ONMA Ratgeber

Programmierer für die eigene Webseite beauftragen: auswählen, briefen, vertraglich absichern

Wie Sie einen Programmierer für Ihre Webseite auswählen, was ins Briefing gehört und welche Abrechnungsmodelle es gibt. Plus: Rechte am Quellcode klären.

Wer einen Programmierer für die eigene Webseite sucht, steht vor einem Beschaffungsproblem, nicht vor einem technischen. Die entscheidenden Fragen sind nicht, wie eine Website programmiert wird, sondern wen Sie beauftragen, was in die Anfrage gehört, wie die Kosten zustande kommen und wem am Ende der Quellcode gehört. Dieser Leitfaden beantwortet diese Fragen in der Reihenfolge, in der sie im Projektverlauf auftreten.

Programmierer oder Webdesigner: was Sie eigentlich einkaufen

Am Markt sind die Rollen von Design und Programmierung oft strikt getrennt. Es gibt Webentwickler, deren Geschäftsmodell darin besteht, die Entwürfe von Grafikern oder Agenturen in funktionierenden Code zu übersetzen. Wenn Sie ausschließlich einen Programmierer beauftragen, kaufen Sie also die technische Umsetzung ein, aber keine Gestaltung, keine Texte und keine Informationsarchitektur. Liegt kein fertiger Entwurf vor, kann das Projekt nicht starten.

Umgekehrt bieten viele WordPress-Spezialisten eine Komplettleistung an, die von der ersten Idee über das Design bis zur Inhaltserstellung reicht. Andere Anbieter positionieren die Programmierung als individuell zugeschnittene Leistung inklusive Responsive Webdesign und bieten die Abwicklung auf White-Label-Basis für Drittanbieter an. Das bedeutet, dass Agenturen den Auftrag an einen Programmierer auslagern, diesen aber unter eigenem Namen an Sie verkaufen.

Ihre erste Entscheidung ist daher eine über den Leistungsumfang: Bringen Sie Design und Inhalte selbst mit oder kaufen Sie diese als Paket mit ein? Beide Wege sind legitim, führen aber zu völlig unterschiedlichen Angeboten und Preisen, die nicht direkt miteinander vergleichbar sind.

Ein wichtiger Hinweis zur Recherche: In Deutschland wird meist nach dem Begriff Webdesigner gesucht (ca. 3.600 Anfragen pro Monat), während Website-Programmierung deutlich seltener gesucht wird (ca. 70 Anfragen). Verlassen Sie sich daher nicht auf die Berufsbezeichnung, sondern prüfen Sie die konkrete Leistungsbeschreibung im Angebot.

Das Technologie-Kriterium: welches System soll es sein

Das Profil eines Webprogrammierers ist in der Praxis fast immer technologiegebunden. Es wird gezielt nach Entwicklern für Systeme wie WordPress, TYPO3, Joomla oder Contao gesucht. Dienstleister bewerben ihre Expertise meist explizit für eines dieser Content-Management-Systeme (CMS), oft inklusive Hosting und Domain.

Für Ihre Auswahl ergibt sich daraus eine logische Reihenfolge: Legen Sie zuerst fest, auf welchem System Ihre Seite laufen soll, und suchen Sie erst danach den passenden Programmierer. Das wichtigste Kriterium ist hierbei weniger die technische Überlegenheit eines Systems, sondern die langfristige Wartbarkeit. Ein weit verbreitetes System mit vielen verfügbaren Dienstleistern verhindert, dass Sie nach Projektende an einen einzigen Anbieter gebunden sind (Vendor Lock-in). Fragen Sie im Erstgespräch direkt: Auf welchem System setzen Sie um und wie viele andere Dienstleister könnten diese Installation später übernehmen?

Freelancer oder Agentur

Die Auswahl an Anbietern ist groß. Auf Freelancer-Plattformen stehen allein im Bereich Website-Management oft hunderte Experten zur direkten Beauftragung bereit. Das Problem ist nicht das Finden, sondern das Filtern.

Ein Freelancer ist in der Regel kostengünstiger, direkter erreichbar und flexibler bei kleinen Anpassungen. Das Risiko liegt in der Verfügbarkeit: Krankheit oder Urlaub können Ihren Zeitplan verschieben, da es keine Vertretung gibt. Eine Agentur ist teurer, bietet dafür aber feste Ansprechpartner, eine Vertretungsregelung und meist verschiedene Gewerke (Design, Text, Code) unter einem Dach. Wenn Sie eine Agentur wählen, klären Sie, wer tatsächlich programmiert. White-Label-Vergaben an externe Entwickler sind üblich, solange klar ist, wer im Fehlerfall haftet und wer die Zugänge verwaltet.

Faustregel: Je stärker die Website mit Ihrem Geschäftsbetrieb verknüpft ist (z. B. durch einen Shop, Buchungssysteme oder Kundenlogins), desto eher sollten Sie einen Partner mit institutioneller Vertretungsregelung wählen.

Prüfkriterien und Referenzen

Prüfen Sie Referenzen nicht anhand von Logos, sondern verlangen Sie drei Live-URLs von Projekten, die der Anbieter selbst umgesetzt hat. Achten Sie auf folgende Punkte:

  1. Tempo und Mobile Nutzung: Rufen Sie die Seiten auf dem Smartphone auf. Was dort langsam lädt, wird bei Ihnen nicht schneller sein.
  2. Aktualität: Fragen Sie nach dem Jahr der Umsetzung und wer die Seite heute pflegt. Eine alte Referenz ohne laufende Betreuung ist wenig aussagekräftig für die aktuelle Arbeitsweise.
  3. Referenzgespräche: Bitten Sie um den Kontakt zu einem ehemaligen Kunden. Die entscheidende Frage ist nicht, ob der Kunde zufrieden war, sondern wie lange die Behebung des letzten Fehlers gedauert hat.

Zusätzliche formale Kriterien sollten eine Berufshaftpflichtversicherung, eine schriftliche Zusage zur Erreichbarkeit im Störungsfall und eine in Alltagssprache verfasste Leistungsbeschreibung sein. Wer den Umfang nicht einfach erklären kann, wird auch die spätere Abrechnung nicht transparent gestalten.

Kostenlogik und Abrechnungsmodelle

Es gibt drei gängige Modelle, die das Risiko unterschiedlich verteilen:

Festpreis: Sie kennen die Summe vorab. Das funktioniert nur bei einem sehr präzise beschriebenen Umfang. Jede Änderung nach Vertragsabschluss wird als kostenpflichtiger Nachtrag behandelt.

Abrechnung nach Aufwand: Sie zahlen die tatsächlich geleisteten Stunden. Dies ist fair bei unklarem Umfang, erfordert aber Disziplin. Vereinbaren Sie ein Budget, bei dessen Erreichen der Anbieter Sie informieren muss, bevor er weiterarbeitet.

Monatliche Pauschale: Üblich für die Wartung nach dem Livegang oder als Paket inklusive Hosting. Prüfen Sie hier genau, was nach Vertragsende mit den Daten, der Domain und der Seite passiert.

Zur Preisspanne: Auf Kleinanzeigenportalen werden einfache Unternehmenswebseiten ab etwa 799 Euro (VB) angeboten. Dies ist ein realistischer unterer Marktanker für einfache Seiten, aber kein Preis für individuell programmierte Anwendungen mit komplexer Logik. Angebote werden erst vergleichbar, wenn sie auf demselben Briefing basieren. Holen Sie drei Angebote ein und vergleichen Sie die Positionen, nicht die Endsumme.

Was in das Briefing gehört

Ein Briefing muss nicht technisch sein, aber vollständig. Diese acht Punkte bilden eine solide Basis für ein Angebot:

  • Ziel der Seite: Was soll der Besucher tun (anrufen, Formular ausfüllen, kaufen)?
  • Umfang: Anzahl der Seiten und Seitentypen (Startseite, Leistungen, Kontakt, Blog).
  • Funktionen: Kontaktformulare, Terminbuchung, Shop, Login, Mehrsprachigkeit, Schnittstellen.
  • Inhalte: Wer liefert Texte, Bilder und Logos? (Ein kritischer Punkt für den Projektfortschritt).
  • Design: Liegt ein Corporate Design vor oder ist die Gestaltung Teil des Auftrags?
  • Pflege: Wer ändert Inhalte nach dem Livegang?
  • Termin: Wunschtermin und der Grund dafür (z. B. Messeauftritt).
  • Bestand: Gibt es eine alte Seite, deren URLs erhalten bleiben müssen?

Quellcode, Rechte und Zugänge

Die Übertragung der Nutzungsrechte am Quellcode wird von vielen Anbietern nicht aktiv thematisiert. Regeln Sie dies daher explizit im Vertrag.

Halten Sie schriftlich fest, dass Sie nach vollständiger Bezahlung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an allen eigens für Sie erstellten Bestandteilen erhalten. Entscheidend ist das Recht zur Bearbeitung durch Dritte. Ohne diesen Passus dürfen Sie den Code später nicht von einem anderen Dienstleister weiterentwickeln lassen.

Zusätzlich gehören in den Vertrag: die Herausgabe des Quellcodes bei Projektende, der Nachweis Ihres Eigentums an Domain und Hosting sowie die Übergabe aller Zugangsdaten. Prüfen Sie auch, ob Lizenzen für Bilder oder Plugins auf Ihren Namen laufen.

Abnahme und Betrieb nach dem Livegang

Ein Website-Projekt wird rechtlich meist als Werkvertrag eingeordnet. Das bedeutet, dass Sie eine Abnahmepflicht haben. Mit der Abnahme verschiebt sich die Beweislast für Mängel zu Ihnen.

Nehmen Sie die Seite daher nicht per kurzer E-Mail ab. Vereinbaren Sie einen Abnahmetermin mit Protokoll und eine Prüffrist von mindestens zwei Wochen. Es empfiehlt sich, einen Restbetrag einzubehalten, der erst nach Behebung der protokollierten Mängel fällig wird. Prüfen Sie zwingend: den Versand aller Formulare, die Darstellung auf verschiedenen Mobilgeräten, Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und alle Weiterleitungen von der alten Seite.

Für den Betrieb nach dem Livegang müssen drei Fragen geklärt sein: Wer installiert Sicherheitsupdates in welchem Rhythmus? Innerhalb welcher Frist wird auf Störungen reagiert? Was kostet eine Änderung außerhalb der Pauschale? Nur mit diesen Antworten kaufen Sie eine funktionierende Lösung und nicht nur ein Produkt.