Webkatalog Liste ohne Backlinkpflicht: geprüfte Web- und Branchenverzeichnisse
Vergleichen Sie deutschsprachige Web- und Branchenverzeichnisse ohne Backlinkpflicht nach Kosten, Anmeldeweg, Prüfung und Linkkennzeichnung.
Diese Webkatalog Liste ohne Backlinkpflicht vergleicht deutschsprachige beziehungsweise in Deutschland nutzbare Verzeichnisse, bei denen Unternehmen nach der redaktionellen Prüfung keine verpflichtende Rückverlinkung setzen müssen. Berücksichtigt werden allgemeine Webverzeichnisse, lokale Branchenbücher, Kartenplattformen und spezialisierte Anbieterportale.
Die Aufnahme in diese Liste ist keine Aussage über einen garantierten SEO-Effekt. Entscheidend sind vielmehr die fachliche oder regionale Relevanz, die Qualität der veröffentlichten Unternehmensdaten, nachvollziehbare Prüfprozesse und ein angemessenes Kostenmodell. Auch kostenpflichtige Verzeichnisse können sinnvoll sein, sofern die Zahlung transparent ausgewiesen wird und keine Rückverlinkung verlangt wird.
Stand der Erstprüfung: 20. Februar 2025. Geprüft wurden öffentlich erreichbare Anmelde-, Hilfe- und Angebotsseiten. Da Verzeichnisse ihre Bedingungen, Preise und Linkattribute ändern können, sollte der jeweilige Status vor einer Einreichung erneut kontrolliert werden.
Vergleich der Verzeichnisse
| Verzeichnis | Typ und Bezug | Kostenmodell | Anmeldeweg | Prüfung des Eintrags | Linkkennzeichnung | Prüfstatus |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Google Unternehmensprofil | Lokales Unternehmensverzeichnis, Google Suche und Maps | Grundprofil ohne Gebühr | Profil neu anlegen oder bestehenden Eintrag beanspruchen | Verifizierung durch Google, weitere automatische oder manuelle Prüfungen möglich | Technische Behandlung ausgehender Links kann sich ändern, kein Anspruch auf einen bestimmten Linktyp | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Bing Places for Business | Lokales Unternehmensverzeichnis für Bing und Bing Maps | Basiseintrag ohne erkennbare Gebühr | Unternehmen suchen, beanspruchen oder neu hinzufügen | Verifizierung der Unternehmenszugehörigkeit | Linkziel und Weiterleitung technisch variabel, kein zugesicherter Dofollow-Link | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Apple Business Connect | Standort- und Unternehmensprofile für Apple Dienste | Nutzung des Basiszugangs ohne erkennbare Gebühr | Anmeldung mit Apple Account, Unternehmen und Standorte bestätigen | Unternehmens- und Standortverifizierung | Kein verbindlich zugesichertes Linkattribut | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Gelbe Seiten | Deutsches Branchenverzeichnis mit regionalem Bezug | Basiseintrag und optionale kostenpflichtige Leistungen | Firma eintragen, Daten ändern oder Anbieter kontaktieren | Datenprüfung durch den Anbieter beziehungsweise zuständige Verlage | Darstellung abhängig vom gewählten Produkt, Linkattribute nicht als Leistung voraussetzen | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Das Örtliche | Regionales Branchen- und Telefonverzeichnis | Basisdaten und optionale Vermarktungsprodukte | Eintrag melden oder über den zuständigen Verlag bearbeiten lassen | Prüfung der Unternehmens- und Kontaktdaten | Website-Verlinkung kann vom Eintragsumfang abhängen, keine Garantie für ein bestimmtes Attribut | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| 11880.com | Branchenbuch und lokale Dienstleistersuche | Kostenloser Firmeneintrag sowie kostenpflichtige Zusatzangebote | Unternehmen eintragen oder vorhandenen Datensatz übernehmen | Prüfung und Freischaltung durch die Plattform möglich | Linkdarstellung abhängig von Profil und Produkt, technische Kennzeichnung variabel | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Cylex Deutschland | Allgemeines Firmen- und Branchenverzeichnis | Basisprofil kostenlos, optionale Premium-Funktionen | Registrierung, Firmensuche und Übernahme oder Neuanlage | Moderation und Datenprüfung möglich | Nutzergenerierter Profileintrag, Linkattribute können sich ändern | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Yelp Deutschland | Lokales Bewertungs- und Branchenverzeichnis | Unternehmensprofil grundsätzlich beanspruchbar, Werbung kostenpflichtig | Unternehmen suchen, Profil beanspruchen oder neu melden | Verifizierung und Moderation, zusätzlich Nutzerinhalte | Unternehmens- und Nutzerinhalte werden technisch unterschiedlich behandelt | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| wlw | B2B-Lieferanten- und Industrieverzeichnis | Basiseintrag und kostenpflichtige Leistungspakete | Unternehmen registrieren und Lieferantenprofil erstellen | Unternehmensprüfung und produktabhängige redaktionelle Bearbeitung | Verlinkung abhängig vom gebuchten Profil, kein bestimmtes Linkattribut zugesichert | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
| Webwiki Deutschland | Website-Verzeichnis mit Bewertungs- und Informationsfunktionen | Einreichung nach öffentlich sichtbarem Stand ohne verpflichtende Gegenleistung | Domain prüfen und Website zur Aufnahme vorschlagen | Automatische Auswertung sowie mögliche redaktionelle Kontrolle | Technische Weiterleitung oder Linkkennzeichnung kann variieren | Geprüft am 20.02.2025, keine Backlinkpflicht erkennbar |
Die Verzeichnisse im Einzelcheck
1. Google Unternehmensprofil
Ein Google Unternehmensprofil eignet sich vor allem für Unternehmen mit einem Standort oder einem klar definierten Einzugsgebiet. Das Profil kann ohne Gebühr hinzugefügt oder beansprucht werden. Eine Verlinkung von der eigenen Website zum Profil wird dafür nicht verlangt.
Neben Adresse, Telefonnummer und Website können Unternehmen Öffnungszeiten, Kategorien, Leistungen, Fotos und weitere Standortinformationen hinterlegen. Google prüft die Berechtigung zur Verwaltung eines Profils über ein Verifizierungsverfahren.
Für die lokale Sichtbarkeit sind vollständige und konsistente Angaben wichtiger als die Frage, welches Attribut der Website-Link besitzt. Google nennt Relevanz, Entfernung und Bekanntheit beziehungsweise Bedeutung als wesentliche Faktoren für lokale Ergebnisse. Ein vollständiges Profil erleichtert die Zuordnung zu passenden Suchanfragen, garantiert aber keine bestimmte Platzierung.
2. Bing Places for Business
Bing Places for Business ermöglicht es Unternehmen, einen bestehenden Eintrag zu beanspruchen oder einen neuen Datensatz anzulegen. Das Verzeichnis ist besonders für lokale Unternehmen interessant, die ihre Angaben in der Bing Suche und in Bing Maps kontrollieren möchten.
Die Plattform fragt unter anderem Kategorien, Kontaktdaten, Öffnungszeiten und die Unternehmenswebsite ab. Vor der Veröffentlichung kann eine Verifizierung erforderlich sein. Eine Rückverlinkung von der Unternehmenswebsite ist nach dem geprüften Stand keine Voraussetzung.
Bing Places ist weniger als klassischer Webkatalog und stärker als Verwaltungsoberfläche für lokale Unternehmensdaten zu verstehen. Der Nutzen liegt primär in korrekten Informationen innerhalb des Bing Ökosystems.
3. Apple Business Connect
Apple Business Connect richtet sich an Unternehmen, deren Standorte und Markeninformationen in Apple Diensten erscheinen sollen. Dazu zählen insbesondere Karten- und Standortdarstellungen. Unternehmen können sich anmelden, ihre Organisation bestätigen und anschließend einzelne Standorte verwalten.
Eine verpflichtende Verlinkung zu Apple ist im regulären Anmeldeprozess nicht vorgesehen. Die Plattform verlangt jedoch eine nachvollziehbare Zuordnung zwischen dem Antragsteller und dem Unternehmen. Der Prüfaufwand kann deshalb höher sein als bei einem einfachen Webkatalogformular.
Für Betriebe mit Laufkundschaft, Filialen oder lokalem Einzugsgebiet ist der Eintrag in erster Linie wegen der Datenkontrolle relevant. Er sollte nicht nur als Quelle eines externen Links betrachtet werden.
4. Gelbe Seiten
Gelbe Seiten ist ein etabliertes deutsches Branchenverzeichnis mit regionalen Suchfunktionen. Unternehmen können Basisdaten melden oder vorhandene Angaben korrigieren lassen. Darüber hinaus werden kostenpflichtige Präsentations- und Werbeleistungen angeboten.
Ob eine Website prominent verlinkt wird, kann vom konkreten Eintrag und dem gewählten Produkt abhängen. Eine Rückverlinkung ist nach dem geprüften Stand keine allgemeine Aufnahmebedingung. Vor dem Abschluss eines kostenpflichtigen Angebots sollten Unternehmen prüfen, welche Inhalte, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen tatsächlich enthalten sind.
Die Plattform ist vor allem dann relevant, wenn potenzielle Kunden aktiv nach einer Branche in einem bestimmten Ort suchen.
5. Das Örtliche
Das Örtliche verbindet Brancheninformationen mit lokalen Telefon- und Adressdaten. Einträge werden teilweise über regionale Verlage und Datenpartner verwaltet. Dadurch kann sich der genaue Bearbeitungsweg je nach Unternehmensstandort unterscheiden.
Für die Aufnahme oder Korrektur eines Eintrags ist keine Rückverlinkung vorgeschrieben. Zusätzliche Darstellungsoptionen können kostenpflichtig sein. Unternehmen sollten bei der Prüfung insbesondere darauf achten, ob Adresse, Rufnummer, Kategorie und Einzugsgebiet korrekt wiedergegeben werden.
Ein Eintrag ist vor allem für lokal tätige Betriebe geeignet. Für reine Onlineangebote ohne regionalen Bezug ist die Plattform meist weniger passend.
6. 11880.com
11880.com bietet eine lokale Firmen- und Dienstleistersuche. Unternehmen können einen Firmeneintrag anlegen beziehungsweise einen bestehenden Datensatz übernehmen. Neben dem Basiseintrag vermarktet der Anbieter zusätzliche Produkte zur Darstellung und Reichweitensteigerung.
Eine Verlinkung von der eigenen Website zurück zum Verzeichnis ist nach dem geprüften Stand nicht verpflichtend. Kostenpflichtige Optionen sollten getrennt vom eigentlichen Verzeichniseintrag bewertet werden. Relevant sind der konkrete Leistungsumfang, die Vertragsdauer und die Frage, welche Profildaten öffentlich erscheinen.
7. Cylex Deutschland
Cylex ist ein allgemeines Firmenverzeichnis, in dem Unternehmen Profile mit Kontaktdaten, Kategorien, Beschreibungen und teilweise weiteren Inhalten verwalten können. Der Anbieter kombiniert kostenlose Basisfunktionen mit kostenpflichtigen Erweiterungen.
Für den Basiseintrag ist keine verpflichtende Rückverlinkung erkennbar. Profile und Änderungen können moderiert werden. Unternehmen sollten sachliche Beschreibungen verwenden und übermäßige Wiederholungen von Suchbegriffen vermeiden.
Da Inhalte von Unternehmen selbst angelegt werden, kann die Plattform externe Links als nutzergenerierte Inhalte behandeln. Das konkrete Linkattribut sollte nicht als dauerhaft zugesicherte Eigenschaft verstanden werden.
8. Yelp Deutschland
Yelp eignet sich vor allem für lokale Geschäfte, Gastronomie, Freizeitangebote und personenbezogene Dienstleistungen. Unternehmen können vorhandene Profile beanspruchen oder fehlende Betriebe melden. Nutzerbewertungen bilden einen wesentlichen Teil der Plattform.
Die Verwaltung eines Unternehmensprofils setzt keine Rückverlinkung voraus. Kosten entstehen insbesondere bei optionalen Werbe- und Zusatzprodukten. Weil Unternehmensangaben und Nutzerbeiträge nebeneinanderstehen, haben Aktualität, sachliche Reaktionen und korrekte Stammdaten eine besondere Bedeutung.
9. wlw
wlw, früher als Wer liefert was bekannt, ist ein spezialisiertes B2B-Verzeichnis für Hersteller, Händler und Dienstleister. Im Unterschied zu allgemeinen Branchenbüchern stehen Lieferfähigkeit, Produktgruppen und geschäftliche Beschaffung im Vordergrund.
Die Plattform bietet unterschiedliche Profil- und Leistungspakete. Eine Rückverlinkung ist keine allgemeine Voraussetzung für die Registrierung. Vor allem für Industrieunternehmen und B2B-Anbieter kann der fachliche Bezug wertvoller sein als die bloße Existenz eines Website-Links.
10. Webwiki Deutschland
Webwiki erfasst und bewertet Websites anhand öffentlich zugänglicher Informationen und Nutzersignale. Betreiber können prüfen, ob eine Domain bereits vorhanden ist, und gegebenenfalls eine Aufnahme oder Anpassung anstoßen.
Eine verpflichtende Gegenverlinkung war zum Prüfzeitpunkt nicht erkennbar. Da Datenerfassung, Weiterleitungen und technische Linkbehandlung automatisiert verändert werden können, sollte der Eintrag regelmäßig kontrolliert werden. Webwiki ist eher als allgemeines Website-Verzeichnis denn als lokales Branchenbuch einzuordnen.
Nach welchen Kriterien wird die Liste gepflegt?
Ein Verzeichnis wird nur aufgenommen, wenn der Anmelde- oder Korrekturweg öffentlich nachvollziehbar ist und keine verpflichtende Rückverlinkung verlangt wird. Zusätzlich fließen folgende Kriterien in die Bewertung ein:
- Erkennbarer Verzeichniszweck: Die Plattform muss Unternehmen, Websites, Anbieter oder Standorte strukturiert auffindbar machen.
- Passender Zielmarkt: Das Angebot muss deutschsprachig oder für Unternehmen in Deutschland sinnvoll nutzbar sein.
- Transparentes Kostenmodell: Kostenlose Basisprofile, kostenpflichtige Pakete und werbliche Zusatzleistungen werden getrennt ausgewiesen.
- Nachvollziehbare Prüfung: Verifizierung, Moderation oder redaktionelle Freigabe müssen zumindest grundsätzlich erkennbar sein.
- Kein Linkversprechen: Dofollow-Links oder bestimmte SEO-Wirkungen sind keine Voraussetzung für die Aufnahme.
- Regelmäßige Kontrolle: Prüfdatum und Status werden dokumentiert. Geänderte Bedingungen führen zu einer Aktualisierung oder Entfernung.
Was bedeutet „ohne Backlinkpflicht“ genau?
Ohne Backlinkpflicht bedeutet, dass die eigene Website keinen Gegenlink zum Verzeichnis setzen muss, um einen Eintrag zu beantragen oder dauerhaft veröffentlicht zu halten. Nicht ausgeschlossen sind freiwillige Hinweise, kostenpflichtige Zusatzprodukte oder eine technische Verifizierung über andere Wege.
Die fehlende Rücklinkpflicht sagt nichts darüber aus, ob ein Verzeichnislink indexierbar ist, über eine Weiterleitung läuft oder mit rel="nofollow", rel="ugc" beziehungsweise rel="sponsored" gekennzeichnet wird. Google empfiehlt rel="sponsored" für bezahlte Links und rel="ugc" für nutzergenerierte Verlinkungen. rel="nofollow" bleibt zulässig, wenn die anderen Werte nicht passen.
Von Konstruktionen, bei denen zahlreiche Partnerseiten ausschließlich zur gegenseitigen Verlinkung aufgebaut werden, ist Abstand zu nehmen. Google nennt übermäßigen gegenseitigen Linktausch und Partnerseiten, die allein der gegenseitigen Verlinkung dienen, ausdrücklich als mögliche Formen von Linkspam.
So wählen Unternehmen passende Verzeichnisse aus
Nicht jedes Unternehmen benötigt Einträge in allen genannten Plattformen. Lokale Betriebe sollten zuerst die großen Karten- und Standortdienste sowie relevante regionale Branchenbücher prüfen. B2B-Anbieter profitieren eher von spezialisierten Lieferantenverzeichnissen. Ein allgemeines Website-Verzeichnis kommt nur infrage, wenn Kategorie, Datenqualität und Umfeld zum Angebot passen.
Vor jeder Anmeldung sollten folgende Fragen beantwortet werden:
- Passt das Verzeichnis zur Branche, Region und Zielgruppe?
- Sind Betreiber, Kontaktmöglichkeiten und Kosten transparent?
- Lassen sich falsche Angaben später ändern oder löschen?
- Wird der Eintrag geprüft oder ungefiltert veröffentlicht?
- Ist klar, welche Leistungen kostenlos und welche kostenpflichtig sind?
- Wirkt das Umfeld redaktionell gepflegt oder überwiegend automatisiert?
- Sind Firmenname, Adresse, Telefonnummer und Website konsistent?
Links helfen Suchmaschinen unter anderem dabei, neue Seiten zu entdecken und Inhalte einzuordnen. Daraus folgt jedoch nicht, dass möglichst viele Verzeichniseinträge automatisch bessere Rankings erzeugen. Sinnvoll sind Einträge, die Nutzern korrekte Informationen liefern und in einem fachlich oder regional passenden Umfeld erscheinen.
Hinweis zur laufenden Verifizierung
Die Angaben dieser Liste sind Momentaufnahmen. Verzeichnisse können Registrierungswege, Preise, Prüfverfahren und Linkkennzeichnungen jederzeit ändern. Vor einer Einreichung sollten deshalb die aktuellen Geschäftsbedingungen und Produktbeschreibungen des jeweiligen Anbieters kontrolliert werden.
Ein Prüfstatus „keine Backlinkpflicht erkennbar“ bedeutet, dass auf den öffentlich zugänglichen Anmelde- und Hilfeseiten zum angegebenen Datum keine verpflichtende Gegenverlinkung festgestellt wurde. Er ist keine Garantie dafür, dass einzelne Sonderprodukte, Aktionen oder individuelle Verträge dieselben Bedingungen verwenden.
