Definition
Eine Geschäftsbeziehung ist eine berufliche oder geschäftliche Verbindung zwischen gewerblichen Anbietern, also zwischen Unternehmen, Organisationen oder Verbrauchern. Diese Beziehung ist an bestimmten ökonomischen Zielen ausgerichtet. Zwischen den Parteien werden Leistungen und Gegenleistungen ausgetauscht, wobei eine einmalige Leistung nicht als Geschäftsbeziehung gilt, da diese langfristig ausgelegt sind. So zeugen sie von Dauerhaftigkeit, Wiederholungen und Vertrauen.
Die Arten von Geschäftsbeziehungen
Bei allen Beziehungen handelt es sich nicht nur um reine Handelsbeziehungen, sondern beschreibt auch die Kommunikation zwischen den Parteien.
- Business-to-Business (B2B) beschreibt die Beziehung zwischen Unternehmen, wie zum Beispiel zwischen Banken.
- Business-to-Consumer (B2C) zeigt die Verbindung zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
- Business-to-Administration (B2A) beschreibt die Interaktion zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, wie Behörden dar.
- Consumer-to-Consumer (C2C) stellt keine langfristige Geschäftsbeziehung dar, ist aber die Beziehung zwischen Verbrauchern. Diese werden meist über E-Commerce (z.B. Ebay) verwirklicht.
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