Was ist Affiliate Marketing online? Der Weg vom Link bis zur Provision
Wie aus einem Affiliate-Link eine Provision wird: Tracking, Attribution, Vergütungsmodelle und Kennzeichnungspflichten Schritt für Schritt erklärt.
Affiliate Marketing online ist ein erfolgsabhängiges Marketingmodell: Ein Affiliate verweist über einen individuell zugeordneten Link auf das Angebot eines Anbieters und kann für vermittelte Besuche, Registrierungen oder Verkäufe eine vorher vereinbarte Vergütung erhalten. Bezahlt wird also nicht die Werbefläche, sondern das messbare Ergebnis. Damit das funktioniert, braucht es eine technische Kette, die jede Vermittlung einem Affiliate zuordnet: Link, Klick, Tracking, Attribution, Conversion, Provision.
Dieser Artikel erklärt genau diese Kette. Er beantwortet nicht die Frage, welches Netzwerk oder welches Programm man wählen sollte, und er beschreibt keinen Geschäftsaufbau. Er beschreibt, was zwischen dem Klick eines Nutzers und der Gutschrift auf einem Affiliate-Konto tatsächlich passiert, welche Daten dabei fließen und welche rechtlichen Regeln den Vorgang einrahmen.
Die vier Rollen im System
Jede Vermittlung im Affiliate Marketing berührt bis zu vier Beteiligte. Ihre Namen wechseln je nach Plattform, ihre Funktion nicht.
Der Anbieter (Merchant, Advertiser, Händler) betreibt das Angebot, das beworben wird: einen Shop, eine Software, eine Versicherung, eine Buchungsstrecke. Er definiert, welche Handlung vergütet wird, wie hoch die Provision ausfällt und welche Werbemethoden erlaubt sind.
Der Affiliate (Publisher, Partner, Vertriebspartner) verweist auf dieses Angebot. Das kann über einen Blogbeitrag geschehen, über ein Video, einen Newsletter, einen Preisvergleich oder eine Gutscheinseite. Entscheidend ist nicht das Format, sondern dass der Verweis den individuellen Link des Affiliates trägt.
Der Nutzer klickt, entscheidet und kauft oder eben nicht. Er ist der Einzige in der Kette, der kein wirtschaftliches Interesse an der Vermittlung hat, und deshalb derjenige, dessen Schutz die rechtlichen Regeln in diesem Feld organisieren.
Das Affiliate-Netzwerk oder die Tracking-Plattform sitzt in vielen, aber nicht in allen Konstellationen dazwischen. Es stellt die Technik, zählt Klicks und Verkäufe, führt das Konto, rechnet ab und schlichtet im Streitfall. Betreibt ein Anbieter sein Partnerprogramm selbst, übernimmt er diese Aufgaben in Eigenregie; Amazon Associates beziehungsweise das deutsche Amazon PartnerNet ist ein Beispiel für ein solches direkt betriebenes Programm, über das Publisher qualifizierte Käufe vermitteln und Werbekostenerstattungen erhalten können.
Das Beispiel, das diesen Artikel begleitet
Um den Ablauf anschaulich zu halten, zieht sich ein konstruiertes Beispiel durch die folgenden Abschnitte. Es dient der Veranschaulichung; die Zahlen sind angenommen und keine Marktdaten.
Ein Fahrradblog veröffentlicht einen Erfahrungsbericht über wintertaugliche Fahrradbeleuchtung. Im Text steht ein Link auf ein Modell, das der Autor selbst gefahren ist. Der Link zeigt auf den Shop eines Händlers, der ein Partnerprogramm betreibt. Angenommen sei eine Provision von acht Prozent auf den Nettowarenwert, ein Cookie-Zeitraum von 30 Tagen und ein Vorbehalt von 45 Tagen bis zur Freigabe. Ein Leser klickt am Dienstagabend, legt die Lampe in den Warenkorb, kauft aber erst am Samstag, nachdem er zwischendurch noch zwei Testberichte gelesen hat.
An diesem einen Vorgang hängen alle Fragen, die das System zu beantworten hat: Woher weiß der Shop am Samstag, dass der Blog den Besuch vermittelt hat? Was passiert, wenn der Leser zwischendurch noch über eine Gutscheinseite kommt? Und was, wenn er die Lampe drei Wochen später zurückschickt?
Schritt 1: Das Partnerprogramm legt die Regeln fest
Bevor irgendetwas getrackt wird, existiert ein Vertrag. Das Partnerprogramm beschreibt, welche Handlung vergütet wird und unter welchen Bedingungen. Diese Definition ist die eigentliche Grundlage des Modells, denn sie entscheidet, was überhaupt als Vermittlung gilt.
Typische Bestandteile sind: die vergütete Aktion (Kauf, abgeschlossene Registrierung, qualifizierte Anfrage), die Provisionshöhe, die Gültigkeitsdauer der Zuordnung, die Attributionsregel, Ausschlüsse (etwa bestimmte Produktgruppen, Bestandskunden oder Bestellungen mit fremdem Gutscheincode), erlaubte und verbotene Werbeformen sowie die Fristen für Prüfung, Storno und Auszahlung.
Der Punkt, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird: Die vergütete Handlung muss eindeutig definiert sein. “Lead” kann eine abgeschickte E-Mail-Adresse bedeuten oder einen vom Vertrieb qualifizierten Interessenten mit Budget und Termin. Zwischen beiden liegt in der Vergütung oft ein zweistelliger Faktor.
Im Beispiel gilt: vergütet wird der bezahlte, nicht stornierte Kauf, Zubehör eingeschlossen, Gutscheinportale ausgeschlossen.
Schritt 2: Der Affiliate-Link trägt die Kennung
Nach der Aufnahme ins Programm erhält der Affiliate eine eindeutige Kennung, die Publisher-ID. Sie steckt in jedem Link, den er verwendet. Ein Affiliate-Link besteht im Kern aus drei Informationen: wohin der Nutzer soll, wer ihn schickt und aus welcher Kampagne der Klick stammt.
Technisch existieren dafür zwei verbreitete Bauformen. Bei der ersten zeigt der Link zunächst auf einen Redirect-Server des Netzwerks, der den Klick protokolliert und den Nutzer anschließend weiterleitet. Bei der zweiten zeigt der Link direkt auf die Zielseite und trägt die Kennung als Parameter in der URL, etwa in Form eines Anhängsels hinter dem Fragezeichen.
Zwei Zusatzfunktionen sind für das Verständnis des Datenflusses wichtig:
Deeplinks führen nicht auf die Startseite, sondern auf genau das Produkt, über das der Affiliate schreibt. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern ein Qualitätsmerkmal: Je kürzer der Weg zwischen Versprechen und Angebot, desto geringer der Abbruch.
SubIDs sind frei belegbare Zusatzparameter, mit denen der Affiliate seine eigenen Quellen unterscheidet, etwa einzelne Artikel, Platzierungen oder Newsletter-Ausgaben. Der Anbieter bekommt sie mitgeliefert und spiegelt sie in der Abrechnung zurück. Sie sind der Grund, warum ein Affiliate überhaupt sagen kann, welcher seiner Texte etwas bewirkt hat.
Schritt 3: Der Klick und die Weiterleitung
Klickt der Leser im Beispiel auf den Link, passieren innerhalb weniger hundert Millisekunden mehrere Dinge. Der Klick erreicht den Redirect oder die Zielseite, das System registriert Zeitpunkt, Publisher-ID, Kampagne, Zielprodukt und technische Rahmendaten wie Gerätetyp und ungefähre Herkunftsregion. Anschließend wird der Nutzer auf die Produktseite des Shops weitergeleitet.
Aus Nutzersicht ist das ein einziger Seitenaufruf. Aus Systemsicht ist es der Moment, in dem die spätere Zuordnung angelegt wird. Alles, was danach geschieht, hängt daran, dass dieser Klick sauber erfasst und der richtigen Kennung zugeordnet wurde.
Schritt 4: Tracking, also die Frage nach der Herkunft
Tracking beantwortet eine einzige Frage: Woher kam dieser Besuch? Im Beispiel liegen zwischen Klick und Kauf vier Tage, und in diesen vier Tagen muss die Information überdauern. Dafür gibt es mehrere Verfahren, die in der Praxis kombiniert werden.
Cookie-Tracking
Das klassische Verfahren legt beim Klick ein Cookie im Browser des Nutzers ab, das die Publisher-ID und den Zeitstempel enthält. Kauft derselbe Browser innerhalb der vereinbarten Frist, liest der Shop das Cookie aus und meldet die Bestellung samt Kennung an das Tracking-System.
Die Grenzen dieses Verfahrens sind bekannt und strukturell: Das Cookie gilt nur für einen Browser auf einem Gerät. Wer abends am Handy klickt und morgens am Laptop kauft, bricht die Kette. Wer Cookies löscht oder in einem privaten Fenster surft, ebenfalls. Und Drittanbieter-Cookies werden von mehreren Browsern eingeschränkt oder blockiert, was Affiliate-Tracking über fremde Domains unzuverlässig macht.
Server-to-Server-Tracking
Beim Server-to-Server-Verfahren, oft Postback-Tracking genannt, wird die Kennung nicht im Browser gespeichert, sondern beim Klick an ein System des Anbieters übergeben und dort einer eigenen Klick-ID zugeordnet. Kommt es zur Bestellung, meldet der Server des Anbieters die Conversion mitsamt dieser Klick-ID direkt an das Tracking-System, ohne Umweg über den Browser.
Das Verfahren ist robuster gegenüber Browser-Einschränkungen, verlagert aber Aufwand und Vertrauen: Der Affiliate sieht nur noch, was der Anbieter meldet. Deshalb sind Testbestellungen und der Abgleich eigener Klickzahlen mit den gemeldeten Conversions in der Praxis kein Misstrauen, sondern Handwerk.
Gutscheincodes und Parameter
Ein drittes, technisch simples Verfahren ordnet Vermittlungen über individuelle Gutschein- oder Aktionscodes zu. Es überlebt Gerätewechsel und Cookie-Löschung, verwischt aber die Herkunft: Ein Code, der über Umwege verbreitet wird, erzeugt Provisionen ohne die zugehörige Vermittlungsleistung. Aus diesem Grund schließen viele Programme Gutscheinquellen ausdrücklich aus, so auch das Programm im Beispiel.
Schritt 5: Attribution, also wem die Vermittlung gehört
Tracking sagt, woher ein Besuch kam. Attribution entscheidet, wem er zugerechnet wird. Beides wird oft in einem Atemzug genannt, ist aber getrennt: Erst wenn mehrere Kontaktpunkte beteiligt sind, zeigt sich der Unterschied.
Im Beispiel klickt der Leser am Dienstag auf den Blog-Link, sieht am Donnerstag eine Anzeige und landet am Samstag über eine Suchmaschine erneut im Shop. Drei Kontakte, eine Bestellung, eine Provision. Welche Regel greift, steht im Partnerprogramm.
Last Click rechnet die Bestellung dem letzten Affiliate-Klick vor dem Kauf zu. Es ist die verbreitetste Regel, weil sie einfach, nachvollziehbar und streitarm ist. Sie bevorzugt systematisch Kontaktpunkte nah am Kaufabschluss, also Preisvergleiche, Gutscheinseiten und Retargeting, und benachteiligt die frühe Recherchephase, in der Inhalte wie der Erfahrungsbericht im Beispiel wirken.
First Click rechnet dem ersten Kontakt zu und dreht diese Verzerrung um.
Cookie-Zeitraum begrenzt beide Regeln zeitlich. 30 Tage bedeuten: Liegt zwischen Klick und Kauf mehr Zeit, entsteht kein Anspruch. Kurze Fristen von wenigen Stunden bis zu einem Tag sind bei Programmen mit sehr schneller Kaufentscheidung üblich, lange Fristen bei erklärungsbedürftigen Produkten.
Kanalübergreifende Attributionsmodelle verteilen den Wert einer Bestellung auf mehrere Kontakte. Sie bilden die Realität besser ab, erzeugen aber Abrechnungsfragen, die vertraglich beantwortet werden müssen, und kommen im Affiliate-Bereich seltener vor als in der hauseigenen Marketinganalyse des Anbieters.
Für den Affiliate folgt daraus eine nüchterne Konsequenz: Die Attributionsregel eines Programms entscheidet mit darüber, ob eine bestimmte Art von Inhalt überhaupt vergütet werden kann. Ein Grundlagenartikel, der Leser vier Wochen vor der Kaufentscheidung erreicht, passt nicht zu einem Ein-Tages-Cookie mit Last-Click-Regel.
Schritt 6: Die Conversion und ihre Prüfung
Die Conversion ist die im Programm definierte Handlung: im Beispiel der abgeschlossene Kauf. Im Moment der Bestellbestätigung meldet der Shop die relevanten Daten an das Tracking-System: Bestellnummer, Warenwert, gegebenenfalls Produktkategorie, sowie die Zuordnungsinformation aus Cookie oder Klick-ID.
Aus dieser Meldung wird zunächst kein Geld, sondern ein Status. Die Vermittlung steht auf “offen” oder “vorgemerkt”, solange der Anbieter sie prüft. Geprüft wird typischerweise, ob die Bestellung bezahlt, nicht storniert und nicht widerrufen wurde, ob sie gegen Programmregeln verstößt und ob es sich um einen Neukunden handelt, sofern das Programm das verlangt.
Erst nach dieser Prüfung wechselt der Status auf bestätigt oder abgelehnt. Im Beispiel liegen dazwischen 45 Tage, was ungefähr der Spanne aus Lieferzeit, Widerrufsfrist und Rücksendeabwicklung entspricht.
Schritt 7: Provision, Storno und Auszahlung
Bestätigte Vermittlungen werden gutgeschrieben, abgelehnte fallen weg. Bei acht Prozent auf einen Nettowarenwert von 60 Euro entstehen im Beispiel 4,80 Euro. Schickt der Leser die Lampe zurück, entsteht nichts; eine bereits gutgeschriebene Provision wird in diesem Fall storniert und im Folgemonat verrechnet.
Zwei weitere Punkte gehören zur Vollständigkeit des Ablaufs. Erstens: Fast alle Programme kennen eine Mindestauszahlungsgrenze, unterhalb derer Guthaben stehen bleibt. Zweitens: Affiliate-Einnahmen sind Einnahmen. Sie sind steuerlich zu behandeln wie andere Einkünfte auch, und bei grenzüberschreitenden Programmen kommen umsatzsteuerliche Fragen hinzu, die von der Rechtsform und vom Sitz des Anbieters abhängen. Das ist ein Fall für die Steuerberatung, nicht für einen Ratgeberartikel.
Die Vergütungsmodelle im Überblick
Gängige Vergütungsmodelle sind Pay per Sale, Pay per Lead und Pay per Click. Sie unterscheiden sich darin, wie weit die vergütete Handlung vom Umsatz entfernt liegt, und damit darin, wer das Risiko trägt.
| Modell | Vergütete Handlung | Risiko beim | Typisch bei |
|---|---|---|---|
| Pay per Sale | Bezahlter, nicht stornierter Kauf | Affiliate | Handel, Reise, Software-Abos |
| Pay per Lead | Definierte Anfrage oder Registrierung | Geteilt | Versicherung, Finanzen, B2B |
| Pay per Click | Qualifizierter Klick auf das Angebot | Anbieter | Vergleichs- und Preisportale |
| Lifetime | Folgeumsätze desselben Kunden | Affiliate | Abo- und Wiederkaufmodelle |
Pay per Click erscheint für Affiliates attraktiv, weil die Vergütung früh anfällt. Genau deshalb ist das Modell anfällig für wertlosen Traffic und wird von Anbietern meist eng begrenzt, etwa über Qualitätsschwellen, Deckelungen oder eine nachgelagerte Prüfung der Besuchsqualität. Es ist in der Praxis eines von mehreren Modellen, nicht der Normalfall.
Staffelmodelle kombinieren die Grundformen mit Mengenstufen: Wer mehr vermittelt, erhält einen höheren Satz. Auch hier gilt die Regel aus Schritt 1: Was genau zählt, muss im Programm stehen.
Datenschutz: Was beim Tracking tatsächlich verarbeitet wird
Affiliate-Tracking speichert Informationen auf dem Endgerät des Nutzers oder greift auf dort gespeicherte Informationen zu. Genau diesen Vorgang regelt § 25 TDDDG: Er verlangt grundsätzlich eine Einwilligung und nennt nur eng begrenzte Ausnahmen, etwa wenn der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann. Die Zuordnung einer Provision fällt nach verbreiteter Lesart nicht unter diese Ausnahme, weil sie im wirtschaftlichen Interesse der Beteiligten liegt und nicht im Dienstwunsch des Nutzers.
Davon zu trennen ist die datenschutzrechtliche Ebene: Werden beim Tracking personenbezogene Daten verarbeitet, und das ist bei Kennungen, die einen Browser über Tage wiedererkennen, regelmäßig der Fall, braucht die Verarbeitung nach Art. 6 DSGVO eine gültige Rechtsgrundlage. Zwei Fragen also, zwei Antworten, beide notwendig.
Praktisch heißt das: Das Consent-Banner eines Shops entscheidet mit darüber, ob eine Vermittlung überhaupt gemessen werden kann. Lehnt ein Nutzer Marketing-Cookies ab, fehlt die Grundlage für das cookiebasierte Verfahren. Server-to-Server-Tracking ändert an dieser rechtlichen Bewertung nichts automatisch: Entscheidend ist, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, nicht, auf welchem Weg sie transportiert werden. Wer ein Partnerprogramm betreibt, braucht deshalb eine dokumentierte Antwort auf die Frage, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage fließen, und wer sie in welcher Rolle verarbeitet.
Kennzeichnung: Werbung muss als Werbung erkennbar sein
Ein Affiliate-Link ist eine geschäftliche Handlung mit kommerziellem Zweck. Nach § 5a Abs. 4 UWG darf dieser kommerzielle Zweck nicht verschleiert werden, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Für Inhalte, die wie redaktionelle Empfehlungen aussehen, ergibt er sich typischerweise gerade nicht von selbst, und deshalb ist eine Kennzeichnung der Regelfall und nicht die Ausnahme.
Wie sie auszusehen hat, ist weniger eine Frage der Formulierung als der Wahrnehmung: Sie muss dort stehen, wo der Nutzer sie sieht, bevor er klickt, und sie muss ohne Vorwissen verständlich sein. Ein Hinweis im Impressum, ein Sternchen ohne Auflösung im sichtbaren Bereich oder ein Kürzel, das nur Brancheninsider deuten können, erfüllen diesen Zweck nicht.
Die Anforderung ist kein deutscher Sonderweg. Die US-amerikanische Federal Trade Commission verlangt ebenfalls, dass wesentliche wirtschaftliche Verbindungen zwischen Werbenden und Empfehlenden klar und gut sichtbar offengelegt werden. Wer international publiziert, hat es also mit einem gemeinsamen Grundprinzip zu tun: Der Leser soll wissen, dass die Empfehlung, die er liest, vergütet werden kann.
Eine Nebenwirkung, die in der Debatte oft untergeht: Transparenz kostet weniger Vertrauen, als viele befürchten. Was Vertrauen kostet, ist die nachträglich entdeckte Verbindung, nicht die offengelegte.
Missbrauch im System: Cookie Stuffing und verwandte Praktiken
Weil die Zuordnung Geld wert ist, gibt es Versuche, sie zu erschleichen. Der bekannteste ist Cookie Stuffing: das Setzen von Affiliate-Cookies ohne einen ordnungsgemäßen, vom Nutzer ausgelösten Verweis, etwa über unsichtbare Elemente auf einer Seite, die den Klick nur simulieren. Das Verfahren gilt als missbräuchliche Affiliate-Praxis, weil es Provisionen erzeugt, denen keine Vermittlungsleistung gegenübersteht.
Verwandte Fälle sind das gezielte Abgreifen von Nutzern, die ohnehin gerade kaufen wollen, über Browser-Erweiterungen, das Bieten auf die Marke des Anbieters in Suchanzeigen entgegen den Programmregeln, das Vortäuschen nicht existierender Gutscheine und das Vermitteln von Bestandskunden als Neukunden.
Für die Funktionsweise des Systems ist daran zweierlei wichtig. Erstens erklärt es, warum Partnerprogramme so detaillierte Regelwerke und so lange Prüffristen haben: Beides ist Missbrauchsabwehr. Zweitens erklärt es, warum Anbieter Affiliates prüfen, bevor sie sie aufnehmen. Das Modell funktioniert nur, solange die gemessene Vermittlung und die tatsächliche Vermittlung ungefähr dasselbe sind.
Abgrenzung: Empfehlungsmarketing und Schneeballsystem
Zwei Nachbarbegriffe werden regelmäßig mit Affiliate Marketing vermengt.
Empfehlungsmarketing im engeren Sinn, oft als “Kunden werben Kunden” ausgestaltet, richtet sich an bestehende Kunden und belohnt sie für die Weiterempfehlung an Bekannte. Der Unterschied ist strukturell: Der Empfehlende handelt aus einer Kundenrolle heraus, meist in einem privaten Umfeld, häufig mit Sachprämien oder Gutschriften statt Geld, und nicht als dauerhafter Vertriebspartner mit eigener Reichweite. Die Kennzeichnungsfrage stellt sich trotzdem, sobald eine Vergütung im Spiel ist und die Empfehlung öffentlich stattfindet.
Schneeballsysteme sind etwas kategorisch anderes. Affiliate Marketing ist nicht mit einem Schneeballsystem gleichzusetzen: Die reguläre Vergütung knüpft an definierte Vermittlungsleistungen an und nicht primär an das Anwerben weiterer Teilnehmer. Das ist die Trennlinie, an der sich Angebote prüfen lassen. Wenn Geld überwiegend dafür fließt, dass neue Teilnehmer eintreten, wenn ein Eintrittsbeitrag oder ein Pflichtpaket verlangt wird, wenn das beworbene Produkt vor allem von Teilnehmern gekauft wird und wenn die Vergütung über mehrere Ebenen von Angeworbenen läuft, dann beschreibt das Modell nicht mehr Vermittlung, sondern Rekrutierung. Die Verbraucherzentrale ordnet solche Konstruktionen als Schneeballsysteme ein, die genau deshalb problematisch sind: Sie brauchen ständig neue Teilnehmer, und die zuletzt Eingetretenen tragen den Verlust.
Ein seriöses Partnerprogramm kostet den Affiliate nichts, vergütet eine klar benannte Handlung des Endkunden und macht seine Zahlen nachvollziehbar.
Was das Modell leisten kann und was nicht
Aus dem beschriebenen Ablauf ergeben sich die Grenzen fast von selbst.
Affiliate Marketing ist für den Anbieter kalkulierbar, weil die Kosten erst nach dem Ergebnis anfallen. Es ist für den Affiliate ein Modell mit Vorleistung: Inhalt, Reichweite und Vertrauen entstehen vor der ersten Provision, nicht danach. Zwischen beidem liegt eine Messkette, die an mehreren Stellen reißen kann, durch Gerätewechsel, abgelehnte Einwilligung, abgelaufene Fristen, Stornos oder schlicht fehlerhaft eingebaute Links.
Was daraus nicht folgt, ist ein Automatismus. Einnahmen aus Affiliate Marketing sind weder garantiert noch passiv: Sie hängen an Inhalten, die aktuell bleiben müssen, an Programmen, deren Konditionen sich ändern können, und an Plattformen, deren Sichtbarkeitsregeln sich ebenfalls ändern. Wer das Modell verstehen will, sollte es deshalb als das lesen, was es technisch ist: ein Zuordnungsverfahren mit einer Vergütungsregel, nicht ein Einkommensversprechen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Affiliate-Link? Der Link selbst gilt, solange das Programm besteht. Begrenzt ist die Zuordnung: Sie endet mit dem im Programm vereinbarten Cookie-Zeitraum nach dem Klick.
Zahlt der Kunde mehr, wenn er über einen Affiliate-Link kauft? Im Regelfall nicht. Die Provision wird aus der Marge des Anbieters bezahlt; der Preis für den Kunden bleibt derselbe.
Was passiert bei einer Retoure? Die Vermittlung wird storniert. Deshalb gibt es die Prüffrist zwischen Bestellung und Gutschrift.
Muss jeder Affiliate-Link gekennzeichnet werden? Der kommerzielle Zweck darf nach § 5a Abs. 4 UWG nicht verschleiert werden, wenn er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Bei redaktionell wirkenden Inhalten ergibt er sich in der Regel nicht von selbst, weshalb eine sichtbare Kennzeichnung vor dem Link der sichere Weg ist.
Funktioniert Affiliate-Tracking ohne Cookies? Teilweise. Server-to-Server-Verfahren, Kampagnenparameter und individuelle Codes kommen ohne Browser-Cookie aus. Die datenschutzrechtliche Prüfung nach § 25 TDDDG und Art. 6 DSGVO entfällt dadurch nicht.
Kann ein Kauf zwei Affiliates zugeordnet werden? Nach den üblichen Regeln nicht. Last Click oder First Click bestimmen genau einen Empfänger; kanalübergreifende Modelle, die den Wert aufteilen, sind im Affiliate-Bereich die Ausnahme und müssen vertraglich geregelt sein.
Ohne eigene Website, geht das auch? Grundsätzlich ja, etwa über Newsletter, Videoplattformen oder soziale Netzwerke, sofern das jeweilige Programm und die jeweilige Plattform es erlauben. Der technische Ablauf bleibt derselbe: Link, Klick, Tracking, Attribution, Conversion, Provision.
