Preisempfehlung
Im ONMA LEXIKON erfahren Sie alles über die Begrifflichkeit Preisempfehlung. Informieren Sie sich über die gesetzliche Einschränkungen und Anforderungen sowie über die praktische Wirkung.
Definition
Die Preisempfehlung stellt im Handel eine Orientierungshilfe dar. Die Händler legen ihre Preise anhand dieser fest. Gegeben werden Sie vom Hersteller, Importeur oder Großhändler. Um Preisempfehlungen auszusprechen, müssen einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Gesetzliche Bedingungen
Die Preisempfehlung
- ist nur auf Markenware anwendbar
- muss in Ziffern angeben werden
- muss ohne Einschränkungen gelten
- darf keinen Druck zur Einhaltung dieser ausüben
Verstöße gegen diese rechtlichen Bestimmungen werden vom Bundeskartellamt geahndet.
Wirkung in der Praxis
In der Praxis gelten die unverbindlichen Preisempfehlungen faktisch als Preisobergrenzen oder Festpreise. Die Lieferanten setzten dies mit diversen Druckmitteln durch, beispielsweise durch die Schaffung von Anreizen. Besondere Beachtung durch das Bundeskartellamt erfährt die Verhinderung sogenannter Mondpreise . Dies sind deutlich zu hoch angesetzte Preisempfehlungen, die es den Händlern ermöglichen, durch starke Unterbietung der Empfehlungen, niedrige Preise zu suggerieren.
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