ONMA Ratgeber

SEO-Webkatalog bewerten: ein Prüfraster für den konkreten Einzelfall

Prüfen Sie einen SEO-Webkatalog anhand von 7 Kriterien und Risikosignalen und entscheiden Sie bei Alteinträgen: behalten, entfernen oder entwerten.

Frau vor einer Wand mit bunten Haftnotizen, davor sechs Personen mit Laptops an einem Besprechungstisch

Ein SEO-Webkatalog ist heute keine pauschale Kategorieentscheidung mehr, sondern eine strikte Einzelfallentscheidung. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Webkataloge generell gut oder schlecht für die Suchmaschinenoptimierung sind. Die Frage lautet vielmehr: Lohnt sich genau dieser eine Katalog, der gerade auf dem Tisch liegt, für genau diese eine Website?

Dieser Text liefert dafür ein festes, deterministisches Prüfraster. Es besteht aus sieben Kriterien und einer Liste von Risikosignalen, mit denen Sie vor einer etwaigen Eintragung klar entscheiden können. Zusätzlich erhalten Sie eine Handlungsanleitung für Einträge, die längst bestehen und nun geprüft werden müssen.

Es folgt hier bewusst keine Katalogliste und keine allgemeine Anmeldeanleitung. Wer eigenständig bewerten kann, benötigt keine vorgefertigte Liste. Wer hingegen blind eine Liste abarbeitet, hat die eigentliche Entscheidung nicht getroffen und geht ein unkalkulierbares Risiko ein.

Warum die Entscheidung für jeden Katalog einzeln begründet werden muss

Drei zentrale Ereignisse und Entwicklungen haben die Ausgangslage für Verzeichniseinträge fundamental verändert.

Der erste Wendepunkt war ein Update im Google-Algorithmus. Google startete am 24. April 2012 das Penguin-Update, das sich gezielt gegen Webspam und insbesondere gegen unnatürliche Linkmuster richtete. Seit diesem Tag ist die massenhafte, unüberlegte Eintragung in beliebige Verzeichnisse kein neutraler Vorgang mehr, der bestenfalls nichts bringt. Sie kann aktiv schaden. Googles Spam-Richtlinien führen “Links aus Verzeichnis- oder Bookmark-Seiten von geringer Qualität” ausdrücklich als Beispiel für ein Linkschema auf. Der Maßstab ist damit nicht mehr das Format des Webkatalogs an sich, sondern ausschließlich die Qualität des einzelnen Verzeichnisses.

Parallel dazu hat sich der Markt der Verzeichnisse selbst stark ausgedünnt. Das kostenpflichtige Yahoo Directory wurde zum 31. Dezember 2014 geschlossen, nachdem Yahoo diese Schließung bereits im September 2014 angekündigt hatte. Das Open Directory Project, allgemein als DMOZ bekannt und jahrelang der absolute Referenz-Webkatalog des Webs, wurde am 17. März 2017 eingestellt. Die beiden großen Verzeichnisse, an denen sich alle anderen orientierten und deren Empfehlung Gewicht hatte, existieren nicht mehr. Was von dem Markt übrig blieb, reicht von sorgfältig gepflegten Fachverzeichnissen bis zu vollautomatisierten Linkhalden. Das bloße Format allein sagt über die Qualität eines Angebots heute nichts mehr aus.

Hinzu kommt eine klare Kennzeichnungspflicht bei Gegenleistungen. Google verlangt, dass gekaufte oder gegen eine andere Leistung gesetzte Links mit den Attributen rel=“sponsored” oder rel=“nofollow” gekennzeichnet werden. Unqualifizierte bezahlte Links gelten als Verstoß gegen die Richtlinien. Am 10. September 2019 führte Google zudem die neuen Linkattribute rel=“sponsored” und rel=“ugc” ein und kündigte an, nofollow seither als Hinweis statt als strikte Anweisung zu behandeln. Für Ihre Bewertung eines Katalogs heißt das: Ein bezahlter Eintrag ist zulässig, aber nur als entsprechend gekennzeichneter Link. Wenn ein Katalogbetreiber diese Kennzeichnung nicht vornimmt, verstoßen Sie gegen die Richtlinien, wenn Sie den Link so akzeptieren. Der Wert des Eintrags muss in einem solchen Fall aus etwas anderem kommen als aus der puren Linkkraft.

Das Prüfraster: sieben Kriterien für die Einzelfallbewertung

Jedes der folgenden Kriterien wird mit 0, 1 oder 2 Punkten bewertet. Insgesamt sind 14 Punkte erreichbar. Die Prüfung dauert pro Katalog etwa zehn Minuten und erfordert kein spezielles Werkzeug außer einem normalen Webbrowser.

1. Redaktionelle Aufnahmeprüfung. Wird jeder Eintrag blind angenommen, oder gibt es eine echte redaktionelle Prüfung mit der Möglichkeit einer Ablehnung? Indizien für eine echte Prüfung sind klar benannte Aufnahmekriterien, eine sichtbare Bearbeitungszeit von mehreren Tagen und ein echter Ansprechpartner. Sie vergeben 2 Punkte bei nachweisbarer Redaktionsarbeit. Wenn die Freischaltung sofort und vollautomatisch in Sekunden erfolgt, vergeben Sie 0 Punkte.

2. Thematische oder regionale Passung. Deckt sich der Fokus des Katalogs mit Ihrem Fachgebiet oder Ihrem regionalen Einzugsgebiet? Ein regionales Handwerksverzeichnis passt hervorragend zu einem regionalen Handwerksbetrieb. Ein Allzweckkatalog mit den Rubriken Reisen, Kredite, Erotik und Handwerk auf einer Domain passt hingegen zu niemandem richtig. 2 Punkte gibt es bei einer engen thematischen oder regionalen Passung. 0 Punkte erhalten Sie für einen thematischen Bauchladen.

3. Eigene Reichweite des Katalogs. Wird der Katalog selbst von Nutzern gefunden und benutzt? Prüfen Sie, ob das Verzeichnis zu seinen eigenen Kategoriebegriffen in den Suchergebnissen sichtbar ist und ob es einen Markennamen hat, nach dem tatsächlich gesucht wird. Ein Verzeichnis, das selbst keine Nutzer hat, kann Ihnen logischerweise keine Nutzer schicken. 2 Punkte bei erkennbar eigener Sichtbarkeit und echtem Traffic. 0 Punkte bei einer Seite, die offensichtlich nur dafür existiert, Einträge entgegenzunehmen.

4. Indexierbarkeit der Zielseite. Entscheidend ist nicht die Startseite des Katalogs, sondern genau die Unterseite, auf der Ihr Eintrag am Ende landen würde. Ist diese Kategorieseite in der Google-Suche auffindbar? Wenn die Seite per robots.txt oder durch ein noindex-Tag aus dem Index ausgeschlossen ist, ist der Eintrag für die organische Suche völlig wertlos. 2 Punkte bei einer indexierten und auffindbaren Zielseite. 0 Punkte bei einer ausgeschlossenen oder gar nicht erst existierenden Kategorie.

5. Umfeld auf der Zielseite. Sehen Sie sich die Nachbareinträge auf der Seite genau an. Stehen dort erkennbare, seriöse Unternehmen mit funktionierenden Websites, oder dominieren abgelaufene Domains, Glücksspiel, offensichtlicher Betrug und leere Platzhalter? Ihr eigener Eintrag erbt immer den Eindruck seiner direkten Umgebung. 2 Punkte bei einer sauberen und gepflegten Nachbarschaft. 0 Punkte bei sichtbarem Spam-Umfeld.

6. Kosten und Gegenleistung im Verhältnis zum Nutzen. Setzen Sie den geforderten Preis nicht ins Verhältnis zu einem erhofften Linkwert, sondern zum erwarteten Besucher- oder Anfragenutzen. Ein gutes Fachverzeichnis, das Ihnen nachweislich Anfragen bringt, darf Geld kosten. Verlangt der Katalog Geld oder einen Pflicht-Rücklink von Ihrer Website, ist der Link eine Gegenleistung und muss zwingend als sponsored oder nofollow gekennzeichnet sein. Fehlt diese Kennzeichnung im Katalog, kalkulieren Sie den Eintrag komplett ohne jeden Linkwert. 2 Punkte erhalten Sie, wenn der zu erwartende Nutzen den Aufwand auch völlig ohne Linkeffekt rechtfertigt. 0 Punkte gibt es, wenn als einziger Nutzig nur der linkeffekt übrig bleibt.

7. Kontrolle über den eigenen Datensatz. Können Sie Ihren Eintrag später selbst ändern, korrigieren und löschen lassen? Gibt es ein Login für Eintragskunden oder eine zugesagte Löschmöglichkeit? Gibt es ein Impressum und eine erreichbare Adresse? Ein Eintrag mit einer falschen Telefonnummer, den niemand mehr korrigieren kann, ist ein dauerhaftes Ärgernis und schadet dem Ruf. 2 Punkte bei einem Login oder einer verbindlich zugesagten Löschmöglichkeit. 0 Punkte bei einem anonymen Betreiber ohne jeden Kontaktweg.

Auswertung des Prüfrasters

Tragen Sie die Punkte zusammen und nutzen Sie folgende Skala für Ihre Entscheidung:

  • 11 bis 14 Punkte: Eintragen. Der Katalog lohnt sich, auch wenn der Eintrag Geld kostet.
  • 7 bis 10 Punkte: Nur eintragen, wenn der Eintrag kostenlos ist und in unter 15 Minuten komplett erledigt ist.
  • 0 bis 6 Punkte: Nicht eintragen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Risikosignale: Wenn die Punktzahl nicht mehr zählt

Trifft eines der folgenden Signale zu, entfällt die vorherige Punktrechnung sofort. Die Antwort lautet in diesem Fall immer Nein. Diese Signale sind absolute Ausschlusskriterien, keine Punkteabzüge:

  • Der Katalog wirbt explizit mit Rankingverbesserung, besseren Positionen oder einem PageRank als Gegenleistung für den Eintrag.
  • Die Aufnahme erfolgt vollautomatisch in wenigen Sekunden, ohne jede redaktionelle Prüfung.
  • Ein Rücklink von Ihrer Website ist zwingende Pflichtbedingung für die Aufnahme in das Verzeichnis.
  • Der Katalog ist erkennbar Teil eines größeren Netzwerks: dutzende Verzeichnisse mit identischem Layout, identischen Textbausteinen und derselben Kontaktadresse im Impressum.
  • Die Seite besteht fast nur aus langen Linklisten, ohne eigene Inhalte, ohne Beschreibungen und ohne Pflege der Kategorien.
  • Es gibt kein Impressum und keinen erreichbaren Betreiber der Website.
  • Sie werden per Kaltakquise-Mail unaufgefordert zur Eintragung gedrängt, oft mit künstlicher Fristsetzung und Androhung von Nachteilen.

Handlungsanleitung für bestehende Alteinträge

Für Einträge, die in der Vergangenheit bereits getätigt wurden und nun in Ihrer Überprüfung auftauchen, gibt es genau drei Wege. Arbeiten Sie diese in der genannten Reihenfolge ab und behandeln Sie jeden einzelnen Eintrag isoliert.

1. Behalten. Der Eintrag bleibt unverändert bestehen, wenn der Katalog das obige Prüfraster auch heute noch bestehen würde, oder wenn er messbar Besucher an Ihre Website schickt. Prüfen Sie den Traffic in der Statistik Ihrer Website unter den Verweisquellen über einen Zeitraum von mindestens 90 Tagen. Nutzen Sie den Anlass der Prüfung, um die Daten im Katalog zu aktualisieren: Firmierung, Adresse, Telefonnummer und vor allem die Ziel-URL. Ein veralteter Datensatz schadet Ihrem Unternehmen mehr als ein schwacher Link nützt.

2. Entfernen. Der Eintrag muss verschwinden, wenn der Katalog ein Risikosignal zeigt und der Betreiber noch erreichbar ist. Schreiben Sie den Betreiber unter genauer Nennung der Eintrags-URL an und bitten Sie um die sofortige Löschung. Dokumentieren Sie sich Datum, Empfänger und die Antwort. Die Löschung direkt an der Quelle ist immer die sauberste und endgültigste Lösung, weil danach nichts mehr zu bewerten ist.

3. Entwerten. Erst wenn eine Löschung durch den Betreiber nachweislich nicht möglich ist, kommt das Disavow-Tool in der Google Search Console in Frage. Über dieses Tool lassen sich einzelne URLs oder ganze Domains für die Linkbewertung durch Google für ungültig erklären. Google empfiehlt den Einsatz ausdrücklich nur bei begründetem Verdacht auf schädliche Links. Ein Katalog, der Ihnen einfach nichts nützt, ist dafür kein ausreichender Fall. Ein Netzwerk aus automatisch befüllten Linkhalden, in dem Sie ohne Ihr Zutun gelandet sind und das Sie nicht löschen können, ist ein solcher Fall. Führen Sie die Textdatei für das Tool versionsweise und notieren Sie sich zu jedem Eintrag den konkreten Grund.

Was Sie für die Zukunft dokumentieren sollten

Halten Sie für jeden geprüften Katalog eine Zeile in einer Tabelle fest: Domain, Datum der Prüfung, erreichte Punktzahl, aufgetretene Risikosignale, Entscheidung, anfallende Kosten und bei bestehenden Einträgen die exakte Eintrags-URL. Diese Dokumentation ist der eigentliche Ertrag des gesamten Verfahrens. Sie macht Ihre Entscheidung jederzeit nachvollziehbar, verhindert unnötige Doppelprüfungen in der Zukunft und liefert nach einem Jahr die exakte Datengrundlage für die einzige Frage, die am Ende wirklich zählt: Welche dieser Einträge haben tatsächlich jemanden zu Ihrer Website geschickt?