schon vermuten lässt bezieht sich der Außenhandel auf Handelsaktivitäten die über die Landesgrenzen hinausreichen und der Binnenhandel beschränkt sich auf die Aktivitäten innerhalb eines Landes.
Dennoch gibt es unterschiedliche Definitionen in From von der Ursprünglichen und der technischen Definition. Bei letzterem wird sich auf die Unternehmen bezogen, denn hier werden alle Unternehmen die lediglich im Inland kaufen und verkaufen gezählt. Bei der Ursprünglichen Definition des Binnenhandels bezieht man sich nicht auf die Unternehmen sondern die Käufe und Verkäufe die getätigt werden. Das sagt also aus, wie hoch die Gesamtsumme an Handelsaktivitäten in einem bestimmten Zeitraum innerhalb der Landesgrenzen ist. Diese Definition ist aber etwas unsicher, da man die Grenzen auch auf die Europäische Union ausweiten kann. Dementsprechend wird die Summe des Binnenhandels um ein vielfaches größer.