Neue DSGVO tritt ab Mai 2018 in Kraft – sind Sie gut vorbereitet?
Schon seit mehreren Jahren spielt der Datenschutz für Website- und Shop-Betreiber eine zentrale Rolle, sei es im Rahmen von E-Mail-Kampagnen, Kundenbestellungen oder Nutzertracking. Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO auch in Deutschland in Kraft. Über 90 Prozent aller Website-Betreiber haben ihre Website noch nicht DSGVO-konform umgesetzt. Nun drohen teure Bußgelder und viel Ärger. Jetzt, Anfang Mai, ist es schon fast zu spät, denn die Umsetzungen lassen sich nicht in wenigen Stunden realisieren. Gerade auch im Online-Marketing sind nicht nur für das Speichern von Daten, sondern insbesondere auch für das Löschen dieser Daten ganz besondere Schritte notwendig, dabei ist für jede einzelne Website bzw. jedes Unternehmen die Ausgangssituation individuell. Welche Veränderungen auf Seitenbetreiber und Online-Händler warten und was diese für Websites und Blogs letztlich bedeuten, möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen.
Weder Rechtsberatung noch Haftung – dennoch viel Know-how
Wir von der ONMA Online Marketing GmbH sind weder Rechtsanwalt noch externer Datenschutzbeauftragter und können daher keine haftbarmachende Beratung durchführen. Vermutlich wird sich auch keine Kanzlei finden lassen, die die Haftung für die Nichteinhaltung bzw. falsche Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung anbietet. Jeder Unternehmer muss handeln und haftet auch selbst.
Was ist die DSGVO?
DSGVO ist die Abkürzung für Datenschutzgrundverordnung. Dabei handelt es sich um ein EU-Gesetz, das bereits seit dem 25. Mai 2016 für alle Mitgliedsländer gilt. Zwei Jahre später, am 25. Mai 2018, wird die DSGVO nun für alle Pflicht. Generell werden in dieser Verordnung sämtliche Anforderungen an den Datenschutz für Unternehmen geregelt – also der Umgang mit personenbezogenen Daten. Bisher wurde das Datenschutzmanagement im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, was durch die DSGVO angepasst wird.