Wissenswertes
Die Due-Diligence-Prüfung, kurz Due Diligence (DD), bezeichnet eine Risikoprüfung, welche mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführt wird. Diese erfolgt prinzipiell durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder bei einem Börsengang. Sinngemäß kann die Due-Diligence-Prüfung als „im Verkehr gebotene Sorgfalt“ übersetzt werden. Die DD spielt eine wichtige Rolle bei der Wertfindung eines Objektes, da sie dessen Stärken und Schwächen und dementsprechend auch seine Risiken analysiert. Zeitraum und Umfang der Prüfung wird unter Käufer und Verkäufer vereinbart, sowie ggf. die Zahlung einer Gebühr, falls ein Kauf nicht zustande kommt. Bei einer solchen Due Diligence wird der Käufer durch Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachleute mit spezifischen Kenntnissen unterstützt.
Definition
Bei der Due-Diligence-Prüfung handelt es sich um eine Risikoprüfung, die die Stärken, Schwächen und Risiken eines Objektes darlegt und somit bedeutend zu dessen Wertfindung beiträgt. Käufer wenden diese beim Kauf von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Börsengängen an.
Durchführung
Das verkaufende Unternehmen richtet zur Durchführung dieser Risikoprüfung einen sogenannten Datenraum ein, in dem es alle Daten/Unterlagen, die es dem kaufenden Unternehmen zur Verfügung stellen will, sammelt und bereitstellt. Im Datenraumbericht werden die Ergebnisse für den Käufer zusammengefasst. Außerdem werden in ihm auf die erkannten Stärken und Schwächen hingedeutet, welche das verkaufende Unternehmen aufweist. In die Unternehmensbewertung fließen quantifizierbare Ergebnisse ein und somit auch in die Angebotspreis-Findung des Erwerbenden. Die nicht quantifizierbaren Ergebnisse führen wiederum zur Forderung nach Freistellungserklärungen und Gewährleistungen im Unternehmenskaufvertrag.
Arten der DD
Die DD wird in verschiedene Arten und Anlässe unterteilt:
- Buy Side DD
- Vendors DD
- DD vor einem Börsengang
- Outsourcing DD