Es ist eine spezielle Art des Leasing, die der Miete weitgehend ähnelt, jedoch in vielen Fällen weitere mietuntypische Dienstleistungen einschließt. Wesentliche Merkmale sind, dass es keine feste Grundmietzeit gibt und somit ein entsprechendes Kündigungsrecht nach jeweiliger Vereinbarung gültig ist oder es gibt aber eine sehr kurze Grundmietzeit, innerhalb der aber eine Vertragskündigung nicht gestattet ist. Der Leasing-Geber trägt das volle Investitionsrisiko und aktiviert das Leasinggut (Abschreibung über Nutzungsdauer). Der Leasing-Nehmer verbucht die Leasingraten als Aufwand und zusätzliche Dienstleistungen wie Wartung und Reparatur werden vom Leasinggeber übernommen. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung erfolgt ebenfalls beim Leasing-Geber. Dieser schreibt die Leasing-Objekte über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Der Leasing-Nehmer kann die gezahlten Leasing-Raten als Aufwand verrechnen.
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