Definition
Unter Hilfsbetriebe der Absatzwirtschaft versteht man im Allgemeinen Einrichtungen die den Handel unterstützen. Prominente Beispiele sind hier Messen, Auktionen, Ausstellungen oder Märkte. Sinn und Zweck ist es, Marktpartner zusammenzuführen um den Handel zu fördern. Neben den eben genannten Beispielen gibt es auch weitere Formen wie Transport- oder Lagerbetriebe, deren Hauptaugenmerk auf die Distribution der Waren liegt.
Aufgaben im Marketing
Die Hilfsbetriebe der Absatzwirtschaft führen Funktionen im Marketingbereich für die Unternehmen aus, können aber auch eigenen Strategien nachgehen. Beispielsweise erleichtern sie den Austausch von Informationen, sowie von physischen und dispositiven Waren. Allgemein steuern Hilfsbetriebe zur Optimierung der Bedingungen am Markt bei, nämlich durch Förderung der Markttransparenz und Reaktionsgeschwindigkeit.