Bei fehlender Datenschutzerklärung droht Ihnen eine Abmahnung!
Webseiteninhaber müssen schnell handeln Das Bundesgesetzblatt verkündete das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Datenschutzerklärung von Webseiteninhaber zum 24. Februar. Webseitenbetreiber können fortan für eine fehlende Datenschutzerklärung abgemahnt werden. Die ONMA schafft Klarheit Am 24. Februar 2016 trat das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von Verbraucher schützenden Vorschriften des Datenschutzrechts in Kraft. In diesem Blogbeitrag…

