ONMA Ratgeber

Backlinks kaufen: ab wann ein bezahlter Link vertretbar ist

Der Ratgeber trennt UWG und Google-Richtlinien, erklärt SEO-Risiken und liefert ein Prüfraster für eine belastbare Entscheidung zum Linkkauf.

Smartphone auf dunklem Untergrund, auf dem Display eine Google-Trefferliste zur Suche „Online Marketing Experte“

Wer “backlinks kaufen” sucht, sucht meistens schon nach einer Adresse. In Deutschland entfallen auf diese Suche 720 Anfragen pro Monat, bei einem Klickpreis von 16,73 Euro und einem Wettbewerbswert von 0,7 (DataForSEO, Erhebung vom 4. August 2026). Ein Klickpreis in dieser Höhe entsteht nicht durch Informationsbedarf. Er entsteht durch Anbieter, die um Käufer bieten, und durch Käufer, die bereit sind, für jeden Klick auf eine Werbeanzeige zu dieser Suchanfrage mehr zu bezahlen, als viele Dienstleister für einen ganzen Kundenkontakt ausgeben. Hinter der Suche steht also ein Markt mit deutlichem Anbieterdruck.

Derselbe Druck zeigt sich in der Diskussion “Where can I buy backlinks?” im Subreddit r/SEO: Gefragt wird nach seriösen Anbietern, genannt werden Plattformen wie Black Hat World und Fiverr. Die Antwort ist symptomatisch für das Grundproblem des Marktes. Wer nach einem seriösen Anbieter auf Marktplätzen sucht, deren Geschäftsmodell im anonymen Massenverkauf von Links besteht, stellt die Frage an der falschen Stelle. Seriosität ist beim Linkkauf keine Eigenschaft des Verkäufers, sondern eine Eigenschaft der Platzierung. Und die lässt sich prüfen, bevor Geld fließt, wenn man weiß, wonach man sucht.

Diese Seite beantwortet genau das: nicht wo man kauft, sondern ob und unter welchen Bedingungen ein bezahlter Backlink überhaupt vertretbar ist. Dafür trennt sie zwei Regelwerke, die im Verkaufsgespräch regelmäßig zu einem verschmelzen, beschreibt, was Google technisch tut, wenn ein gekaufter Link auffällt, und stellt ein Raster bereit, mit dem sich jede Linkquelle vorab bewerten lässt. Am Ende steht eine Entscheidung in fünf Schritten. Preise, Pakete, Qualitätsstufen und Anbietervergleiche gehören bewusst nicht hierher; sie werden auf den Schwesterseiten dieses Ratgebers behandelt und tauchen hier höchstens als Marktkontext auf.

Zwei Regelwerke, die nicht dasselbe verbieten

Die meisten Diskussionen über den Linkkauf entgleisen an derselben Stelle: Rechtslage und Google-Richtlinie werden durcheinandergeworfen. Wer “das ist doch verboten” hört, weiß oft nicht, welches Verbot gemeint ist, und wer “das ist doch erlaubt” antwortet, meist häufig das andere. Beide Regelwerke sagen Unterschiedliches, sie sanktionieren Unterschiedliches, und sie treffen unterschiedliche Beteiligte.

Rechtslage: erlaubt, aber kennzeichnungspflichtig

Der Kauf eines Backlinks ist in Deutschland nicht verboten. Evergreen Media hält das im Ratgeber vom 1. März 2024 ausdrücklich fest, und es gibt keine Norm, die den Erwerb einer Verlinkung als solchen untersagt.

Was das Wettbewerbsrecht verlangt, ist Transparenz. Nach § 5a Abs. 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung verschweigt. Ein bezahlter Beitrag, der wie ein unabhängiger redaktioneller Artikel daherkommt, ist Schleichwerbung. Die Pflicht hängt dabei an der Veröffentlichung, also an der Stelle, an der der bezahlte Inhalt erscheint. Wer im Einzelfall dafür haftet, ob der Betreiber der veröffentlichenden Seite, der Auftraggeber oder beide, ist eine juristische Frage und keine SEO-Frage.

Für den Käufer bleibt die Kennzeichnungspflicht trotzdem relevant, und zwar auf zweierlei Weise. Erstens als eigenes Risiko: Wer einen Beitrag in Auftrag gibt, der ungekennzeichnet erscheint, finanziert eine wettbewerbsrechtlich angreifbare Veröffentlichung. Zweitens als Prüfsignal: Eine Quelle, die bei der Kennzeichnung schludert, arbeitet nach Regeln, die man nicht kontrolliert. Was dort heute als gefällige Ungenauigkeit erscheint, ist morgen die ungeprüft online gegangene Platzierung mit dem falschen Ankertext.

Google-Richtlinie: verboten ist die Weitergabe von Ranking-Signalen

Die Google-Spam-Richtlinien führen Link-Spam als Verstoß auf und nennen darunter ausdrücklich das Kaufen oder Verkaufen von Links, die Ranking-Signale weitergeben, einschließlich des Austauschs von Geld gegen Links.

Diese Formulierung ist präziser, als sie üblicherweise zitiert wird. Untersagt ist nicht der bezahlte Link. Untersagt ist der bezahlte Link, der Ranking-Signale weitergibt. Der Unterschied klingt spitzfindig und ist in Wahrheit die ganze Entscheidung: Google reguliert nicht den Geldfluss, Google reguliert das Signal. Geld gegen Werbung ist zulässig, Geld gegen Ranking-Einfluss ist es nicht. Der bezahlte Link bewegt sich zwischen beiden Polen, und welcher Pol greift, entscheidet ein einziges technisches Detail.

Damit ist auch klar, warum die beiden Regelwerke nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Wer sagt, der Kauf sei legal, hat recht und beantwortet die falsche Frage. Wer sagt, Google verbiete den Kauf, hat ebenfalls recht und beantwortet dieselbe falsche Frage. Die richtige Frage lautet: Was genau wird gekauft, ein Werbeplatz oder ein Ranking-Signal?

Die Kennzeichnung ist der Schalter, nicht das Kleingedruckte

Am 10. September 2019 führte Google die Linkattribute rel=“sponsored” und rel=“ugc” ein und behandelt sie seither gemeinsam mit rel=“nofollow” als Hinweise für das Ranking. Bezahlte Links sollen nach Googles Vorgabe mit rel=“sponsored” oder rel=“nofollow” versehen werden, damit sie keine Ranking-Signale weitergeben. Genau diese Kennzeichnung ist der Unterschied zwischen zulässiger Werbung und Link-Spam.

Daraus folgen zwei Fälle und kein dritter:

  • Ein gekennzeichneter bezahlter Link ist zulässig. Er überträgt kein Ranking-Signal, und genau deshalb ist er zulässig.
  • Ein nicht gekennzeichneter bezahlter Link überträgt ein Ranking-Signal und ist ein Richtlinienverstoß, und genau deshalb ist er verboten.

Eine Variante, in der man zahlt, sauber bleibt und trotzdem ein Ranking-Signal einkauft, sieht die Richtlinie nicht vor. Das ist die Stelle, an der die Verkaufslogik des Marktes und die Richtlinie unversöhnlich aufeinanderprallen: Der ökonomische Wert eines gekauften Links besteht für viele Käufer gerade in dem Signal, das ihn zum Verstoß macht. Wer eine Platzierung anbietet, die “garantiert dofollow” und “nicht als Werbung erkennbar” ist, verkauft den Verstoß als Leistungsmerkmal und behält das Honorar in jedem Fall. Das Risiko wandert zum Käufer, also zu der Domain, auf die verlinkt wird. Der Verkäufer trägt keines.

Damit verschiebt sich die eigentliche Kaufentscheidung. Sie lautet nicht “welcher Anbieter”, sondern: Ist die Platzierung ihr Geld auch dann wert, wenn sie kein Ranking-Signal überträgt? Wer diese Frage mit Ja beantworten kann, kauft Reichweite und darf das offen tun, gekennzeichnet, legal, richtlinienkonform. Wer sie mit Nein beantwortet, kauft das Signal und damit den Verstoß, und sollte das wenigstens so nennen, bevor er Preise vergleicht.

Die Risikofantasie des Linkkaufs kennt meist nur ein Bild: die Abstrafung, die über Nacht das Rankings kostet. Dieses Bild ist nicht falsch, aber es beschreibt den seltenen Fall. Der Normalfall sieht anders aus und ist auf seine Weise teurer.

Der Normalfall ist keine Strafe, sondern eine Null

Das Penguin-Update startete im April 2012 gegen Link-Spam. Seit Penguin 4.0 vom 23. September 2016 ist es Teil des Kernalgorithmus, arbeitet in Echtzeit und entwertet Spam-Links, statt die gesamte Website herabzustufen. Der gekaufte Link verschwindet also nicht. Er bleibt im Web stehen, er bleibt im Linkprofil sichtbar, er zählt nur nicht.

Das hat zwei unangenehme Folgen. Die erste ist buchhalterisch: Die Rechnung für die Platzierung wird fällig, der Gegenwert entfällt, und es gibt keinen Bericht, der das ausweist. Entwertung ist lautlos. Sie taucht weder in der Search Console noch in einem Warnhinweis auf, sie zeigt sich nur in dem, was nicht passiert.

Die zweite Folge betrifft jede Erfolgskontrolle: Ein entwerteter Link und ein Link, der ohnehin nichts bewegt hätte, sehen in den eigenen Daten exakt gleich aus. Beide erzeugen keine Veränderung. Deshalb taugt der häufigste Erfahrungsbericht aus dem Linkkauf, “wir haben gekauft, und es ist nichts Schlimmes passiert”, nicht als Beleg dafür, dass der Kauf funktioniert hat. Nichts Schlimmes und gar nichts lassen sich von außen nicht auseinanderhalten. Wer mit diesem Argument das nächste Budget begründet, argumentiert mit der Abwesenheit eines Signals, das bei Erfolg gar nicht auftreten würde.

Sistrix kommt in der Analyse vom 14. März 2025 aus der Vogelperspektive zum selben Ergebnis: Der Kauf von Backlinks ist meistens keine nachhaltige SEO-Strategie, und gekaufte Links bringen häufig keinen echten Ranking-Vorteil. Das Wort “meistens” trägt dabei die Last des Satzes. Es gibt Fälle, in denen ein gekaufter Link wirkt, und es gibt einen Markt, der von diesen Fällen lebt. Die Frage ist, woran man den funktionierenden Fall vor dem Kauf erkennt, und genau dafür dient das Raster weiter unten.

Der laute Fall: die manuelle Maßnahme

Seltener und aufwändiger ist der sichtbare Weg. Die manuelle Maßnahme “Unnatürliche Links zu Ihrer Website” erscheint in der Google Search Console im Bericht zu manuellen Maßnahmen. Ein Mensch bei Google hat sich das Linkprofil angesehen und eine Entscheidung getroffen. Ihre Aufhebung verlangt zweierlei: Die beanstandeten Links müssen bereinigt, also entfernt oder für ungültig erklärt werden, und danach braucht es einen Antrag auf erneute Überprüfung, in dem die Bereinigung nachvollziehbar dargelegt wird.

Beides setzt voraus, dass man weiß, welche Links wann, bei wem und zu welchen Konditionen gekauft wurden. Wer das nie dokumentiert hat, steht vor der unangenehmsten Aufgabe, die der Linkkauf zu bieten hat: das eigene Linkprofil von außen zu rekonstruieren, mit Werkzeugen, die nur einen Ausschnitt des Webs sehen, und über Jahre hinweg entstandene Platzierungen zu erraten. Die Bereinigung wird dann nicht teuer, weil sie schwierig wäre, sondern weil die Buchhaltung fehlt.

Das Disavow-Tool gehört an dieser Stelle erwähnt und sonst nirgends: Google empfiehlt es nur, wenn eine manuelle Maßnahme wegen unnatürlicher Links vorliegt oder eine große Zahl von Spam-Links auf die Website zeigt. Im Normalfall soll es nicht eingesetzt werden. Es ist also kein prophylaktisches Sicherheitsnetz für den geplanten Linkkauf, sondern ein Werkzeug für den bereits eingetretenen Ernstfall, und der vollständige Workflow dafür gehört auf eine eigene Seite.

Die Risikoverteilung ist damit schief, allerdings anders, als viele erwarten. Der laute Fall ist beherrschbar, weil er sich meldet: Es gibt einen Bericht, einen Grund, einen Weg zurück. Teuer ist der leise Fall. Bezahlte Platzierungen, die still entwertet wurden, tauchen in keinem Bericht auf und lassen sich nicht bereinigen, weil es nichts zu bereinigen gibt. Sie stehen nur in der Rechnung, Jahr für Jahr, als Ausgabe ohne Gegenwert.

Ein Prüfraster für die Quelle statt einer Anbieterliste

Sistrix nennt zwei Bedingungen, unter denen ein gekaufter Link trotzdem funktionieren kann: Die Zielseite muss seriös und thematisch relevant sein, und der Link muss Klicks bringen, sonst hat er keinen Wert. Beide Bedingungen verweisen auf dieselbe Grundidee: Ein Link ist dann etwas wert, wenn echte Menschen ihn sehen und nutzen könnten. Alles, was darüber hinaus an Ranking-Wirkung eintritt, ist Zugabe. Alles, was ohne diese Grundlage an Ranking-Wirkung versprochen wird, ist das Risiko.

Evergreen Media benennt die Gegenseite ebenso deutlich und führt zwei klare Don’ts auf: den Einkauf in privaten Blognetzwerken und den Einkauf beim professionellen Linkverkäufer. Das ist weniger moralisch gemeint, als es klingt. Beide Quellentypen existieren, um Links zu verkaufen. Ihnen fehlt damit das Merkmal, das einen Link überhaupt erst aussagekräftig macht, nämlich eine redaktionelle Entscheidung, die jemand aus einem anderen Grund als Geld getroffen hat. Ein Netzwerk aus Seiten ohne eigenes Publikum kann keinen Traffic liefern, und ein Verkäufer, dessen gesamtes Sortiment zum Verkauf steht, kann keine redaktionelle Auswahl bieten. Was übrig bleibt, ist das nackte Signal, und das nackte Signal ist exakt das, was Penguin entwertet.

Aus diesen Bedingungen lässt sich ein Raster bauen, das man vor dem Kauf abarbeiten kann, ohne einen einzigen Anbieternamen zu kennen.

KriteriumPrüffrageRotes Signal
ThemenrelevanzBraucht ein Leser dieser Seite plausibel das, was wir anbieten?Zahnarztpraxis, Kreditvergleich und Kryptowährung stehen im selben Blog nebeneinander
Echtes PublikumKommt jemand auf diese Seite zurück, ohne über eine Suchmaschine zu gehen?Es gibt Rankings, aber keinen Newsletter, keine Kommentare, keine wiederkehrende Leserschaft
Redaktionelle KontrolleEntscheidet ein Mensch, ob der Beitrag erscheint, und ändert er ihn auch?Ankertext, Zielseite und Platzierung sind frei wählbar, der Text geht ungeprüft online
KlickpotenzialWürden wir die Platzierung auch buchen, wenn sie rel=“sponsored” trägt?Der Preis bemisst sich nach einer Autoritätskennzahl statt nach Reichweite

Die ersten beiden Kriterien sind Ausschlusskriterien. Fällt eines von beiden aus, ist die Prüfung beendet, unabhängig davon, wie gut der Preis aussieht oder wie beeindruckend die Kennzahlen der Domain wirken. Eine Seite ohne thematischen Bezug oder ohne Publikum kann keinen Klick liefern, und ohne Klickpotenzial bleibt vom Kauf nur das Ranking-Signal, also genau der Bestandteil, der den Richtlinienverstoß ausmacht.

Die letzten beiden Kriterien sind keine Ausschlusskriterien, sondern Wertbestimmer. Sie entscheiden, wie viel eine Platzierung kosten darf und ob sie überhaupt in Betracht kommt, sobald die Hürden genommen sind.

Am dritten Kriterium scheitern in der Praxis die meisten Angebote, und zwar an ihrer eigenen Verkaufslogik: Ein Angebot, das die freie Wahl von Ankertext und Zielseite garantiert, garantiert damit die Abwesenheit redaktioneller Kontrolle. Was als Leistungsmerkmal verkauft wird, ist das Warnzeichen. Echte Redaktionen sind lästig. Sie kürzen, sie ändern Ankertexte, sie lehnen Themen ab, sie lassen auf sich warten. Genau diese Lästigkeit ist der Beleg dafür, dass auf der Seite ein Mensch entscheidet, und genau dieser Mensch ist der Grund, warum ein Link von dort überhaupt etwas bedeuten kann.

Das vierte Kriterium ist die ehrlichste Prüfung im Raster, weil sie den Käufer selbst betrifft. Wer die Platzierung nur buchen würde, solange sie ungekennzeichnet und dofollow bleibt, hat damit bewiesen, dass er kein Publikum kauft, sondern ein Signal. Das Raster verlangt an dieser Stelle keine Moral, nur Buchhaltung: Ein Signal, das entwertet werden kann, ist ein Vermögenswert mit Verfallsdatum, und es sollte im eigenen Kopf auch so bepreist werden.

Was der Preis darüber aussagt

Zur Größenordnung, mehr gehört hier nicht hin: Redaktionelle Platzierungen auf echten deutschen Magazinen und Fachportalen liegen nach Marktbeobachtung zwischen 200 und 1.500 Euro pro Platzierung, während Linkmarktplätze Einstiegsangebote ab 25 Euro führen.

Die Spanne selbst ist die Information. Sie zeigt, dass der Preis allein nichts über die Qualität aussagt. Ein hoher Preis kauft keine redaktionelle Kontrolle, denn auch teure Plätze können in thematisch beliebigen Magazinsimulationen liegen, die nur für den Linkverkauf existieren. Ein niedriger Preis belegt für sich genommen noch keinen Mangel an Reichweite, denn auch kleine Fachblogs mit echter, loyaler Leserschaft verkaufen gelegentlich Platzierungen. Beides entscheidet das Raster oben, nicht die Rechnung. Welcher Betrag für welche Leistung angemessen ist und wie ein Budget über mehrere Platzierungen verteilt werden sollte, ist eine eigene Frage und wird auf den Schwesterseiten zu Preisen und Kosten beantwortet.

Die Entscheidung in fünf Schritten

Das Raster bewertet eine einzelne Quelle. Die fünf Schritte ordnen den gesamten Vorgang, vom ersten Gedanken bis zur Dokumentation, und jeder Schritt existiert, weil an genau dieser Stelle in der Praxis die meisten Fehlentscheidungen fallen.

1. Das Ziel aufschreiben, bevor jemand kontaktiert wird. Reichweite oder Ranking-Signal? Die Antwort gehört auf Papier, weil sie sich im Verkaufsgespräch von selbst verschiebt. Ein guter Verkäufer wird beides versprechen, und wer ohne fixiertes Ziel in dieses Gespräch geht, kauft am Ende das Teurere von beiden. Lautet die ehrliche Antwort “Ranking-Signal”, ist der Plan ein Richtlinienverstoß, und ab da geht es nicht mehr um die Auswahl eines Anbieters, sondern um die Frage, wie viel Risiko die eigene Domain tragen soll. Auch das ist eine legitime Entscheidung, aber sie sollte als das getroffen werden, was sie ist.

2. Die Quelle am Raster prüfen, bevor über Geld gesprochen wird. Vier Fragen, in dieser Reihenfolge, mit einer belegbaren Antwort je Frage. Belegbar heißt: nicht aus dem Angebotstext des Verkäufers, sondern aus dem, was die Seite selbst zeigt. Themenrelevanz und echtes Publikum sind hart: Fällt eines aus, endet der Vorgang hier. Das kostet Zeit und spart die Hälfte der späteren Diskussionen, weil es die Angebote aussortiert, bei denen man ohnehin nur den Preis verhandelt hätte.

3. Die Kennzeichnung vor der Zahlung verbindlich klären. rel=“sponsored” oder rel=“nofollow”, schriftlich zugesagt, bevor Geld fließt und nicht danach. Antwortet die Gegenseite mit “dofollow, garantiert”, verkauft sie exakt das, was die Spam-Richtlinien als Link-Spam benennen. Sie verkauft es außerdem auf fremdes Risiko, denn die Entwertung oder Maßnahme trifft die verlinkte Domain, nicht den Verkäufer. Wer die Kennzeichnung erst nach der Veröffentlichung klärt, klärt sie nicht mehr.

4. Den Wert ohne Ranking-Signal ausrechnen. Was bleibt von der Platzierung übrig, wenn sie kein Signal überträgt? Klicks, Leser, gelegentlich eine Anfrage, Sichtbarkeit bei einem Publikum, das man sonst nicht erreicht. Diese Rechnung darf grob sein, sie darf nur nicht null ergeben. Ist sie null, war der Link nie das Produkt, und die Antwort auf den Kauf lautet nein. Ergibt sie einen belastbaren Wert, ist der Rest eine Frage des Preises, und der Preis verhandelt sich leichter, wenn man weiß, wofür man zahlt.

5. Den Kauf dokumentieren, als käme die manuelle Maßnahme morgen. URL, Datum, Preis, Ansprechpartner, vereinbarte Kennzeichnung, gelieferter Ankertext. Diese Liste kostet pro Platzierung fünf Minuten und ist der Unterschied zwischen einem Nachmittag Bereinigungsarbeit und einem Projekt, in dem das eigene Linkprofil erst einmal von außen rekonstruiert werden muss. Sie hat außerdem einen Nebennutzen: Wer jeden Kauf festhält, sieht nach einem Jahr, was der gesamte Posten gekostet und was er gebracht hat, und kann Schritt 4 beim nächsten Mal mit eigenen Zahlen statt mit Schätzungen füllen.

Wer diese fünf Schritte durchhält, landet in einem ziemlich schmalen Korridor: eine thematisch passende Seite mit echtem Publikum, redaktioneller Kontrolle über den Beitrag, sauberer Kennzeichnung und einem Preis, der sich über Klicks und Sichtbarkeit rechtfertigt statt über eine Kennzahl. In diesem Korridor ist ein bezahlter Link vertretbar, dann allerdings als Mediabuchung und nicht als Ranking-Kauf. Das ist keine Einschränkung, sondern die eigentliche Erkenntnis: Der vertretbare Linkkauf ist der, bei dem das Wort “Backlink” irreführt, weil in Wahrheit Werbeplatz gekauft wird. Außerhalb des Korridors kauft man ein Wettbewerbs- oder Richtlinienrisiko und bezahlt es zusätzlich, einmal an den Verkäufer und ein zweites Mal an die eigene Domain, wenn die Entwertung oder die manuelle Maßnahme kommt.