Was man darunter versteht
Die Draufgabe ist eine Form des Naturalrabattes. Darunter versteht man einen, durch die Lieferung von Waren geleisteten Rabatt. Wenn der Käufer die von ihm gewünschten Güter bezahlt, erhält er zusätzlich weitere kostenlos. Das Ganze bezeichnet man auch als Naturalrabatt exklusive. Man liefert mehr Güter, als der Kunde geordert hat, welche jedoch nicht berechnet werden. In der Regel stimmen diese mit dem verkauften Gut überein.
Definition
Die Draufgabe wird auch als „Draufgeld“ oder „Aufgeld“ bezeichnet und zählt zu den Naturalrabatten. Neben ihr existieren die Dreingabe und die Zugabe. Gelegentlich wird sie bei der Eingehung eines Kaufvertrages als Bestätigung oder Bekräftigung des Abschlusses dessen gewährt, ist jedoch keinesfalls mit einer Anzahlung gleichzusetzten. Vielmehr ist sie heutzutage zu einem Relikt geworden, welches man im besten Falle noch in ländlichen Gegenden antrifft. Die alten rechtlichen Vorstellungen sind weitgehend überholt.
Rechtliche Ansichten
Im Zweifel ist die geschuldete Leistung anzurechnen oder zurückzugeben. Es ist weder Pflicht ein Draufgeld zu geben oder anzunehmen, noch ist sie notwendiges Mittel zum Vertragsabschluss, sie stellt lediglich einen Beweis des Vertragsabschlusses dar.
Begegnungen im Alltag
In Supermärkten oder Drogerien trifft man häufig auf sie. Sogenannte „Vorteilspacks“ sind Verpackungen die mehr von einem Produkt beinhalten, als sie es normalerweise tun aber deren Preis nicht abweicht: Waschmittelkartons mit 10 Wäschen gratis; Müslikartons mit 30g mehr Inhalt; Schokoriegelverpackungen mit einem Riegel mehr pro Packung. Dies alles sind Draufgelder, welche einen Kaufvertrag herbeiführen sollen.