Die go-digital Förderrichtlinie für Unternehmen
Die fortschreitende Digitalisierung und Modernisierung birgt jede Menge Möglichkeiten, stellt kleine Unternehmen aber vor potentielle Schwierigkeiten. Hohe Investitionen sind nötig, um keinem Wettbewerbsnachteil zu unterliegen. Auf diese schwierige Entscheidung ist auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufmerksam geworden.
Mit go-digital existiert deshalb ein sinnvolles Zuschusskonzept für den Auf- und Ausbau des digitalen Angebots, das Antragsstellern keine unüberwindbaren Grenzen setzt.
Förderrichtlinie
go-digital: Förderrichtlinie mit ONMA überblicken und nutzen
Unsere ONMA Online Marketing GmbH existiert seit 2001 in Hannover. In diesem langen Zeitraum konnten wir die interne Fortbildung sowie die Expansion unseres Angebots stetig voranbringen. So erfüllen unsere Leistungen die aktuellsten Ansprüche der Branche und versprechen schnelle, zuverlässige Ergebnisse.
Unserem Angebot liegt vor allem ein Wunsch zugrunde: Als Ihre go-digital Agentur erledigen wir alle Aufgaben im Zusammenhang mit Online Marketing, während Sie und Ihr Team sich auf das Kerngeschäft fokussieren. Wir pflegen Ihre Webpräsenzen und andere Werbemaßnahmen nach modernsten Standards in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Bannerplatzierung und Inhalt. Das positioniert Ihren Internetauftritt gut sichtbar und stellt Ihre Firma zukunftssicher auf. Unsere Spezialisten entwickeln auf Wunsch Konzepte für kurz-, mittel- und langfristige Erfolge, bei Bedarf nach go-digital Förderrichtlinie.
Marketingerfolg
Erfolgreiches Marketing als mittelständisches und kleines Unternehmen
Die Kosten und Aufgaben im Zusammenhang mit Online Marketing erschlagen unerfahrene Nutzer auf den ersten Blick. Insbesondere die notwendigen Investitionen für externe Spezialisten erreichen große Höhen. Der Aufbau einer eigenen IT- oder Werbeabteilung ist ebenfalls mit enormem Aufwand verbunden.
Als ONMA nehmen wir Ihnen diese Aufgaben nicht nur ab, sondern unterstützen Sie gleichzeitig bei der Finanzierung. Hierfür bedienen wir uns der go-digital Förderrichtlinie des BMWi. Das Ministerium stellt für die Digitalisierung eines kleinen Unternehmens bis zu 16.500 Euro zur Verfügung, welche maximal 50 Prozent der Gesamtsumme decken.
Ob Ihre Firma grundsätzlich für die staatliche Förderung qualifiziert ist, entscheidet der Förderer anhand einfacher Kriterien: Sie dürfen maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen und müssen einen Vorjahresumsatz unter 20 Millionen Euro aufweisen. Ferner ist eine Niederlassung in Deutschland Bedingung. Zuletzt darf die Fördermenge nicht der De-minimis-Regelung der EU widersprechen. Es muss sich also um einen geringfügigen Betrag handeln, was die go-digital Förderrichtlinie schon von Haus aus erfüllt.
Zuschussbereiche
Drei Zuschussbereiche der go-digital Förderrichtlinie
Laut go-digital Förderrichtlinie stellt das BMWi Finanzen für drei unterschiedliche Vorhaben bereit. Im Modul IT-Sicherheit bezuschusst das Ministerium die Optimierung der digitalen Schutzmaßnahmen. Dies beinhaltet eine Analyse mit der Suche nach Schwachstellen und die folgende Entwicklung eines passenden Konzepts.
Das zweite Paket konzentriert sich auf wirtschaftliche Abläufe und speziell auf die Reduzierung des Papierverbrauchs. Softwarelösungen und andere Ideen beschleunigen Arbeitsgänge und minimieren den Druckbedarf. Das soll gleichzeitig Zeit, Kosten und umweltschädliche Auswirkungen einsparen.
Im letzten Modul geht es um die Platzierung auf dem Onlinemarkt. Konkrete Beispiele sind das Design einer zeitgemäßen Webseite sowie die Implementierung eines nutzerfreundlichen Shops. Solche Vorhaben entsprechen exakt unserer Expertise bei der ONMA. Die go-digital Förderrichtlinie erlaubt also die Kombination unserer Serviceleistungen: Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Antragsstellung und setzen die zugesagten Mittel sofort gewinnbringend ein.
Wird Ihr Vorhaben nicht von go-digital abgedeckt? Dann könnte das neue Programm Digital Jetzt das richtige für Sie sein.
Offizieller Partner
Die ONMA als offiziell autorisierter Berater nach go-digital Förderrichtlinie
Die go-digital Förderrichtlinie definiert neben dem zu unterstützenden Unternehmen auch Anforderungen für die zugelassenen Berater. So stellt das BMWi sicher, dass alle Mittel sinnvoll und rentabel verwendet werden. Erfüllt eine Marketingagentur die angelegten Qualitätsstandards nicht, rät das Ministerium von der Zusammenarbeit ab und versagt dem Antrag die Zustimmung.
Dank unserer langjährigen, erfolgreichen Arbeit an über 1.000 Projekten erfüllen wir bei der ONMA alle Kriterien der go-digital Förderrichtlinie. Dazu gehört eine nachgewiesene Fachkompetenz, die unsere umfassenden Referenzen und Ergebnisse belegen. Eine weitere Bedingung ist die eigene wirtschaftliche Stabilität des Beraters, die unser fast 20-jähriges Bestehen unterstreicht.
Als Selbstverständlichkeit betrachten wir unser wettbewerbsneutrales Vorgehen: Jede Firma erhält ein individuelles Konzept nach modernsten Standards. Ebenso wie die Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten und Hochschulen erklärt das BMWi diese Einstellung zur weiteren Voraussetzung für die Förderung. Aus rein praktischen Gründen ist ausreichende Erfahrung mit den Bedürfnissen von Kleinbetrieben der letzte entscheidende Punkt in der go-digital Förderrichtlinie. Hier können wir zahlreiche Referenzen aufweisen, sodass der Zusammenarbeit nichts im Wege steht.
Überblick
Ihre Förderung im Überblick
Laut der go-digital Förderrichtlinie ist bei der Antragsstellung eines der Module als Hauptfokus zu wählen. Dieses muss mindestens 51 Prozent der erhaltenen Gelder verwenden. Innerhalb von sechs Monaten dürfen Sie insgesamt 30 Tagessätze von maximal 1.100 Euro für einen Berater beanspruchen.
Fazit
Die go-digital Förderrichtlinie ermöglicht kleinen und mittelständischen Unternehmen den Einstieg ins digitale Zeitalter oder optimiert die Positionierung. Damit minimiert sie das Risiko für die teils sehr hohen Kosten und verhindert einen zu großen Wettbewerbsnachteil gegenüber riesigen Konzernen. In Kooperation mit der ONMA stellen Sie schnell und einfach Ihren Antrag und setzen die Zuschüsse entsprechend aller gesetzlichen Vorgaben ein.