ONMA Ratgeber

Online-Marketing für Banken: Journey, Einwilligung und Messung operativ aufsetzen

Der Leitfaden zeigt Banken, Sparkassen und FinTechs, wie sie Journeys, Einwilligungen, barrierefreie Abschlüsse und Kennzahlen verzahnen.

Das Online-Marketing einer Bank scheitert selten an der Idee und fast immer an der Strecke dahinter. Die bezahlte Kampagne läuft, die Landingpage konvertiert, und dann bricht die Kontoeröffnung im Legitimationsschritt ab. Alternativ scheitert das Vorhaben daran, dass das Controlling nicht belegen kann, welcher Kanal den Abschluss tatsächlich getragen hat. Dieser Leitfaden beschreibt deshalb nicht die Standardkanäle, sondern das, was sie in einem regulierten Haus zusammenhält. Der Schwerpunkt liegt auf der banktypischen Customer Journey von der Suche bis zur Kontoeröffnung, der Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung darin, der barrierefreien Abschlussstrecke und den bankrelevanten Kennzahlen, mit denen sich der Beitrag jedes Kanals verteidigen lässt.

Die banktypische Customer Journey endet nicht am Lead

Der entscheidende Unterschied zu anderen Branchen liegt in der Distanz zwischen Klick und Kunde. Bei einer Bank liegen dazwischen mehrere Wochen, mehrere Geräte und mindestens ein Identifikationsverfahren. Wer die Journey am ausgefüllten Formular enden lässt, optimiert auf eine Zwischengröße und verwaltet Leads, aber keine Neukunden. Planen Sie stattdessen entlang von vier Zuständen, die im Haus unterschiedliche Eigentümer haben:

  1. Bedarf ohne Marke. Suchanfragen wie Geschäftskonto Vergleich oder Baufinanzierung Zinssbindung treffen auf Content, nicht auf ein Produkt. Die Zielgröße ist ein qualifizierter Einstieg in die informationsbasierte Phase, nicht der sofortige Abschluss.
  2. Marke mit Vorbehalt. Der Interessent kennt das Haus und prüft Konditionen, Filialnähe und Einlagensicherung. Hier entscheidet Vertrauen. Operativ bedeutet das Transparenz über Kosten, Ansprechpartner und Bearbeitungsdauer.
  3. Absicht. Die Terminbuchung oder der Start der Kontoeröffnung. Ab hier zählt jeder zusätzliche Pflichtschritt gegen die Conversion Rate.
  4. Abschluss und Aktivierung. Die Legitimation, die erste Nutzung und gegebenenfalls das Folgeprodukt.

Für jeden Übergang gehört eine messbare Ereignisdefinition in die technische Dokumentation, samt eindeutiger Datenquelle. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben hier typischerweise einen zusätzlichen Bruch in der Strecke, weil die Terminbuchung und die Beratung im dezentralen Filialsystem laufen, während die Online-Akquisition zentral gesteuert wird. FinTechs haben den umgekehrten Fall: Sie bieten eine durchgängige digitale Strecke, haben aber ein schwächeres Vertrauenssignal in Zustand 2. Die operativen Maßnahmen unterscheiden sich entsprechend, das grundsätzliche Journey-Modell mit vier Zuständen gilt jedoch für alle Häuser gleichermaßen.

Vertrauen ist in Zustand 2 eine operative Content-Aufgabe

Zwischen dem ersten Interesse und der konkreten Absicht entscheidet nicht die Werbeanzeige, sondern die Frage, ob das Haus belastbar wirkt. Operativ heißt das für den Content: benannte Autorinnen und Autoren mit Funktion im Haus statt einer anonymen Redaktion, eine vollständige Kostendarstellung statt Sternchenhinweisen und ein sichtbarer Stand der Information bei allem, was sich mit Zinssätzen oder Konditionen ändert. Zudem gehört eine klare Aussage dazu, was im nächsten Schritt passiert und wie lange er dauert.

Die BaFin beaufsichtigt in Deutschland unter anderem Banken und Finanzdienstleistungsinstitute und veröffentlicht aufsichtsrechtliche Informationen für den Finanzsektor. Diese Beaufsichtigung ist kein direktes Marketingargument, sondern der Rahmen, in dem Aussagen zu Produkten geprüft werden sollten. Praktisch bewährt sich ein fester Freigabepfad: Der Fachbereich schreibt, Compliance prüft produktbezogene Aussagen, und Marketing verantwortet Struktur und Auffindbarkeit. Wenn dieser Pfad nicht definiert ist, wird er im Zweifel zur Bremse. Genau das ist der häufigste Grund, warum Content-Strecken in Banken nach drei Monaten stehen bleiben und nicht weiterentwickelt werden.

Einwilligung und Rechtsgrundlage gehören in die Journey-Planung

Marketingdaten rechtskonform zu nutzen ist kein nachgelagerter Schritt, sondern eine grundlegende Eigenschaft der digitalen Strecke. Drei Normen bestimmen, was in welchem Zustand überhaupt möglich ist:

Artikel 6 DSGVO. Nach Artikel 6 DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der dort genannten Rechtsgrundlagen erfüllt ist, etwa eine Einwilligung, die Vertragserfüllung oder ein berechtigtes Interesse. Für die Journey bedeutet das: Notieren Sie pro Verarbeitungszweck, auf welche Grundlage Sie sich stützen, und trennen Sie sauber zwischen dem, was zur Vertragserfüllung nötig ist, und dem, was reines Marketing ist.

Paragraf 25 TDDDG. Paragraf 25 TDDDG verlangt grundsätzlich eine Einwilligung, wenn Informationen auf dem Endgerät eines Nutzers gespeichert oder ausgelesen werden; ausgenommen sind insbesondere technisch unbedingt erforderliche Vorgänge. Das betrifft Tracking, Tag Manager und Testwerkzeuge gleichermaßen. Planen Sie deshalb von vornherein, welche Kennzahlen Sie auch ohne Einwilligung belastbar erheben können, etwa serverseitige Prozesskennzahlen aus den eigenen Systemen.

Paragraf 7 UWG. Paragraf 7 UWG verlangt für Werbung per elektronischer Post grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung; für Bestandskunden gilt nur unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen eine begrenzte Ausnahme. Für Banken mit großem Bestand ist das der Punkt, an dem sich Reichweite entscheidet: Eine sauber eingeholte, dokumentierte und widerrufbare Einwilligung ist der eigentliche Vermögenswert im Kanalmix, nicht die bloße Adressliste.

Operativ folgt daraus ein Artefakt, das jedes Haus haben sollte: eine zentrale Tabelle mit Verarbeitungszweck, Datenkategorie, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, verwendetem System und Verantwortlichem. Sie ist gleichzeitig die Grundlage für das Einwilligungsmanagement und für die Frage, welche Auswertung im Marketing-Controlling überhaupt zulässig ist.

Barrierefreiheit und operationale Resilienz für Abschlussstrecken

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht Bankdienstleistungen für Verbraucher und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ein; die maßgeblichen Anforderungen gelten grundsätzlich seit dem 28. Juni 2025. Für das Online-Marketing einer Bank heißt das konkret, dass die Strecke von der Landingpage bis zur Kontoeröffnung oder Terminbuchung bedienbar sein muss, und zwar mit Tastatur, mit Screenreader und bei vergrößerter Darstellung.

Die Stellen, an denen es in der Praxis bricht, sind fast immer dieselben: Fehlermeldungen in Formularen, die nur farblich markiert sind, Zeitlimits in Legitimationsschritten, PDF-Dokumente ohne Textebene, eingebettete Drittanbieter-Widgets für Terminbuchung oder Rechner und Captchas. Prüfen Sie diese fünf Punkte zuerst, bevor Sie in eine vollständige Auditierung gehen. Wo ein Drittsystem die Strecke trägt, gehört die Barrierefreiheitsanforderung in den Vertrag, nicht in das eigene Backlog.

Der gleiche Gedanke gilt technisch für die Systemstabilität: Die EU-Verordnung DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 und schafft einheitliche Anforderungen an die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen sowie an den Umgang mit Risiken durch IKT-Drittdienstleister. Marketing-Technologie ist davon nicht ausgenommen. Jedes Tag, jedes Tracking-Skript und jedes eingebundene Buchungstool ist ein Drittdienstleister im Frontend Ihres Hauses und sollte entsprechend erfasst und bewertet sein.

Marketing-Controlling mit bankrelevanten Kennzahlen

Der Beitrag eines Kanals lässt sich in einer Bank nicht über Klicks belegen. Tragfähig ist eine Kennzahlenkette, die an den vier Journey-Zuständen hängt und für jede Stufe eine Quelle benennt:

StufeKennzahlTypische Quelle
Bedarfqualifizierte Einstiege je ThemenclusterSearch Console, Serverlogs
VorbehaltRate der Weiterleitung in die Absichteigene Prozessdaten
AbsichtStart je Antragsstrecke, Abbruch je SchrittAntragssystem
AbschlussEröffnungen, Dauer bis zur KontoführungKernbanksystem
AktivierungErstnutzung, Folgeprodukt je KanalCRM, Bestandsdaten

Zwei Regeln halten dieses Setup robust. Erstens: Attribution endet dort, wo die Einwilligung endet. Rechnen Sie mit einem Teil der Journey, der nicht zuordenbar ist, und weisen Sie ihn als solchen aus, statt ihn willkürlich auf Kanäle zu verteilen. Zweitens: Der Abbruch je Antragsschritt ist die wertvollste Zahl im ganzen Set, weil sie ohne Endgerätezugriff aus den eigenen Systemen stammt und direkt auf eine technische oder UX-Maßnahme zeigt.

Für die Budgetsteuerung bedeutet das, dass Sie Mittel nicht nach Kanalkosten verteilen, sondern nach dem Schritt mit der größten absoluten Verlustmenge. Wenn der Großteil der Antragsstarts im Legitimationsschritt verloren geht, ist die Erhöhung des Budgets für die nächste Suchmaschinenkampagne die teuerste mögliche Maßnahme.

In welcher Reihenfolge Sie anfangen

Beginnen Sie mit der Verarbeitungstabelle und der Ereignisdefinition je Journey-Übergang, weil beides jede spätere Auswertung bestimmt. Messen Sie danach die Abbrüche in der bestehenden Abschlussstrecke und prüfen Sie dort die fünf genannten Barrierefreiheitspunkte. Erst wenn die Strecke trägt, rechtskonform messbar und barrierefrei ist, lohnt der Ausbau von Content und bezahlter Akquisition. Diese operative Reihenfolge ist unbequem, aber sie ist der Grund, warum Online-Marketing in manchen Häusern rechenbar wird und in anderen dauerhaft eine reine Kostenposition bleibt.