Allgemeines
Sie ist neben der Drauf- und der Zugabe einer der Naturalrabatte, welcher einen Rabatt beschreibt, der durch die Zulieferung von Waren erfolgt. Bei ihr muss der Käufer nur einen gewissen Teil, der ihm gelieferten Waren bezahlen, den Rest erhält er kostenlos. Man bezeichnet sie auch als Naturalrabatt inklusive. Die Menge der gelieferten Güter bleibt hierbei unverändert. In der Regel handelt es sich immer um dasselbe Gut, wie das das Bestellt wurde.
Definition
Unter Dreingabe versteht man einen Naturalrabatt, welcher sich nicht auf die gelieferte Menge der bestellten Güter auswirkt, wie die Draufgabe, sondern auf den zu zahlenden Rechnungsbetrag. Dieser wird nämlich um einen gewissen Prozentsatz verringert, welcher nicht berechnet wird.
Begegnungen im Alltag
Oftmals trifft man im Supermarkt auf sie. Sogenannte „2-für-1“ Aktionen bieten dir zwei gleiche Produkte in einer Packung zum Preis von einem. Man bekommt einen Rabatt von 50%. Diese Art des Rabattes trifft man auch des Öfteren bei bspw. Weinhändlern an. Man bestellt zehn Flaschen und eine davon ist kostenlos, d.h. ich bezahle neun Flaschen, erhalte dennoch die zehn, welche ich bestellt habe.