Definition
Bei der vertikalen Preisbindung macht der Hersteller eines Gutes dem Verkäufer dieses Gutes eine Preisvorschrift, an die der Händler gebunden ist. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten.
Rechtliche Situation
Seit dem 1. Januar 1974 ist die vertikale Preisbindung in Deutschland verboten. Dies ist §1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgeschrieben.
Ausnahmen
Ausnahmen bietet der §30 GWB. Folgende Güter Produkte und Güter sind nicht von dem Verbot betroffen:
· Verlagserzeugnisse (Bücher, auch E-Books)
· Zeitungen und Zeitschriften
· Tabakwaren
· Preise für Taxifahrten
· Mieten im sozialen Wohnungsbau
Alternative
Die bekannteste Alternative ist wohl die unverbindliche Preisempfehlung. Diese gibt der Hersteller dem Händler vor. Sie ist für den Verkäufer allerdings nicht bindend.
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