Der Begriff Kompensationsgeschäft bezeichnet Geschäftsabschlüsse, bei denen das Produkt nicht unbedingt mit Geld sondern mit anderen Waren oder Dienstleistungen bezahlt werden kann. Diese Art von Geschäften ist heut zu Tage hauptsächlich im Import-Export-Geschäft gebräuchlich, wenn die Partnerunternehmen einkommensschwach sind. Eine Variation eines solchen Güterverkehrs im Inland zwischen mehreren Parteien wird auch als Barter-Handel bezeichnet.
Im Außenhandel
Vor allem im Außenhandel werden Kompensationsgeschäfte ausgeführt, um die die Bilanz der Tauschgeschäfte ausgewogen zu halten. Bestenfalls werden dabei Güter mit dem identischen Wert ins Ausland exportiert, die im Gegenzug von dort importiert werden. Diese Geschäfte werden oft von den zuständigen Ministerien unterstützt und vermittelt. Dabei kann eine Vielzahl von verschiedenen Unternehmen beteiligt sein, die im länderübergreifenden Warenaustausch im Rahmen eines Kompensationsgeschäfts ihre Güter austauschen. Allerdings geht es dabei nicht um den Tausch ohne Geldmittel, denn alle Geschäftsabschlüsse zwischen den Mitwirkenden werden durchaus mit einem Geldwert beglichen. Ziel ist aber, dass der Rückfluss von Geld aus dem Verkauf und der Transport von Gütern ins Ausland an bestimmte Unternehmen den Erwerb von Waren dieser Firmen begleichen. Diese Geschäfte mit einkommensschwachen Ländern können neue Märkte eröffnen. Diese Länder haben dann die Möglichkeit z.B. Industrieprodukte zu importieren und im Austausch Rohstoffe zu exportieren. Es gibt allerdings auch Risiken, z.B. bei sinkenden Rohstoffpreisen oder bei der Absatzförderung der erhaltenen Güter. Deswegen gibt es Firmen, die auf Kompensationsgeschäfte spezialisiert sind.
Bei Wertpapieren
Dabei handelt es sich um ein Tauschgeschäft, bei dem der Erwerb und der Verkauf innerhalb einer Bank kompensiert werden kann, ohne eine Börse zu involvieren.Die Banken in Deutschland haben sich ohne Einwände dem Börsenzwang verpflichtet, sie gehen also normalerweise mit jeglichen Wertpapierkäufen und –verkäufen an die Börse. Daher dürfen solche Geschäfte nur auf den deutlichen Wunsch eines Kunden und nur in der Ausnahme geschehen.
In den Medien
Ein Kompensationsgeschäft in den Medien beschreibt einen Austausch von Werbeplätzen. Zum Beispiel bietet ein Radiosender einer Tageszeitung Sendezeit, um für ihre Zwecke zu werben. Im Gegenzug erhält der Radiosender eine Seite für Werbung in der Zeitung.