Definition
Der Begriff Deckungsbeitrag (DB) oder auch Gewinnmarge oder Contribution Margin kommt aus dem Controlling und ist eine der wichtigsten Kenngrößen eines Unternehmens. Er beschreibt die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten und zeigt damit den Beitrag eines Produkts zur Deckung der Fixkosten an bzw. den Betrag, der zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung steht. Diese Kenngröße spielt in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eines Unternehmens eine Rolle. Er lässt sich auf einzelne Produkte beziehen (Stückdeckungsbeitrag) oder für die gesamte Absatzmenge eines Produkts ausrechnen (Gesamtdeckungsbeitrag). Es ist wichtig, dass der Deckungsbeitrag wenigstens die fixen Kosten abdeckt, damit das Unternehmen keinen Verlust erwirtschaftet.
Anwendung
Der Deckungsbeitrag ist sehr bedeutsam in der Break-Even-Analyse. Mit ihm kann die Absatzmenge bestimmt werden, die mindestens nötig ist, damit das Unternehmen Gewinne erzielt.
Arten
Die Kenngröße lässt sich sowohl für einzelne Einheiten (Stückdeckungsbeitrag) als auch für die gesamte Absatzmenge (Gesamtdeckungsbeitrag) berechnen. Zur Ermittlung von ersterem gilt: Stückdeckungsbeitrag = Verkaufserlös pro Stück – variable Kosten pro Stück. Wenn das Ergebnis im positiven Bereich liegt fährt das Unternehmen mit jedem verkauften Stück Gewinne ein. Der Gesamtdeckungsbeitrag ist das Produkt aus Stückdeckungsbeitrag und Absatzmenge. In einigen Fällen ist es sinnvoll den relativen Deckungsbeitrag zu Rate zu ziehen, welcher den Stückdeckungsbeitrag ins Verhältnis zu einem Engpassfaktor wie der Kapazität von Maschinen setzt.
Des Weiteren wird zwischen der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (Direct Costing) und der mehrstufigen Deckungsbeitragsrechnung (Fixkostendeckungsrechnung) unterschieden. Bei der einstufigen werden erst die Deckungsbeiträge aller Produkte addiert und im zweiten Schritt dann die Fixkosten von der Gesamtsumme abgezogen. In der mehrstufigen Rechnung werden die Fixkosten in kleinere zusammengehörige Einheiten zerlegt und den Unternehmensbereichen zugerechnet, die die Kosten verursachen. Es existieren in Summe drei Deckungsbeiträge, deren Berechnungen jeweils aufeinander aufbauen und dem Unternehmen weitere Erkenntnisse zur seiner wirtschaftlichen Lage einbringen.
Der klassische Deckungsbeitrag, welcher bislang Thema in den vorliegenden Ausführungen war, ist auch als Deckungsbeitrag I (DB I) bekannt. Der Deckungsbeitrag II (DB II) errechnet sich darauf aufbauend als Differenz zwischen dem DB I und den produktfixen Kosten, welche im Zuge der Produktion des Produkts entstehen. Der DB III ist die Differenz zwischen dem DB II und den bereichsfixen Kosten, welche nicht einzelnen Kostenstellen sondern nur Bereichen von Kostenstellen zugeordnet werden können und auf einzelne Produktgruppen umgerechnet werden. Das Ergebnis beim DB III ist noch genauer als die beiden vorherigen, da mehr Fixkosten berücksichtigt werden.
Ziel und Zweck der Berechnungen
Das Ziel der Deckungsbeitragsrechnungen ist die Ermittlung des Unternehmenserfolgs und an zweiter Stelle die Kalkulation von Angeboten zur Preisbildung. Ziel ist es, dass der Verkaufspreis wenigstens die variablen Kosten des Produkts abdeckt. Die Beträge, die darüber hinausgehen, tragen zur Abdeckung der Fixkosten bei und wenn der Deckungsbeitrag auch noch die Fixkosten übersteigt erwirtschaftet das Unternehmen einen Gewinn. Die Idee ist, dass jedes Produkt mit seinem Erlös mehr als seine variablen Kosten einbringt und damit Beitrag an der Deckung der Fixkosten leistet. Wenn alle Produkte durch ihren Verkauf insgesamt mehr einbringen als die Fixkosten hoch sind, dann erwirtschaftet das Unternehmen einen Gewinn.
Durch die Gegenüberstellung von den Deckungsbeiträgen der einzelnen Produkte eines Unternehmens kann ermittelt werden, welche Produkte dem Unternehmen einen hohen Gewinn einbringen und welche eher geringe Gewinne abwerfen und damit auch welche besonders stark zur Fixkostendeckung beitragen und welche weniger stark. Dies ermöglicht auf fundierter Basis und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit sinnvolle Entscheidungen für das Produktsortiment und auch die Verkaufsförderung zu treffen. Für gewöhnlich werden Produkte mit negativen Deckungsbeiträgen aus dem Produktsortiment entfernt. Produkte, die keinen positiven DB I erzielen, sprich noch nicht einmal ihre variablen Kosten decken, können problemlos aus dem Sortiment genommen werden. Dies ist aber nicht bei jedem negativen Deckungsbeitrag sinnvoll. Ein Produkt, welches einen negativen DB III aufweist aus dem Sortiment zu nehmen, obwohl es die Fixkosten und variablen Kosten komplett deckt, kann einen negativen Effekt auf das Gesamtergebnis des Unternehmens haben, weil die Deckungsbeiträge, die das Produkt bisher erbracht hat, zur Deckung der bereichsfixen Kosten fehlen und andere Produkte diese Differenz dann mittragen müssen.
Die Deckungsbeitragsrechnung sollte jedoch nicht als einziges Kriterium für Sortimentsentscheidungen dienen, weil dies zu einer Verminderung des Betriebserfolges führen kann. Es können nämlich sogar Produkte mit negativem DB I einen positiven Effekt auf die Absatzzahlen anderer Produkte haben. Dies ist der Fall, wenn das Produkt mit negativem DB I den Absatz eines anderen Produkts aus dem Sortiment begünstigt oder fördert, denn letzteres würde dann nur noch einen geringeren Absatz als zuvor aufweisen.