Nach der staatlichen Förderung „go-digital“ kommt nun Digital Jetzt
Bereits seit 2015 können kleine und mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe im Rahmen des Programms go-digital des BMWi ihre digitalen Projekte mit einem Zuschuss von bis zu 16.500 Euro fördern lassen.
Seit September 2020 können Unternehmen mit Digital Jetzt ein neues Förderprogramm in Anspruch nehmen – diesmal sogar mit einer Förderungssumme von bis zu 100.000 Euro.
Alle wichtigen Informationen rund um das neue Förderprogramm Digital Jetzt haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Eckdaten zum Förderprogramm Digital Jetzt
Ob ein Unternehmen in der heutigen Zeit wettbewerbsfähig ist, hängt zu großen Teilen von digitalem Know-how und der richtigen Nutzung digitaler Technologien ab. Nur wer das Potenzial der Digitalisierung vollständig nutzt, hat langfristig eine Chance, in der aktuellen Wirtschaftswelt mitzuhalten. Das hat auch das BMWi – das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – erkannt und deshalb das Förderprogramm Digital Jetzt ins Leben gerufen, um kleine und mittelständische Unternehmen bei ihren Investitionen in digitale Technologien und Qualifizierungen zu investieren.
Ziele
Welche Ziele verfolgt Digital Jetzt?
Das Hauptziel des Programms „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist es, Firmen die Investition sowohl in digitale Technologien als auch in die Qualifizierung von Mitarbeitern zu ermöglichen.
Damit gehen zahlreiche weitere Vorteile einher. Beispielsweise können Unternehmen auf diese Weise branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse realisieren und ihre digitalen Geschäftsprozesse deutlich verbessern. Außerdem entstehen für Unternehmen neue Chancen durch die Erstellung und Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle, die KMU in Deutschland auch in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen langfristig wettbewerbs- und innovationsfähig halten.
Ein ebenfalls wichtiges Thema des Programms Digital Jetzt ist die Qualifizierung von Mitarbeitern. Dadurch haben Mitarbeiter die Möglichkeit, digitale Potenziale zu erkennen und weitere Investitionen im digitalen Bereich anzustoßen. Auch die IT-Sicherheit in Unternehmen kann durch die richtige Schulung von Mitarbeitern im Rahmen von Digital Jetzt verbessert werden.
Förderungsberechtigte
Wer kann die Förderung nutzen?
Prinzipiell können Unternehmen aus jeder Branche die Förderung in Anspruch nehmen, deren Mitarbeiterzahl zwischen 3 und 499 liegt und die ein Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen Soft- und Hardware oder Mitarbeiterqualifizierung planen. Außerdem muss das Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. So sind zum Beispiel nur Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland förderfähig.
Das Digitalisierungsvorhaben selbst darf zum Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung noch nicht angelaufen sein und muss nach der Förderbewilligung innerhalb von 12 Monaten fertig umgesetzt sein. Außerdem muss das Unternehmen im Nachhinein nachweisen können, wofür die Fördermittel verwendet wurden.
Da das Programm (vorerst) zeitlich begrenzt ist, können Anträge nur bis Ende 2023 eingereicht werden. Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, sollten also lieber nicht zu lange warten.
Ausnahmen
Wer kann nicht gefördert werden?
Von der Förderung ausgeschlossen sind neben Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, Unternehmen des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Unternehmen und Religionsgemeinschaften auch Vereine und Stiftungen. Auch Insolvente Unternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die sich gerade erst in Gründung befinden, können nicht durch das Digital Jetzt Programm gefördert werden.
Start-ups können also nur gefördert werden, wenn sie bereits die Gründungsphase abgeschlossen und eine Rechtsform gewählt haben. Außerdem sollten sie bereits über einen Eintrag im Handelsregister verfügen und einen ersten Jahresabschluss vorlegen können. Start-ups sollten zudem beachten, dass die Investition in Standardhardware und -software zum erstmaligen Unternehmensaufbau nicht durch Digital Jetzt gefördert werden kann.
Fördersumme
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Höhe der Fördersumme berechnet sich anhand der Investitionskosten und der Größe des Unternehmens. Sie beträgt maximal 50.000 Euro, kann jedoch bei Investitionen von Wertschöpfungsnetzwerken oder -ketten auf bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen ausgeweitet werden. Unter einem Wertschöpfungsnetzwerk oder einer Wertschöpfungskette versteht das Digital Jetzt Programm die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, die eigenständige Beiträge in einem Netzwerk oder einer Kette liefern.
Kleinere Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) erhalten nach den Digital Jetzt Förderquoten mit 40% der Investitionskosten prozentual einen höheren Zuschuss als Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten (35%) beziehungsweise bis zu 499 Beschäftigten (30%).
Da die Corona-Pandemie starke Auswirkungen auf viele Bereiche der Wirtschaft hatte, werden diese ursprünglich geplanten Förderquoten voraussichtlich erst ab September 2021 gelten. Bis dahin können Unternehmen noch von höheren Förderquoten profitieren. So können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten aktuell noch von einer Fördersumme in Höhe von 50% der Investitionskosten profitieren, Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten erhalten noch 45% und Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten können mit 40% Förderung rechnen.
Dafür können Unternehmen die Förderung nutzen
Die Digital Jetzt Förderung lässt sich in zwei Fördermodule unterteilen. Dabei ist zu beachten, dass ein Unternehmen auch in beiden Modulen gleichzeitig eine Förderung beantragen kann.
Digitale Technologien
Fördermodul 1: Digitale Technologien
Das Fördermodul 1 trägt den Titel „Investition in digitale Technologien“. Darunter fallen Investitionen in Hard- und Software, die sowohl die interne als auch externe Vernetzung eines Unternehmens unterstützen. Gefördert wird hier jedoch nicht nur die Anschaffung der Technologie, sondern auch die damit einhergehenden Prozesse und Unternehmensänderungen. Diese Investitionen müssen jedoch bereits im Vorhinein durch den Antragssteller aufgelistet werden.
Beispiele für Bereiche, die unter das Fördermodul 1 fallen, sind unter anderem:
- Künstliche Intelligenz
- Datengetriebende Geschäftsmodelle
- Sensorik
- Big Data
- 3D-Druck
- Cloud-Anwendungen
- Datenschutz
- IT-Sicherheit
Qualifizierung von Mitarbeitern
Fördermodul 2: Qualifizierung von Mitarbeitern
Im Rahmen des Fördermoduls 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ werden Unternehmen darin gefördert, ihre Mitarbeiter im Umgang mit und der Verwendung von digitalen Technologien fortzubilden. Dabei geht es unter anderem um Basiskompetenzen in einer digitalen Arbeitswelt, doch auch eine spezialisiertere Qualifizierung – zum Beispiel in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit – kann durch Digital Jetzt gefördert werden. Auch die Erarbeitung und Umsetzung digitaler Unternehmensstrategien wird durch das Fördermodul 2 abgedeckt.
Bei der Auswahl des Weiterbildungsanbieters müssen Unternehmen jedoch einige Vorgaben erfüllen, damit die Weiterbildung gefördert werden kann. Dazu gehört ein Nachweis eines hohen Qualitätsniveaus, der durch eine ISO 9001 Zertifizierung oder eine AZAV Akkreditierung belegt werden muss.
So läuft eine Digital Jetzt Förderung ab
Der Ablauf einer Digital Jetzt Förderung lässt sich in fünf Phasen unterteilen. Nachdem das Unternehmen einen Antrag auf Förderung gestellt hat, erfolgt eine Prüfung durch den Zuwendungsgeber, worauf mit der Umsetzung der geplanten Investitionen begonnen wird. Anschließend reicht das Unternehmen einen Verwendungsnachweis ein, der durch das BMWi geprüft wird. Ist mit dem Verwendungsnachweis alles in Ordnung, wird der Zuschuss ausgezahlt.
Antragsstellung
1. Antragsstellung des Unternehmens
Im ersten Schritt erfolgt die Antragsstellung durch das Unternehmen. Dazu steht auf der Webseite des BMWi ein Antragstool zur Verfügung, das Schritt für Schritt durch die Antragsstellung leitet. Notwendige Angaben und Unterlagen werden ausschließlich digital übermittelt. Dadurch können lange Botengänge und Bearbeitungszeiten, die beim Postversand auftreten können, vermieden werden.
Zu den Angaben, die Unternehmen bei der Antragsstellung hinterlegen müssen, gehören ein Digitalisierungsplan, eine De Minimis Erklärung und ein Beispielangebot für die angestrebte Investition.
Digitalisierungsplan
Der Digitalisierungsplan dient der Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens des Unternehmens. Dazu gehören neben der Art und der Anzahl der geplanten Qualifizierungsmaßnahmen auch die Ziele im Unternehmen, die dadurch erreicht werden sollen.
Der Digitalisierungsplan beinhaltet auch den aktuellen Digitalisierungsstand des Unternehmens und erklärt, wie dieser durch die Investitionen verbessert werden kann. Wie können Organisationsprozesse im Unternehmen durch die Investition effizienter gestaltet werden? Wie werden neue Geschäftsfelder erschlossen? Wie kann die Marktposition gestärkt werden? All diese Fragen können im Digitalisierungsplan behandelt werden.
De Minimis Erklärung
Die De Minimis Regelung der EU gibt an, dass der Gesamtbeitrag an De Minimis Beihilfen, den ein Unternehmen von einem Mitgliedstaat innerhalb von 3 Steuerjahren erhält, nicht über 200.000 Euro liegen darf. Sollte ein Unternehmen also im aktuellen oder in einem der beiden vorangegangenen Steuerjahr bereits De Minimis Beihilfen erhalten haben, müssen diese bei der Antragsstellung für Digital Jetzt in der De Minimis Erklärung angegeben werden.
Beispielangebot für die Investition
Zum Antrag auf Digital Jetzt gehören auch schriftliche Nachweise der geplanten Ausgaben wie Angebote, Kostenvoranschläge und Kostenermittlungen. Bei einem Auftragswert von höchstens 5.000 Euro kann dieser Nachweis formlos als eigene Preisrecherche eingereicht werden, die anhand von Quellenangaben dokumentiert wird. Liegt der Auftragswert über 5.000 Euro müssen dem Antrag Angeboten beigelegt werden, die den Preis pro Investitionsgegenstand deutlich zu erkennen geben.
Die externen Anbieter, an die das zu fördernde Unternehmen Aufträge vergibt, müssen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten fachkundig und leistungsfähig sein. Die Einholung von Vergleichsangeboten ist empfehlenswert. Diese müssen jedoch nicht bei der Antragsstellung eingereicht werden.
Bewilligung
2. Prüfung und Bewilligung durch den DLR Projektträger
Nachdem der Antrag über das Online Tool eingereicht wurde, prüft der Zuwendungsgeber die Angaben und Dokumente des Unternehmens. Das kann mindestens einen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen. Da das Digitalisierungsvorhaben bis zur Bewilligung des Antrags nicht begonnen werden darf, sollten Unternehmen ihren Antrag mit dementsprechend viel Vorlauf einplanen.
Umsetzung
3. Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen
Wenn der Antrag auf Digital Jetzt Förderung durch den Projektträger bewilligt wurde, kann das Unternehmen mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen beginnen und die geplanten Investitionen tätigen. Das bedeutet, dass die benötigte Hard- und Software angeschafft beziehungsweise die notwendige Qualifizierungsmaßnahme für Mitarbeiter eingeleitet wird.
Verwendungsnachweis
4. Verwendungsnachweis des KMU an den Projektträger
Für die Umsetzung und vollständige Bezahlung haben Unternehmen maximal 12 Monate. Nach der vollständigen Umsetzung oder nach Ende der Vorhabenlaufzeit ist innerhalb von 2 Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen. Dieser wird ebenso wie der Antrag über das Online Tool des BMWi eingereicht. Hierzu werden die Nutzerdaten verwendet, die bereits bei der Antragsstellung hinterlegt wurden.
Der Verwendungsnachweis enthält alle Ausgaben, die durch das Investitionsvorhaben entstanden und förderfähig sind. Außerdem werden die Belege über die vollständige Bezahlung dieser Ausgaben beigefügt.
Prüfung
5. Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Projektträger
Der Verwendungsnachweis wird anschließend durch den DLR Projektträger geprüft. Wenn der Nachweis fristgerecht und vollständig eingereicht wurde und die Prüfung abgeschlossen ist, wird der Digital Jetzt Zuschuss an das Unternehmen ausgezahlt.
Wer steckt hinter Digital Jetzt? – Wissenswertes über das BMWi
Digital Jetzt ist wie auch sein Vorgänger go-digital ein Förderprogramm des BMWi. Hinter diesem Kürzel verbirgt sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das sich neben wirtschaftlichen Themen auch um Energiebelange und die Digital- und Innovationspolitik kümmert.
Ein großer Teil der Aufgaben des BMWi umfasst daher auch den digitalen Wandel und das Vorantreiben der Digitalisierung. Dabei geht es um die Wahrnehmung der Digitalisierung als Chance und das in Einklang bringen von Wirtschaft, Sozialleben und Technik.
Ein Ziel des BMWi ist es, eine moderne Infrastruktur zu schaffen, die Digitalisierung in einfachen Rahmenbedingungen möglich macht. So können Unternehmen ihr Überleben und ihr Vorankommen in der aktuellen Wirtschaftslage sichern, während gleichzeitig Verbraucherrechte auch im digitalen Raum geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet das BMWi kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mehrere Förderprogramme an, zu denen neben Digital Jetzt und go-digital auch go-Inno, INNO-KOM, WIPANO und die Agentur für Sprunginnovation gehören.
go-digital und Digital Jetzt – Zwei Förderprogramme gehen Hand in Hand
Zwei der zahlreichen Förderprogramme des BMWi stehen in einer besonders engen Beziehung zueinander und können aufeinander aufbauend beansprucht werden: go-digital und Digital Jetzt. Was sich genau hinter go-digital verbirgt und wie Unternehmen beide Förderprogramme gleichzeitig füreinander nutzen können, wird im Folgenden näher erläutert.
Rückblick
Kurzer Rückblick: Das ist go-digital
Im Rahmen von go-digital können Unternehmen für die Beauftragung eines autorisierten Beratungsunternehmens, die sich auf die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, die digitale Markterschließung und den Ausbau von IT-Sicherheit spezialisiert haben, mit bis zu 16.500 Euro subventioniert werden. Die go-digital Agentur übernimmt dabei nicht nur die Entwicklung von individuellen Lösungen in diesen Bereichen, sondern auch den Prozess der Antragsstellung und die weitere Administration rund um die go-digital Förderung. Das Unternehmen kann daher ohne zusätzlichen Aufwand von den Fördergeldern profitieren.
Beide Programme
So profitieren Unternehmen von go-digital und Digital Jetzt gleichzeitig
Die beiden Programme go-digital und Digital Jetzt bauen aufeinander auf und können daher auch in Kombination genutzt werden. So ist es beispielsweise möglich, eine Beratung durch go-digital fördern zu lassen und die an die Beratung anknüpfende Investition mit Digital Jetzt Förderung umzusetzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Soft- und Hardware beziehungsweise die Mitarbeiterqualifizierung, die mit Digital Jetzt bezuschusst werden soll, nicht bereits durch die go-digital Förderung abgedeckt wurde.