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Website in Suchmaschinen eintragen: welches Tool bringt eine Seite wirklich in den Index?

Der Vergleich zeigt, welche Tools Google, Bing und weitere Indizes erreichen, welche Grenzen gelten und wie sich die Indexierung sicher prüfen lässt.

Zwei Männer arbeiten in einem hellen Büro nebeneinander am Laptop, auf dem Bildschirm Programmcode

Zu diesem Suchbegriff stehen zwei völlig verschiedene Produktarten nebeneinander. Auf der einen Seite die offiziellen Werkzeuge der Suchmaschinen selbst: das URL-Prüftool der Google Search Console, die URL-Übermittlung der Bing Webmaster Tools, das Protokoll IndexNow und Yandex Webmaster. Auf der anderen Seite Masseneintragsdienste, die eine Übermittlung an über 250 Suchmaschinen versprechen.

Vor jedem Vergleich steht eine Tatsache, die den Nutzen aller dieser Tools begrenzt: Eine Website muss gar nicht angemeldet werden, um in den Google-Index zu gelangen. Googlebot findet Seiten über Links und über die Sitemap von selbst, wie Google in seiner Dokumentation zum Erscheinen in der Google-Suche beschreibt. Ein Eintragstool beschleunigt die Entdeckung, es ist aber keine Voraussetzung für die Indexierung. Diese Seite bewertet deshalb die Werkzeuge; die eigentliche Eintragsanleitung steht auf der Schwesterseite.

Vier Fragen, an denen sich jedes Eintragstool messen lässt

  1. Erreicht es einen eigenständigen Index? Ein Webkatalog, eine Linkliste oder eine Metasuche ist kein Index, sondern eine Website, die selbst indexiert werden will.
  2. Nutzt es einen authentifizierten Weg? Jede offizielle Schnittstelle setzt eine bestätigte Inhaberschaft an der Domain voraus. Wer sie nicht nachweist, kann nichts einreichen.
  3. Wie ist es begrenzt? Alle offiziellen Wege arbeiten mit Kontingenten. Ein Anbieter, der unbegrenzte Einreichungen verspricht, benutzt entweder nicht den offiziellen Weg oder er zählt Ziele, die nichts auslösen.
  4. Lässt sich die Wirkung unabhängig prüfen? Ein Versandprotokoll des Anbieters ist kein Indexnachweis.
ToolErreichter IndexVoraussetzungGrenzeWas es tatsächlich auslöst
Search Console, URL-PrüftoolGooglebestätigte PropertyTageskontingent je Propertyeinzelne URL wird zur Prüfung eingereicht
Bing Webmaster ToolsBing, dadurch auch Yahoo und DuckDuckGoverifizierte Website oder Import aus der Search ConsoleTageskontingent je Domaineinzelne URLs gehen direkt an Bing
IndexNowBing, Yandex, Seznam, NaverSchlüsseldatei auf dem eigenen HostMissbrauchsschutz seitens der Empfängermeldet neue, geänderte und gelöschte URLs automatisiert
Yandex WebmasterYandexbestätigte Inhaberschafttäglich erneuertes Kontingentvermerkt URLs für einen erneuten Crawl
Masseneintragsdienstmeist keiner, überwiegend Kataloge und Linklistenoft nur die Eingabe einer URLAngabe des Anbietersruft Formulare und Verzeichnisse auf, ohne authentifizierte Indexmeldung

Google Search Console: das einzige Werkzeug, das bei Google zählt

Die Search Console ist kostenlos. Über ihr URL-Prüftool lässt sich eine einzelne Seite zur Indexierung einreichen und zugleich abfragen, was Google über sie weiß: ob sie gecrawlt wurde, ob sie indexiert ist und welche Hindernisse dem entgegenstehen. Diese Doppelfunktion aus Einreichen und Nachschlagen hat kein Drittanbieterprodukt.

Vor jeder Einreichung muss die Inhaberschaft an der Property bestätigt sein. Das ist der Punkt, an dem die meisten kommerziellen Angebote technisch scheitern: Ein Tool ohne Zugriff auf die verifizierte Property kann bei Google keine Indexierung beantragen. Die Eingabe einer fremden URL in ein Formular ersetzt die Bestätigung nicht.

Die Zahl der Indexierungsanfragen ist zusätzlich durch ein Tageskontingent pro Property gedeckelt. Ein Dienst, der massenhafte Einzelanfragen bei Google verspricht, kann dieses Kontingent nicht umgehen. Er könnte es nur ausschöpfen, und dafür bräuchte er wieder Zugriff auf die Property.

Bleibt Googles Indexing API. Sie ist offiziell nur für Seiten mit JobPosting-Markup oder mit BroadcastEvent-Markup vorgesehen, also für Stellenanzeigen und Livestreams. Sie ist keine allgemeine Schnittstelle, über die sich beliebige Seiten einer Website melden lassen. Wer sie als Massenkanal für normale Ratgeber- oder Leistungsseiten anbietet, benutzt sie zweckentfremdet.

Bing Webmaster Tools: das beste Preis-Leistungs-Verhältnis pro Aufwand

In den Bing Webmaster Tools lassen sich URLs direkt übermitteln, ebenfalls im Rahmen eines Tageskontingents. Der praktische Vorteil liegt im Einstieg: Wer bereits eine verifizierte Property in der Google Search Console besitzt, kann sie importieren, statt die Inhaberschaft ein zweites Mal mit Datei oder Meta-Tag nachzuweisen.

Die Reichweite ist größer, als der Name vermuten lässt. Yahoo-Suchergebnisse werden von Bing ausgeliefert, und auch DuckDuckGo bezieht seine klassischen Websuchergebnisse überwiegend von Bing. Eine Übermittlung an Bing deckt diese Oberflächen mit ab. Sie sind deshalb keine eigenständigen Eintragungsziele, auch wenn Ziellisten von Masseneintragsdiensten sie gern einzeln aufführen und mitzählen.

IndexNow: der einzige sinnvolle Dauerbetrieb

IndexNow ist kein Verzeichnis, sondern ein offenes Benachrichtigungsprotokoll. Ein CMS, ein Plugin oder der eigene Veröffentlichungsprozess meldet damit, dass eine URL neu ist, sich geändert hat oder gelöscht wurde. Die Verifizierung läuft über eine Schlüsseldatei auf dem eigenen Host, was denselben Zweck erfüllt wie die Property-Bestätigung: Der Absender weist nach, dass er für diese Domain sprechen darf.

Unterstützt wird das Protokoll laut indexnow.org unter anderem von Bing, Yandex, Seznam und Naver. Google gehört nicht dazu. Das ist die wichtigste Einschränkung überhaupt, denn viele Plugins werben mit sofortiger Indexierung, ohne diese Lücke zu benennen. Ein aktives IndexNow-Setup verändert am Google-Index zunächst nichts.

Der Nutzen skaliert mit der Änderungsfrequenz. Für Shops, Stellenbörsen, Nachrichten oder Portale mit täglich neuen Seiten ist IndexNow das einzige Werkzeug in dieser Liste, das ohne manuelle Arbeit läuft. Für eine kleine Unternehmenswebsite mit fünf Seiten, die zweimal im Jahr geändert werden, ist der Gewinn gegenüber einer sauberen Sitemap gering.

Yandex Webmaster: nur bei passender Zielgruppe

Yandex Webmaster bietet ein eigenes Werkzeug, um einzelne Seiten für einen erneuten Crawl vorzumerken, ebenfalls nach bestätigter Inhaberschaft und innerhalb eines täglich erneuerten Kontingents. Technisch ist es ein echtes Eintragstool, weil die Meldung im offiziellen System der Suchmaschine landet. Praktisch ist es für die meisten deutschsprachigen Websites nachrangig und wird ohnehin von IndexNow mitbedient.

Was Masseneintragsdienste mit über 250 Suchmaschinen wirklich auslösen

Dieser Markt ist zum Keyword sichtbar präsent. Ein Anbieter wirbt in den Suchergebnissen mit kostenlosem Eintrag in über 250 Suchmaschinen, Webkataloge und Linklisten innerhalb von 24 Stunden. Die Zusammensetzung dieser Zahl ist der entscheidende Punkt: Der Großteil der Ziele sind Kataloge und Linklisten, keine eigenständigen Indizes. Es gibt keine 250 unabhängigen Webindizes mit jeweils eigener funktionierender Einreichungsschnittstelle.

Was übrig bleibt, lässt sich an den vier Fragen oben durchspielen. Ohne bestätigte Property kein Weg über das URL-Prüftool. Ohne Schlüsseldatei auf dem fremden Host keine gültige IndexNow-Meldung. Bleiben Formulare, Verzeichnisse und Ping-Aufrufe.

Ein Teil dieser Dienste begründet seine Wirkung bis heute mit einem Sitemap-Ping an Google. Diesen Endpunkt hat Google 2023 abgeschaltet. Aufrufe dorthin lösen bei Google nichts mehr aus. Wenn ein Anbieter also mit einer Übermittlung an Google wirbt, aber weder nach einer Property-Freigabe noch nach einer Datei auf dem Server fragt, dann bleibt keine plausible Technik mehr übrig, mit der er die Meldung abgesetzt haben könnte.

Ein belastbares Angebot nennt umgekehrt genau vier Dinge: welche Suchmaschinen direkt angesprochen werden, über welche offizielle Schnittstelle, wie die Inhaberschaft geprüft wird und welchen Empfangsnachweis der Kunde bekommt.

Kein Tool überschreibt eine technische Sperre

Eine per robots.txt gesperrte oder mit noindex ausgezeichnete Seite wird auch nach erfolgreicher Übermittlung nicht indexiert. Kein Eintragstool hebt diese Anweisungen auf, und eine wiederholte Einreichung ändert daran nichts. Dasselbe gilt für Seiten hinter einem Login, für Serverfehler und für URLs, die auf eine andere Adresse weiterleiten.

Auch ohne Sperre bleibt die Aufnahme eine Entscheidung der Suchmaschine. Duplikate, eine abweichende Canonical-Auswahl oder zu geringe inhaltliche Eigenständigkeit führen dazu, dass eine technisch einwandfreie Seite draußen bleibt. Das Tool meldet eine URL an, mehr nicht.

So weist man die Wirkung eines Tools nach

Ob eine Seite im Index steht, lässt sich unabhängig vom eingesetzten Tool an zwei Stellen prüfen: im Bericht zur Seitenindexierung in der Search Console und über die site:-Abfrage in der Suche. Diese Prüfung ist der einzige belastbare Nachweis für die Wirkung eines Eintragstools. Alles andere ist Selbstauskunft des Anbieters.

Ein sauberer Test besteht aus vier festgehaltenen Zeitpunkten: der dokumentierte Indexstatus vor der Übermittlung, der Zeitpunkt der Einreichung samt Empfangsstatus der offiziellen Schnittstelle, der spätere Crawl-Zeitpunkt aus dem URL-Prüftool und der bestätigte Indexstatus einige Tage danach. Eine Statusmeldung wie „Gecrawlt, zurzeit nicht indexiert“ ist dabei kein Widerspruch: Sie zeigt, dass die Übermittlung funktioniert hat und die Indexierung trotzdem ausblieb.

Die site:-Abfrage taugt als schnelle Gegenprobe für einzelne URLs, nicht als Inventarliste des Index. Rankings und Traffic sind als Funktionsnachweis unbrauchbar, weil sie von zu vielen anderen Faktoren abhängen.

Die Entscheidung in drei Sätzen

Für einzelne Google-URLs ist das URL-Prüftool der Search Console das passende und einzige Werkzeug. Für Bing samt Yahoo und DuckDuckGo genügt die URL-Übermittlung der Bing Webmaster Tools, deren Einrichtung sich per Import aus der Search Console abkürzen lässt. Wer regelmäßig veröffentlicht, ergänzt IndexNow für die teilnehmenden Suchmaschinen und behält im Kopf, dass Google dort nicht mitliest.

Masseneintragsdienste bieten keinen gleichwertigen Zugang zu relevanten Indizes, weil ihnen genau die Voraussetzung fehlt, die jeder offizielle Weg verlangt: der Nachweis, dass sie für diese Domain sprechen dürfen. Entscheidend ist nicht die Zahl der versprochenen Ziele, sondern ob ein authentifizierter Übertragungsweg existiert und ob sich die Indexierung anschließend unabhängig belegen lässt.