Beim Lockvogelangebot handelt es sich um eine Strategie, mit der Kunden durch die Bewerbung besonders günstiger Ware in das Geschäft gelockt werden, ohne zu wissen, dass die Produkte nur sehr begrenzt vorrätig sind. Sind die Schnäppchen ausverkauft, werden den Kunden als Alternative dieselben oder ähnliche Produkte zu einem deutlich höheren Preis angeboten. Es handelt sich um eine bewusste Maßnahme um möglichst viele teure Waren zu verkaufen.
Ist das legal?
Ein Lockvogelangebot ist gemäß § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als irreführende Werbemaßnahme zu werten. Eine als Schnäppchen beworbene Ware muss auch für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein um die Nachfrage decken zu können. Ein pauschaler Zeitrahmen steht rechtlich jedoch nicht fest, dieser wird von den Gerichten je nach Werbemaßnahme bestimmt. Keine Schuld trifft das Unternehmen jedoch bei Schwierigkeiten bei den Lieferungen, die durch höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse entstanden sind.
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