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Impressum einer Homepage: Pflichtangaben, Aufbau und typische Fehler

Erfahren Sie, wer ein Impressum braucht, welche Pflichtangaben nach DDG und MStV nötig sind und wie sich häufige Fehler vermeiden lassen.

Nahaufnahme einer Laptop-Tastatur, darüber blau eingefärbter HTML-Quelltext

Das Impressum einer Homepage dient der Transparenz. Es informiert Besucher, Geschäftspartner und Behörden darüber, wer für die Inhalte einer Website verantwortlich ist und wie der Anbieter kontaktiert werden kann. Für die meisten geschäftlichen und journalistischen Internetangebote ist diese Anbieterkennzeichnung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Welche Angaben konkret erforderlich sind, hängt von der Rechtsform des Betreibers, dem Zweck der Website sowie spezifischen Berufs- oder Registerpflichten ab. Ein Einzelunternehmen benötigt daher ein anderes Impressum als eine GmbH, ein eingetragener Verein oder ein Online-Magazin.

Was ist das Impressum einer Homepage?

Ein Impressum ist eine rechtlich geforderte Anbieterkennzeichnung. Ziel ist es, die natürliche oder juristische Person hinter einem Webangebot eindeutig identifizierbar zu machen. Dies schafft Vertrauen und ermöglicht eine schnelle Kommunikation.

Die rechtlichen Grundlagen basieren primär auf:

  • § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
  • § 18 Medienstaatsvertrag (MStV)
  • diversen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften

Seit Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz. Es löst wesentliche Teile des früheren Telemediengesetzes (TMG) ab. Verweise auf § 5 TMG in neuen Impressen sind daher nicht mehr aktuell und sollten durch den Bezug auf das DDG ersetzt werden.

Wer braucht ein Impressum für seine Homepage?

Grundsätzlich besteht eine Impressumspflicht, wenn eine Website geschäftsmäßig betrieben wird. Das bedeutet, dass nicht nur große Unternehmen oder Online-Shops betroffen sind, sondern jeder, der seine Seite zur Gewinnung von Kunden oder zur Bewerbung beruflicher Leistungen nutzt.

Typischerweise benötigen folgende Anbieter ein Impressum:

  • Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
  • Online-Shops und Dienstleister
  • Unternehmensblogs und geschäftliche Social-Media-Profile
  • Vereine mit wirtschaftlicher oder öffentlicher Tätigkeit
  • Journalistische Angebote und redaktionelle Websites
  • Seiten mit Affiliate-Links, Werbung oder anderen Einnahmequellen
  • Anbieter digitaler Services

Auch kostenlose Homepages können impressumspflichtig sein. Entscheidend ist nicht die Frage, ob der Nutzer für den Zugriff bezahlen muss, sondern ob die Seite einer geschäftlichen Außendarstellung dient.

Brauchen private Homepages ein Impressum?

Rein private Seiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Ein Beispiel wäre eine passwortgeschützte Familienseite.

Die Abgrenzung ist jedoch oft schwierig. Eine Website gilt in der Regel nicht mehr als rein privat, wenn folgende Merkmale vorliegen:

  • Die Inhalte sind für einen unbestimmten Personenkreis öffentlich zugänglich.
  • Es gibt bezahlte Kooperationen oder Werbeanzeigen.
  • Affiliate-Links sind eingebunden.
  • Produkte oder Dienstleistungen werden verkauft.
  • Es werden regelmäßig redaktionelle Beiträge veröffentlicht.
  • Die Seite dient der Eigenwerbung für eine berufliche Tätigkeit.

Welche Angaben gehören in das Impressum einer Homepage?

Die Inhalte müssen vollständig, korrekt und aktuell sein. Je nach Status des Anbieters variieren die Pflichtangaben.

Name und Anschrift

Das Impressum muss den vollständigen Namen des Anbieters enthalten.

Bei natürlichen Personen sind Vor- und Nachname anzugeben. Ein bloßer Markenname oder ein Künstlername reicht nicht aus, wenn die verantwortliche Person dadurch nicht eindeutig identifizierbar ist.

Bei juristischen Personen (z. B. GmbH) oder Personengesellschaften sind folgende Daten nötig:

  • Vollständige Firmierung inklusive Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ein Postfach genügt nicht)
  • Name der vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer)

Kontaktdaten

Die Kontaktaufnahme muss schnell und direkt möglich sein. Eine E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich. Zusätzlich muss ein weiterer Kommunikationsweg bereitgestellt werden, üblicherweise eine Telefonnummer. Ein reines Kontaktformular wird rechtlich oft nicht als ausreichender Weg für eine unmittelbare Kommunikation anerkannt.

Register und Registernummer

Ist der Anbieter in einem öffentlichen Register eingetragen, müssen das Register und die entsprechende Nummer genannt werden. Dies betrifft:

  • Handelsregister (z. B. Amtsgericht Musterstadt, HRB 12345)
  • Vereinsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-ID

Liegt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG vor, muss diese im Impressum aufgeführt werden. Gleiches gilt für eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO. Die private Steuernummer darf hingegen aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.

Aufsichtsbehörden und reglementierte Berufe

Bestimmte Branchen unterliegen einer behördlichen Aufsicht (z. B. Immobilienvermittler, Versicherungsvertreter oder Gesundheitsberufe). Hier muss die zuständige Aufsichtsbehörde mit Bezeichnung und Anschrift genannt werden.

Angehörige reglementierter Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) müssen zudem angeben:

  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde.
  • Die zuständige Kammer.
  • Einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und deren Abrufbarkeit.

Redaktionelle Verantwortlichkeit

Wenn eine Website journalistisch-redaktionell gestaltet ist (z. B. News-Portale, Blogs mit regelmäßigen Berichten), muss eine verantwortliche Person gemäß § 18 Absatz 2 MStV benannt werden. Diese Person muss mit Namen und Anschrift im Impressum stehen und ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Angaben zur Verbraucherstreitbeilegung

Unternehmen müssen oft informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wenn keine Teilnahme erfolgt, ist ein entsprechender Hinweis nötig: “Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.”

Wichtig: Der frühere Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU ist nicht mehr aktuell, da diese am 20. Juli 2025 eingestellt wurde. Veraltete Vorlagen sollten hier angepasst werden.

Wo muss das Impressum auf der Homepage stehen?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis hat sich ein Link mit dem Text “Impressum” bewährt, der an folgenden Stellen platziert wird:

  • Im Footer (Fußzeile) der Website
  • In der Hauptnavigation
  • Im mobilen Menü

Der Link muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung in der mobilen Ansicht, da eine fehlende Erreichbarkeit auf Smartphones rechtliche Risiken birgt.

Impressum in sozialen Netzwerken

Auch Profile auf Plattformen wie Instagram, LinkedIn oder YouTube können impressumspflichtig sein, sofern sie geschäftlich genutzt werden. Ein Link im Profil, der direkt zur Impressumsseite der eigenen Website führt, ist hier die sicherste Lösung. Ein allgemeiner Link zur Startseite ist oft nicht ausreichend, wenn der Nutzer dort erst suchen muss.

Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung

Diese beiden Dokumente erfüllen völlig unterschiedliche Zwecke und müssen daher getrennt geführt werden.

  • Das Impressum beantwortet die Frage: “Wer ist der Anbieter?”
  • Die Datenschutzerklärung beantwortet die Frage: “Was passiert mit meinen Daten?”

Ein Impressum ersetzt niemals die Datenschutzerklärung und umgekehrt.

Reicht ein Impressum-Generator aus?

Generatoren bieten eine gute Orientierung, ersetzen aber keine rechtliche Prüfung. Wer einen Generator nutzt, sollte prüfen, ob alle spezifischen Pflichten (z. B. Aufsichtsbehörden, MStV-Verantwortliche) berücksichtigt wurden. Besonders bei komplexen Unternehmensstrukturen oder reglementierten Berufen ist eine individuelle Prüfung durch einen Anwalt ratsam.

Häufige Fehler im Impressum

Kleine Fehler können zu kostspieligen Abmahnungen führen. Häufige Versäumnisse sind:

  1. Veraltete Gesetze: Verweis auf das TMG statt des DDG.
  2. Unvollständiger Name: Nur ein Fantasiename ohne bürgerlichen Namen bei Einzelunternehmen.
  3. Falsche Anschrift: Angabe eines Postfachs statt einer ladungsfähigen Adresse.
  4. Fehlende Vertretung: Namen der Geschäftsführer fehlen bei Kapitalgesellschaften.
  5. Datenschutzfehler: Veröffentlichung der privaten Steuernummer statt der USt-IdNr.
  6. Mangelnde Erreichbarkeit: Der Link funktioniert nicht in der mobilen App oder Ansicht.
  7. Unwirksame Disclaimer: Pauschale Haftungsausschlüsse (“Wir übernehmen keine Haftung für externe Links”) haben oft keine rechtliche Wirkung.

Mögliche Folgen bei Fehlern

Ein mangelhaftes Impressum kann verschiedene Konsequenzen haben:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
  • Bußgelder durch Behörden.
  • Unterlassungsansprüche.
  • Kosten für Rechtsberatung.

Muster für das Impressum

Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung und müssen an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Beispiel: Einzelunternehmen

Impressum

Max Mustermann Musterhandel Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt

Kontakt Telefon: 01234 567890 E-Mail: kontakt@beispiel.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE123456789

Verbraucherstreitbeilegung Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Beispiel: GmbH

Impressum

Muster GmbH Musterstraße 1 12345 Musterstadt

Vertreten durch die Geschäftsführerin: Erika Musterfrau

Kontakt Telefon: 01234 567890 E-Mail: kontakt@beispiel.de

Registereintrag Eingetragen im Handelsregister. Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB 12345

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE123456789

Verbraucherstreitbeilegung Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Checkliste für die Prüfung

  • Vollständiger Name/Firmierung vorhanden?
  • Rechtsform korrekt bezeichnet?
  • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) angegeben?
  • Vertretungsberechtigte Personen benannt?
  • E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg vorhanden?
  • Registergericht und Registernummer korrekt?
  • USt-IdNr. (falls vorhanden) aufgeführt?
  • Aufsichtsbehörde/Berufsrecht (falls nötig) genannt?
  • Redaktionell Verantwortliche gemäß MStV benannt?
  • Verbraucherstreitbeilegung aktuell formuliert?
  • Link von jeder Unterseite aus in maximal 2 Klicks erreichbar?
  • Mobile Ansicht und App-Darstellung geprüft?

Fazit

Das Impressum einer Homepage ist eine essenzielle rechtliche Absicherung. Es muss exakt auf die Rechtsform und die Tätigkeit des Anbieters zugeschnitten sein. Da sich Gesetze (wie der Wechsel vom TMG zum DDG) ändern, sollte das Impressum regelmäßig überprüft werden, insbesondere nach Umzügen, Personalwechseln in der Geschäftsführung oder Änderungen der Unternehmensstruktur.