Google AdWords Reseller: Modelle, Abrechnung und Datenhoheit richtig einordnen
Reseller, Kontoverwaltung oder Agenturbetreuung: Welche Fragen zu Vertrag, Abrechnung, Kontozugriff und Datenhoheit Sie vor der Zusammenarbeit klären sollten.
Ein Google AdWords Reseller ist keine offizielle Produktkategorie, sondern eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Geschäftsmodelle. Gemeint sein kann ein Dienstleister, der Werbeleistungen als Paket weiterverkauft, ein Verwalter eines fremden Werbekontos oder eine Agentur, die zusätzliche Leistungen wie Planung und Reporting übernimmt.
Für Auftraggeber ist deshalb nicht die Bezeichnung entscheidend, sondern die konkrete Ausgestaltung: Wer kontrolliert das Google Ads-Konto? Wer rechnet mit Google ab? Welche Kosten sind einsehbar? Und was geschieht nach einer Kündigung mit Kampagnen, Tracking und historischen Daten?
Warum der Begriff Google AdWords Reseller veraltet ist
Google hat AdWords bereits 2018 in Google Ads umbenannt. Google AdWords Reseller ist somit eine historische Bezeichnung, die jedoch als Suchbegriff und in älteren Leistungsbeschreibungen weiterverwendet wird.
Aus dem Begriff allein lässt sich weder auf ein bestimmtes Abrechnungsmodell noch auf einen offiziellen Status bei Google schließen. Auch Bezeichnungen wie Google Ads Reseller, Google Partner oder zertifizierter Dienstleister beantworten nicht automatisch die entscheidenden Fragen zu Kontozugriff, Vertrag und Daten.
Maßgeblich ist daher die Leistungsbeschreibung. Sie sollte Verantwortlichkeiten, Zahlungswege, Zugriffsrechte und Übergabepflichten konkret benennen, statt die Zusammenarbeit lediglich mit einer allgemeinen Produktbezeichnung zu umschreiben.
Wiederverkauf, Kontoverwaltung und Agenturbetreuung
In der Praxis werden häufig drei unterschiedliche Konstellationen als Reseller-Modell bezeichnet:
| Modell | Typische Vertragsbeziehung | Abrechnung | Zugriff des Auftraggebers |
|---|---|---|---|
| Wiederverkauf | Der Dienstleister verkauft ein Werbepaket oder eine definierte Werbeleistung | Auftraggeber zahlt an den Dienstleister | abhängig vom Vertrag, teilweise eingeschränkt |
| Kontoverwaltung | Der Dienstleister arbeitet in einem Konto des Auftraggebers | Google berechnet die Werbekosten, der Dienstleister sein Honorar | direkter Zugriff des Auftraggebers möglich |
| Agenturbetreuung | Der Dienstleister übernimmt Verwaltung und weitere Leistungen | direkte oder gebündelte Abrechnung | muss ausdrücklich vereinbart werden |
Die Übergänge sind fließend. Eine Agentur kann ein Kundenkonto verwalten und einzelne Leistungen als Paket abrechnen. Umgekehrt bedeutet eine umfassende Betreuung nicht zwangsläufig, dass die Agentur das Mediabudget weiterverkauft.
Zur Einordnung sollten vier Ebenen getrennt betrachtet werden:
- Wer erbringt die fachliche Leistung?
- Wer erhält die Rechnung von Google?
- Wer besitzt welche Zugriffs- und Administratorrechte?
- Wer kann Konto, Kampagnen und Daten nach Vertragsende weiterverwenden?
Erst die Antworten darauf zeigen, welches Modell tatsächlich vorliegt. Beim Wiederverkauf erwirbt der Auftraggeber unter Umständen nur eine vereinbarte Werbeleistung und kein selbstständig nutzbares Konto. Eine direkte Kontoverwaltung kann dagegen so eingerichtet werden, dass das Unternehmen sein eigenes Konto und den administrativen Zugriff behält.
Wie Google Ads-Verwaltungskonten funktionieren
Mit einem Google Ads-Verwaltungskonto können Dienstleister mehrere Kundenkonten verknüpfen und zentral verwalten. Die Kundenkonten werden dabei nicht zu einem einzigen Werbekonto zusammengeführt.
Ein mögliches Modell sieht daher so aus: Das Unternehmen verfügt über ein eigenständiges Google Ads-Konto und behält einen administrativen Zugang. Der Dienstleister verknüpft dieses Konto mit seinem Verwaltungskonto und erhält die für seine Arbeit erforderlichen Berechtigungen. Nach Vertragsende kann die Verknüpfung grundsätzlich aufgehoben werden, ohne ein neues Kundenkonto anlegen zu müssen.
Anders ist die Ausgangslage, wenn Kampagnen ausschließlich in einer vom Dienstleister kontrollierten Kontostruktur laufen. Ein Wechsel kann dann von dessen Mitwirkung abhängen. Der umgangssprachliche Begriff Kontoeigentum ist technisch nicht immer eindeutig. Aussagekräftiger sind konkrete Angaben zur Kontoinhaberschaft, zu Administratorrechten, zum Zahlungsprofil und zur Möglichkeit, den Dienstleister aus dem Konto zu entfernen.
Abrechnung und Honorar transparent trennen
Ein nachvollziehbares Angebot unterscheidet zwischen dem Mediabudget und der Vergütung des Dienstleisters. Bei Paketpreisen sollte erkennbar sein, welche Kostenbestandteile enthalten sind und welcher Betrag tatsächlich für Werbung eingesetzt wird.
Mögliche Vergütungsmodelle sind ein festes Monatshonorar, ein Prozentsatz des Werbebudgets, ein Paketpreis oder eine Kombination aus Grundhonorar und variabler Vergütung. Bei einer prozentualen Vergütung steigt das Honorar mit dem Mediabudget. Das ist nicht automatisch nachteilig, kann aber einen Interessenkonflikt erzeugen. Freigabegrenzen, Budgetobergrenzen und eine getrennte Kostenaufstellung schaffen hier Klarheit.
Bei gebündelten Rechnungen sollte außerdem feststehen, ob Steuern, technische Leistungen, Fremdkosten oder sonstige Aufschläge enthalten sind. Laufzeit, Kündigungsfrist, Berichtsintervalle und die Freigabe größerer Budgetänderungen gehören ebenfalls in die schriftliche Vereinbarung.
Welche Transparenz Google von Drittanbietern verlangt
Google verlangt von Drittanbietern Transparenz gegenüber Werbekunden, unter anderem hinsichtlich Kosten, Kampagnenleistung und der Beziehung des Anbieters zu Google.
Bei einer direkten Kontoverwaltung können Auftraggeber Ausgaben und Leistungsdaten normalerweise im eigenen Konto prüfen. Bei einem Wiederverkaufsmodell sollte vertraglich festgelegt werden, welche Kosten- und Leistungsinformationen offengelegt werden und in welchem Intervall Berichte bereitgestellt werden.
Auch Aussagen wie exklusiver Google Dienstleister oder von Google empfohlen sollten überprüfbar sein. Ein Dienstleister sollte seine tatsächliche Beziehung zu Google eindeutig darstellen und nicht den Eindruck erwecken, selbst Google zu sein oder eine nicht vorhandene Sonderstellung zu besitzen.
Partnerstatus als eines von mehreren Prüfkriterien
Das Google Partners-Programm richtet sich an Agenturen und andere Drittanbieter, die Google Ads-Konten für Unternehmen oder Marken verwalten. Google unterscheidet zwischen Mitgliedern, Google Partnern und Google Premier Partnern. Die jeweiligen Anforderungen können sich ändern.
Der Premier-Partner-Status wird nur an Unternehmen vergeben, die im jeweiligen Land zu den leistungsstärksten teilnehmenden Partnerunternehmen zählen. Ein Partner-Logo zeigt, dass ein Unternehmen die jeweils geltenden Programmanforderungen für das Logo erfüllt. Es garantiert jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg und sagt nicht automatisch etwas über Vertragsbedingungen, Datenübergabe oder Zugriffsrechte aus.
Der Status eignet sich deshalb als Plausibilitätsprüfung, nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage. Wirbt ein Dienstleister mit einem Partnerstatus, lässt er sich im offiziellen Google Partners-Verzeichnis überprüfen.
Datenhoheit vor dem Kampagnenstart klären
Datenhoheit betrifft mehr als Anzeigen und Keywords. Zum Arbeitsbestand können Kampagnenstrukturen, Ausschlusslisten, historische Leistungsdaten, Zielgruppen, Conversion-Aktionen, Tracking-Konfigurationen, automatisierte Regeln und Verknüpfungen mit anderen Plattformen gehören.
Vor Beginn sollte dokumentiert werden, welche Konten und Systeme verwendet werden und wer jeweils Administrator ist. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Tracking-Komponenten, die über persönliche oder agentureigene Zugänge eingerichtet werden. Bleiben diese nach einer Kündigung beim Dienstleister, kann zwar das Werbekonto weiterbestehen, aber eine wichtige Grundlage der Erfolgsmessung verloren gehen.
Der Vertrag sollte daher einen geordneten Übergabeprozess vorsehen. Dazu gehören ein Übergabetermin, die Sicherung administrativer Rechte, die Bereitstellung vereinbarter Daten und die Aufhebung nicht mehr benötigter Verknüpfungen. Sinnvoll ist ein Übergabeprotokoll, das festhält, welche Zugänge, Exporte und Dokumentationen bereitgestellt wurden.
Werbeguthaben richtig einordnen
Google Ads-Werbeangebote unterliegen konkreten Teilnahme-, Ausgaben- und Einlösebedingungen. Sie sind nicht automatisch für jedes neue Konto verfügbar.
Vor einer Kalkulation sollte geklärt werden, welche Ausgaben erforderlich sind, welche Fristen gelten und welchem Konto das Guthaben gutgeschrieben wird. Ein an Mindestausgaben gebundenes Guthaben ist kein frei verfügbares Zusatzbudget. Es sollte deshalb nicht den Ausschlag für ein bestimmtes Vertragsmodell geben.
Checkliste vor der Unterschrift
- Auf wessen Firmierung wird das Werbekonto geführt?
- Wer erhält und bezahlt die Rechnung von Google?
- Wer besitzt administrative Zugriffsrechte?
- Sind Mediabudget, Honorar und Aufschläge getrennt ausgewiesen?
- Welche Kosten- und Leistungsdaten werden offengelegt?
- Wer kontrolliert Tracking, Zielgruppen und externe Verknüpfungen?
- Welche Inhalte und historischen Daten bleiben nach Vertragsende verfügbar?
- Wie läuft die technische und organisatorische Übergabe ab?
- Ist ein beworbener Partnerstatus offiziell überprüfbar?
- Welche Bedingungen gelten für Werbeguthaben?
Ein Reseller-Modell ist nicht grundsätzlich besser oder schlechter als eine direkte Kontoverwaltung. Entscheidend ist, ob Abrechnung, Zugriffe, Verantwortlichkeiten und Datenübergabe zum gewünschten Maß an Kontrolle passen und vor dem Start eindeutig vereinbart werden.
