Lassen Sie Ihr Unternehmen fördern
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben Sie jetzt die Chance, sich fördern zu lassen, sollten Sie in die Digitalisierung investieren wollen. Damit möchte das Land Niedersachsen die Digitalisierung von Unternehmen fördern und beschleunigen.
Wer berechtigt für eine Förderung ist, welche Voraussetzungen es gibt und mit welchen Summen Sie dabei unterstützt werden können, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag rund um den Digitalbonus.Niedersachsen.
Wann werde ich gefördert?
Gefördert werden können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), das tätig ist in der gewerblichen Wirtschaft, den Life Sciences, dem Bereich eHealth oder dem Handwerk. Des Weiteren können Sie auch als kleines freiberufliches Planungsbüro gefördert werden. Zusätzliche Bedingung ist der Sitz oder eine Betriebsstätte in dem Bundesland Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Sollten Sie erwägen, in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zu investieren, deren Kaufpreis 5.000 Euro brutto überschreiten, können Sie gefördert werden. Auch Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder der Verbesserung der IT-Sicherheit mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto können gefördert werden. Voraussetzung bei beiden Vorhaben ist der Kauf von einem oder mehreren Exemplaren einer Hardware, Software oder Softwarelizenz.
Um welche Summen geht es?
Der Digitalbonus.Niedersachsen wird einmalig gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Als kleines Unternehmen erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50%, mittlere Unternehmen werden mit maximal 30% bezuschusst. Dabei werden Vorhaben mit einer Fördersumme von unter 2.500 Euro abgelehnt. Maximalbetrag der Fördersumme sind 10.000 Euro.
Wie lauten die Voraussetzungen?
Zunächst muss elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen, kurz NBank, ein Antrag gestellt werden. Der darauf bei Ihnen eingehende Förderantrag muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet innerhalb von vier Wochen postalisch an die Bewilligungsstelle der NBank zurückgehen.
Die geplante Maßnahme darf nun erst durchgeführt werden, sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Der Zeitraum für die Bewilligung endet nach spätestens zwölf Monaten. Gefördert werden nur Maßnahmen, die in diesem Bewilligungszeitraum liegen. Liegt der Bewilligungszeitraum drei Monate zurück, ist der Verwendungsnachweis bei der NBank vorzulegen. Mit diesem sind Belege sowie Zahlungsnachweise vorzulegen. Nach Prüfung durch die NBank erfolgt dann die Auszahlung des Zuschusses.
Nutzen Sie Förderungen und Zuschüsse
Der Bund und die Länder lassen deutsche Unternehmen im Übergang zur Industrie 4.0 nicht im Stich. Neben dem Digitalbonus.Niedersachsen gibt es viele weitere Förderprogramme. Diese Förderprogramme unterstützen Sie bei professionellen Beratungen, aber auch bei Anschaffungen von Hard- und Software.
Die ONMA ist akkreditiertes Beratungsunternehmen für die Förderung go-digital. Beratend und unterstützend können wir Ihnen zu allen Fragen rund um die staatliche Förderung zur Seite stehen.