Allgemeine Definition
Eingetragener Verein, abgekürzt e. V. ist ein Rechtsstatus für eine eingetragene freiwillige Vereinigung in Deutschland. Während jede Gruppe Verein genannt werden kann, hat die Registrierung als eingetragener Verein viele gesetzliche Vorteile, da ein eingetragener Verein rechtlich als Körperschaft (juristisch)und nicht nur als eine Gruppe von Einzelpersonen fungieren kann. Der rechtliche Status muss auch im Namen stehen.
In anderen deutschsprachigen Ländern gibt es keine solche Unterscheidung. Es kann aber gesetzliche Voraussetzungen geben, die einen Verband verpflichten, sich z.B. bei der Revisionspflicht in der Schweiz zu registrieren. In Österreich sind alle Vereinigungen in einem Sonderregister eingetragen, jedoch ist „e.V.“ im Namen nicht erlaubt.
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