Notorische Bekanntheit
Im ONMA LEXIKON erhalten Sie hier Informationen zum Thema Notorische Bekanntheit.
Begriffserklärung
Notorische Bekanntheit wird für den Markenschutz einer ausländischen Marke eingesetzt, die zwar schon bekannt, jedoch noch nicht im Inland eingetragen ist. Es gilt hierfür ein Bekanntheitsgrad von mindestens 70%. Alternativ kann der Schutz auch durch Verkehrsgeltung eine Eintragung in das Markenregister erreicht werden.
Funktionsweise
Hat eine Marke im Ausland bereits den Bekanntheitsgrad von 70% geknackt, erhält sie, unabhängig von der inländischen Nutzung, Markenschutz. Auf Grundlage der Pariser Verbandsübereinkunft und von 1883 und des Markengesetzes erstreckt sich der Schutz auf Waren und Dienstleistungen. Sollte eine verwechslungsfähige Abbildung, Nachahmung oder Übersetzung einer anderen Marke festgestellt werden, verliert sie die Eintragung im Register und den Schutz der notorischen Bekannheit. Unter notorische Marken fallen zum Beispiel bedeutende Automobilhersteller.
Bedeutung für die ONMA
Aufgrund des Markengesetzes gilt der Schutz auch für Dienstleistungen und damit für die ONMA Online Marketing GmbH. Auch hier ist es wichtig, Schutz für unsere Leistungen zu erhalten. Mit Hilfe unserer entwickelten Konzepte können wir Sie so auch weiterhin sehr gut beraten.
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