ONMA Ratgeber

E-Commerce Bedeutung: wo der elektronische Handel beginnt und wo er endet

Was zum elektronischen Handel zählt und was nicht: die Transaktion als Prüfsatz, dazu die Abgrenzung zu E-Business, Online-Shopping und Online-Marketing.

Zwei Männer arbeiten in einem hellen Büro nebeneinander am Laptop, auf dem Bildschirm Programmcode

Wer nach der Bedeutung von E-Commerce sucht, bekommt meist eine Aufzählung: Onlineshops, Marktplätze, Bezahlsysteme, Versand. Das beschreibt Erscheinungsformen, aber es beantwortet nicht die eigentliche Frage. Die Bedeutung des Begriffs hängt an einer Grenze, und diese Grenze ist die Transaktion. Dieser Text zieht sie: Er klärt, welche Vorgänge zum E-Commerce zählen, ab wann ein digitaler Vorgang keiner mehr ist, und wie sich der Begriff von E-Business, Online-Shopping und Online-Marketing unterscheidet.

Was der Begriff wörtlich bedeutet

E-Commerce steht für Electronic Commerce. Gemeint ist der elektronisch angebahnte oder abgewickelte Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Im deutschen Sprachgebrauch laufen dieselben Vorgänge unter elektronischer Handel, Internethandel oder Onlinehandel, und sie umfassen Kauf- und Verkaufsvorgänge über das Internet oder andere Formen der Datenfernübertragung.

In dieser Definition tragen zwei Wörter die gesamte Last: elektronisch und Handel. Fehlt eines von beiden, liegt kein E-Commerce vor. Ein Handelsgeschäft ohne elektronische Abwicklung ist klassischer Handel. Ein elektronischer Prozess ohne Handelsgeschäft ist irgendetwas anderes, meist E-Business. Genau an dieser doppelten Bedingung entscheidet sich jeder Einzelfall.

Bemerkenswert ist außerdem die Formulierung “andere Formen der Datenfernübertragung”. E-Commerce ist nicht an eine Website gebunden. Eine Bestellung über eine App, über einen Marktplatz oder über einen direkten Datenaustausch zwischen zwei Unternehmen fällt ebenso darunter. Der Kanal ist austauschbar, die Transaktion ist es nicht.

Die Transaktion als Prüfsatz

Ein einziger Satz reicht, um einen Vorgang einzuordnen: Wechselt hier eine Ware oder eine Dienstleistung gegen Entgelt den Anbieter, und läuft dieser Vorgang über elektronische Wege?

Zu einer solchen Transaktion gehören neben dem Angebot und der Bestellung häufig auch die elektronische Übertragung von Zahlungs- und Transaktionsdaten. Damit umfasst der Begriff typischerweise diese Schritte:

  1. die Darstellung eines Angebots mit Kaufmöglichkeit,
  2. die Auswahl und die Bestellung durch den Käufer,
  3. den Vertragsschluss auf elektronischem Weg,
  4. die Übermittlung der Zahlungs- und Transaktionsdaten,
  5. die Abwicklung mit Bestätigung, Rechnung und Statusmeldungen bis hin zur Retoure.

Eine häufige Fehlannahme betrifft die Ware selbst. Sie muss nicht digital sein. Ein Paar Schuhe, das online bestellt und per Paketdienst geliefert wird, ist ein E-Commerce-Vorgang, weil Anbahnung und Abschluss elektronisch stattgefunden haben. Die physische Lieferung ändert daran nichts. Umgekehrt gilt: Ein digital ausgeliefertes Produkt, das im Ladengeschäft bar bezahlt wurde, ist keiner.

Wo E-Commerce endet

Die Grenze wird an drei Stellen überschritten, und alle drei werden in der Praxis regelmäßig übersehen.

Kein Handelsgeschäft. Eine Produktseite ohne Kaufmöglichkeit, ein Newsletter, ein Supportportal, ein Bewertungsportal, ein digitaler Behördendienst ohne Entgelt: All das ist digital, aber es findet kein Kauf und kein Verkauf statt. Solche Angebote können einen Verkauf vorbereiten, sind aber selbst keine Transaktion.

Kein elektronischer Abschluss. Kunden informieren sich online und kaufen anschließend im Geschäft. Der Vorgang ist digital beeinflusst, aber der Vertrag kommt offline zustande. Er zählt deshalb nicht zum elektronischen Handel, auch wenn die Website den Ausschlag gegeben hat.

Elektronisch, aber ohne Kauf oder Verkauf. Digitale Lagerverwaltung, elektronische Personalprozesse, interne Freigabeworkflows, digitale Abstimmung mit Lieferanten: Diese Prozesse sind elektronisch und geschäftlich, aber sie sind kein Handel. Sie gehören zum E-Business.

Abgrenzung zu den drei häufigsten Nachbarbegriffen

E-Commerce ist ein Teilbereich von E-Business. E-Business umfasst darüber hinaus weitere digital unterstützte Geschäftsprozesse, die nicht unmittelbar Kauf oder Verkauf sind. Das Verhältnis ist also keine Konkurrenz zweier Begriffe, sondern eine saubere Teilmenge: Jeder E-Commerce-Vorgang ist E-Business, aber längst nicht jeder E-Business-Vorgang ist E-Commerce.

Online-Shopping beschreibt dieselbe Transaktion, jedoch nur aus der Perspektive des Käufers und meist nur im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern. E-Commerce schließt beide Seiten ein, also auch den Verkäufer, und ebenso den Handel zwischen Unternehmen sowie den Verkauf über Marktplätze und Plattformen. Online-Shopping ist damit ein Ausschnitt, kein Synonym.

Online-Marketing wiederum setzt vor der Transaktion an. Es erzeugt Aufmerksamkeit, Reichweite und Nachfrage, aber es bewirkt selbst keinen Besitzwechsel gegen Entgelt. Die Überschneidung liegt genau an der Stelle, an der ein Angebot elektronisch angebahnt wird. Wer den Klick auf eine Anzeige bereits als E-Commerce zählt, verwischt die Definition.

BegriffWorum es gehtVerhältnis zu E-Commerce
E-Businessalle digital unterstützten Geschäftsprozesse, auch interneOberbegriff, E-Commerce ist ein Teil davon
Online-Shoppingder Einkauf aus Sicht des VerbrauchersAusschnitt aus dem E-Commerce
Online-MarketingAufmerksamkeit und Nachfrage vor dem Kaufangrenzend, überschneidet sich nur bei der Anbahnung

Geschäftsbeziehungen ändern die Bedeutung nicht

Die gängigen Kürzel beschreiben, wer an einer Transaktion beteiligt ist. B2C bezeichnet den Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern, B2B den Handel zwischen Unternehmen und C2C Transaktionen zwischen Privatpersonen.

Für die Begriffsbestimmung ist das eine nachgeordnete Information. Die Kürzel unterscheiden Konstellationen innerhalb des E-Commerce, sie entscheiden aber nicht darüber, ob ein Vorgang dazugehört. Ein Privatverkauf über eine Plattform ist elektronischer Handel, ein Millionenauftrag zwischen zwei Konzernen über eine Beschaffungsplattform ebenfalls. Die Transaktionsgrenze verläuft in beiden Fällen identisch.

Warum die Grenze auch rechtlich zählt

Die Abgrenzung ist keine akademische Übung. Sobald ein Geschäft elektronisch abgeschlossen wird, greift ein eigener Rechtsrahmen. Die Richtlinie 2000/31/EG schafft in der Europäischen Union einen rechtlichen Rahmen für bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft und Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Praktisch heißt das: Ob ein Vorgang die Transaktionsgrenze überschreitet, entscheidet mit darüber, welche Informations- und Verfahrenspflichten ein Anbieter erfüllen muss. Eine reine Informationsseite und eine Seite mit Bestellmöglichkeit sind technisch ähnlich, rechtlich aber nicht dasselbe.

Die Bedeutung in drei Sätzen

E-Commerce bedeutet: elektronisch angebahnter oder abgewickelter Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, gleich über welchen digitalen Übertragungsweg. Der Begriff beginnt dort, wo ein Handelsgeschäft elektronisch zustande kommt, und er endet dort, wo entweder das Handelsgeschäft oder der elektronische Abschluss fehlt. Alles, was darüber hinaus digital im Unternehmen passiert, ist E-Business; alles, was den Kauf nur vorbereitet, ist Marketing; und alles, was diese Transaktion allein aus Käufersicht beschreibt, ist Online-Shopping.