ONMA Ratgeber

Website aus der Google-Suche ausschließen: So nutzen Sie -site:

Erfahren Sie, wie Sie mit -site: einzelne oder mehrere Domains aus einer Google-Suche herausfiltern und was bei der Eingabe wichtig ist.

Nahaufnahme einer Laptop-Tastatur, darüber blau eingefärbter HTML-Quelltext

Stören bestimmte Shops, Plattformen oder andere Websites Ihre Recherche, können Sie deren Treffer mit dem Suchoperator -site: aus einer konkreten Google-Suche herausfiltern. Der Filter verändert weder den Google-Index noch die Sichtbarkeit der Website für andere Nutzer.

Eine einzelne Website ausschließen

Ergänzen Sie den Suchbegriff um -site: und die unerwünschte Domain:

suchbegriff -site:beispiel.de

Möchten Sie beispielsweise Wanderschuhe recherchieren, aber keine Ergebnisse von Amazon sehen, geben Sie Folgendes ein:

wanderschuhe -site:amazon.de

Entscheidend ist die Schreibweise. Zwischen dem Minuszeichen und site: sowie zwischen dem Doppelpunkt und der Domain darf kein Leerzeichen stehen. Google weist generell darauf hin, dass Suchoperator und Suchbegriff unmittelbar aufeinanderfolgen müssen.

Richtig:

wanderschuhe -site:amazon.de

Falsch:

wanderschuhe - site:amazon.de
wanderschuhe -site: amazon.de

In der Regel genügt die Domain ohne Protokoll und Pfadangabe. Verwenden Sie also -site:beispiel.de statt -site:https://www.beispiel.de. Der Ausschluss gilt nur für die jeweilige Anfrage und muss bei einer neuen Suche erneut eingegeben werden. Eine dauerhafte Sperrliste für das Google-Konto entsteht dadurch nicht. Weitere Beispiele für die Syntax bietet die Anleitung von SCHIEB.

Mehrere Domains gleichzeitig herausfiltern

Wiederholen Sie den Operator, um mehrere Websites aus derselben Suche auszuschließen:

suchbegriff -site:domain1.de -site:domain2.de

Für die Suche nach unabhängigen Laufschuh-Tests könnte die Anfrage so aussehen:

laufschuhe test -site:amazon.de -site:ebay.de -site:pinterest.com

Jeder Operator filtert eine weitere Domain. Bei häufig genutzten Kombinationen können Sie die fertige Ergebnisseite als Lesezeichen speichern oder die Anfrage als Textbaustein ablegen.

Eine Angabe wie -site:example.com erfasst grundsätzlich auch Subdomains derselben Domain. Google nennt für den positiven Operator ausdrücklich www.example.com und recipes.example.com als Bestandteile von site:example.com. Verwendet ein Anbieter jedoch eigenständige Länder-, Partner- oder Ausweichdomains, müssen Sie diese separat ergänzen.

Nur einen Websitebereich oder URL-Begriff ausschließen

Der Operator site: kann laut Google Search Central auf eine Domain, eine einzelne URL oder ein URL-Präfix angewendet werden. Entsprechend lässt sich ein Ausschluss auch auf einen bestimmten Bereich zuschneiden:

suchbegriff -site:https://beispiel.de/shop/

Soll die gesamte Website verschwinden, ist die kurze Domainangabe jedoch übersichtlicher:

suchbegriff -site:beispiel.de

Eine weitere Möglichkeit ist -inurl:. Damit schließen Sie Treffer aus, deren URL einen bestimmten Ausdruck enthält:

laufschuhe -inurl:shop

Das kann Shopseiten reduzieren, filtert aber keine bestimmte Website zuverlässig vollständig. Dafür ist -site: die passendere Wahl.

site: ohne Minuszeichen bewirkt lediglich die Gegenrichtung: Es beschränkt die Suche auf die angegebene Website. Google weist außerdem darauf hin, dass solche site:-Ergebnisse keine vollständige Liste aller indexierten URLs darstellen.

Sonderfall: die eigene Website aus Google entfernen

Möchten Sie eigene Seiten für alle Nutzer aus den Suchergebnissen entfernen, hilft -site: nicht. Websiteinhaber können URLs mit dem Entfernungstool der Google Search Console vorübergehend ausblenden. Laut Google Search Central dauert diese Blockierung etwa sechs Monate.

Für eine dauerhafte Entfernung müssen Sie den Inhalt löschen oder aktualisieren, die Seite mit einem Passwort schützen oder ein noindex-Tag setzen. Eine Sperre über robots.txt genügt dafür nicht.

Bei Inhalten auf einer fremden Website haben Sie keinen Zugriff auf deren Search Console. Kontaktieren Sie zunächst den Betreiber. Für veraltete oder rechtlich problematische Inhalte stehen gegebenenfalls gesonderte Google-Verfahren zur Verfügung.